Green Claims Directive – die wichtigsten Fragen & Antworten für Unternehmen
Die Green Claims Directive (GCD) war als Meilenstein der EU gedacht: ein verbindlicher Rechtsrahmen, der Klarheit schafft, was Unternehmen über Umweltvorteile ihrer Produkte sagen dürfen – und wie sie diese belegen müssen.
Die Green-Claims-Richtlinie hätte die Welt der umweltbezogenen Werbeaussagen auf den Kopf gestellt – und damit auch alle Nachhaltigkeitskommunikation. Hätte – denn aktuell stellt sich die Frage: Wird die Green-Claims-Verordnung noch kommen – oder bleibt es beim Entwurf?
Hier alle Fragen und Antworten zur Green-Claims-Direktive und ihrem aktuellen Stand. Für alle folgenden Angaben zur Richtlinie gilt: Sie gelten nur, falls die Green Claims Directive in Kraft tritt – wovon derzeit aber noch auszugehen ist.
Green Claims Directive: aktueller Stand Juli 2025
- Im Frühjahr 2025 deute alles darauf hin, dass das Gesetz bald beschlossen wird.
- Im Juni 2025 formierte sich politischer Widerstand: Die Europäische Volkspartei (EVP) forderte die EU auf, die Richtlinie zurückzuziehen, weil sie bürokratische Mehraufwände bedeuten würde.
- Polen sagte daraufhin die Teilnahme am für Ende Juni geplanten Trilog-Treffen ab, bei dem Parlament, Rat und Kommission abschließend über die Green-Claims-Richtlinie verhandeln wollten.
- Italien zog daraufhin ebenfalls seine Unterstützung zurück.
Seitdem liegt der Vorschlag für die Green-Claims-Direktive auf Eis. Vom Tisch ist er aber nicht:
- Die Green Claims Directive wurde bislang nicht formal zurückgezogen.
- Der Vorschlag wird noch diskutiert und es ist unklar, ob und wann seine Umsetzung weiterverfolgt wird, Er gilt aktuell nur als blockiert, das aber bis mindestens bis zum Herbst.
- Einige Beteiligte haben prinzipielle Bereitschaft signalisiert, unter bestimmten Bedingungen die Green-Claims-Richtlinie weiterzuverfolgen. Dänemark, das derzeit die Ratspräsidentschaft innehat, hat angekündigt, das Thema erneut auf die Agenda setzen zu wollen.
Die GCD ist also nicht gescheitert, sondern erstmal nur ausgebremst. Und selbst das spielt keine Rolle, denn „Green Claims“ werden keineswegs nur die gleichnamige Direktive reguliert…
Was bedeuten die Verzögerung oder das mögliche Aus der Green-Claims-Direktive für Unternehmen?
- Das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) ist in Deutschland schon jetzt die juristische Grundlage für Greenwashing-Abmahnungen.
- Die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ist bereits verabschiedet und verbietet schon ab 2026 viele allgemeine Umweltaussagen – also in weniger als einem halben Jahr. Die Green Claims Direktive wäre, wenn überhaupt, ohnehin später in deutsches Recht überführt worden.
- Die Umsetzung der EmpCo in deutsches Recht erfolgt wie erwartet in einer neuen Version des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
- Aktueller Stand der EmpCo: Seit 7. Juli 2025 liegt hierzu ganz frisch ein erster Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor (hier).
Der (mögliche) Wegfall der Green-Claims-Direktive ändert also wenig. Denn auch ohne GCD existiert bereits heute eine rechtliche Pflicht zu wahrer, belegbarer und nicht irreführender Umweltkommunikation, und diese wird ab 2026 noch konkreter ausfallen. Wer vorbereitet ist, gewinnt: an Glaubwürdigkeit, Rechtssicherheit und Vertrauen im Markt.
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Für die Green Claims Directive gilt einstweilen also: Weder ja noch nein, sie befindet sich aktuell (Juli 2025) im ungewissen Zustand zwischen politischem Stillstand und möglicher Neuaufnahme der Verhandlungen. Für Green Claims und Umweltaussagen gilt hingegen: Die EmpCo und das deutsche UWG sind jetzt die wichtigsten Regulierungen, auf die Unternehmen achten müssen.
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Hier weitere Details zu Green Claims und der Direktive:
- Ziel und Geltungsbereich der Green Claims Directive
- Für welche Umweltaussagen würde die Green-Claims-Richtlinie gelten?
- Was würde die Green-Claims-Verordnung vorschreiben?
- Ex-ante-Verifizierung in der GCD
- Green Claims Directive: Was bedeutet das jetzt für Unternehmen?
- Wie können Unternehmen schnell auf die drängenden Probleme mit Green Claims reagieren?
- Wie sollten Unternehmen langfristig mit Green Claims umgehen?
- Wie kann SAIM Ihnen bei den Green Claims und abmahnfähigen Umweltaussagen helfen?
- Weitere Fragen und Antworten zur EU Green Claims Directive (GCD)
Ziel und Geltungsbereich der Green Claims Directive
Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing zu verhindern – also irreführende Aussagen über Umweltvorteile, falsche Nachhaltigkeitsversprechen sowie nicht überprüfbare Labels oder Siegel.
Sie soll einheitliche Standards für die Vergleichbarkeit und Belegbarkeit von umweltbezogenen Werbeaussagen schaffen und damit Verbraucher:innen in die Lage versetzen, aufgeklärtere, bewusstere Kaufentscheidungen zu treffen.
Für welche Umweltaussagen würde die Green-Claims-Richtlinie gelten?
Die Green Claims Directive (RL (EU) 2023/0085) wäre – sofern sie beschlossen wird – kein umfassendes Nachhaltigkeitsgesetz, sondern würde sich ausschließlich auf freiwillige, werbliche Umweltaussagen fokussieren.
Beispiele für Aussagen, die von der Green Claims Direktive betroffen wären:
- „öko“, „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“, „ozeanfreundlich“, „bienenfreundlich“, „umweltgerecht“ (unzulässig, weil sie zu allgemein, also nicht spezifisch genug sind)
- „klimafreundlich“, „klimaschonend“, „klimaneutral“, „klimapositiv“, „klimafair“ (ebenfalls unzulässig, weil zu allgemeine Umwelt- bzw. Klima-Aussagen)
- „100 % recyceltes Material“ (problematisch, wenn es sich etwa nur auf einen Teil des Produktes bezieht, etwa die Verpackung)
- „30 % weniger CO₂“, „40 % weniger Wasserverbrauch“ (problematisch, wenn sich der Vergleich auf das eigene Vorgängerprodukt und nicht auf den Marktdurchschnitt bezieht)
- „energieeffizient“ (irreführend, wenn weder Ausmaß noch Vergleichbarkeit oder anderer Kontext gegeben sind)
Was würde die Green-Claims-Verordnung vorschreiben?
- Die Green Claims Directive stellt allgemeine Anforderungen an ausdrückliche Umweltaussagen. Sie müssen auf wissenschaftlich fundierten Beweisen beruhen, die den gesamten Lebenszyklus des Produkts oder der Dienstleistung berücksichtigen. Die behaupteten Vorteile dürfen nicht zu einer Verlagerung negativer Umweltauswirkungen in andere Lebenszyklusphasen oder auf andere Umweltbereiche führen.
- Zudem verlangt die Richtlinie, dass alle Belege leicht zugänglich gemacht werden. Verbraucher:innen sollen verstehen können, worauf sich eine Aussage bezieht, wie sie belegt ist, und auf welchen Zeitraum oder Produktscope sie sich erstreckt. QR-Codes auf Verpackungen oder klare Website-Verlinkungen sind ausdrücklich vorgesehen.
- Die GCD regelt auch vergleichende Aussagen. Sie legt Regeln fest für Green Claims, aus denen implizit hervorgeht, dass ein Produkt oder ein Gewerbetreibender weniger oder mehr Umweltauswirkungen verursacht oder eine bessere oder schlechtere Umweltleistung erbringt als andere Produkte oder Gewerbetreibende. Auch vergleichende Aussagen stehen im Fokus. Die Richtlinie fordert, dass Aussagen wie etwa „50 % besser“ sich auf relevante Vergleichsgrößen stützen: ein Vorgängerprodukt allein reicht oft nicht aus. Ohne Branchenschnitt oder externe Referenz fehlt die Aussagekraft.
- Spannend wird in diesem Zusammenhang, welche Siegel & Labels diesen Prozess überleben werden – denn auch diese werden stark reglementiert werden und es wird kein Öko-Siegel ohne EU-OK geben.
- Und nicht zuletzt will die Richtlinie Zukunftsversprechen wie „Net Zero bis 2030“ strenger regulieren. Solche Aussagen sollen künftig nur erlaubt sein, wenn sie durch Zwischenziele, klare Umsetzungspläne und Fortschrittsberichte belegbar sind – und regelmäßig aktualisiert werden.
Ex-ante-Verifizierung in der GCD
Vorgesehen war, dass Unternehmen ihre Green Claims durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifizieren lassen, bevor sie diese öffentlich machen – also bevor ein Claim auf der Website, der Verpackung oder im Werbematerial erscheinen darf.
Diese sogenannte Ex-ante-Verifizierung war von Anfang an nicht unumstritten, weil aufwendig und schwer durchzuführen – selbst mit interaktiven, KI-gestützten Systemen. Ob die verpflichtende Vorabprüfung von Umweltaussagen Teil der finalen Richtlinie wird, ist offen. Der Aufwand, die Komplexität und der politische Widerstand könnten dazu führen, dass dieser Teil abgeschwächt oder gestrichen wird.
Green Claims Directive: Was bedeutet das jetzt für Unternehmen?
Wer also bislang mit pauschalen Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ arbeitet – ohne klaren Scope, ohne Daten, ohne Monitoring –, der wird spätestens ab 2026 rechtlichen Risiken ausgesetzt sein. Und wer denkt, dass kleine Unternehmen verschont bleiben: Die GCD hätte zwar Ausnahmen für Kleinstunternehmen vorgesehen. Doch EmpCo und UWG gelten für alle – unabhängig von Größe oder Umsatz.
Wie können Unternehmen schnell auf die drängenden Probleme mit Green Claims reagieren?
Quick Fix 1: Überprüfen Sie kritisch ihre Nachhaltigkeitskommunikation.
Quick Fix 2: Schlauen Sie sich bei Green Claims auf.
Quick Fix 3: Reduzieren Sie die Zahl Ihrer Green Claims.
Quick Fix 4: Machen Sie den Green Claims Check.
Wie sollten Unternehmen langfristig mit Green Claims umgehen?
Vier SAIM-Hypothesen zum unternehmerischen Umgang mit Green Claims:
#1: Weniger Gießkanne, mehr Ownership.
#2: Weniger Produkt, mehr Marke.
#3: Weniger Nebulös, mehr Transparenz.
#4: Die Renaissance der Siegel
Wie kann SAIM Ihnen bei den Green Claims und abmahnfähigen Umweltaussagen helfen?
Was also tun? Im ersten Schritt empfehlen wir die Teilnahme an einem (offenen) Webinar und einem passgenauen Workshop. In diesem Format vermitteln wir Ihren wichtigsten Stakeholdern im Unternehmen ein Bewusstsein für die Relevanz des Themas GCD und die wichtigsten Pain Points und Risiken.
- Green Claims Check: Analyse der aktuellen grünen Werbebotschaften, Überprüfung im Hinblick auf Regulatorik-Konformität, Risikobewertung und Empfehlungen
- Quick Fixes: Empfehlungen für die Neuformulierung riskanter Claims
- Ganzheitliche Kommunikationsberatung: Neuaufstellung der Architektur der Nachhaltigkeitskommunikation im Kontext Green Claims: Neuformulierung Narrativ, Kernbotschaften u.v.m.
- Brauchen Sie Unterstützung beim Thema Green Claims? Wir sind gern an Ihrer Seite und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Es kommt also darauf an, 1. die richtigen Umweltaussagen zu machen diese 2. auch auf die richtige Weise zu kommunizieren. Das ist ein schwieriger Prozess – lassen Sie sich dabei von uns helfen.
Weitere Fragen und Antworten zur EU Green Claims Directive (GCD)
Verbietet die Green Claims Initiative umweltbezogene Aussagen?
Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel verbietet zudem Werbung mit kompensierter Klimaneutralität und die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie „grün“, „öko“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „umweltverträglich“.
Spezifische, konkrete, belegbare grüne Claims verbietet sie nicht.
Mit den beiden Richtlinien stehen viele Unternehmen aber dennoch erst einmal vor einem Dilemma. Einerseits leiten sie eine tatsächliche Transformation ihrer unternehmerischen Nachhaltigkeit ein. Die ist mit hohen Aufwänden verbunden und soll deswegen an Produkt oder Dienstleistung sichtbar werden, um sich auszuzahlen.
Andererseits werden hier nun vermeintlich ausgerechnet die First Movers von der EU Green Claims Directive und der EmpCo Directive geknebelt und können ihre Umweltvorteile gegenüber schlechteren Wettbewerbern nicht mehr sichtbar machen.
Aber eben nur scheinbar. Denn Umweltaussagen werden ja keineswegs per se verboten. Unterm Strich werden sie nur jenen unmöglich gemacht, die diese nicht mit echter Nachhaltigkeitsleistung unterlegen können. Ganz im Gegenteil sind und bleiben umweltbezogene Aussagen wichtig und können und sollen kommuniziert werden. Nur mit ihnen können Verbraucher auf Basis von Fakten tatsächlich nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen. Nur das kann Unternehmen im Wettbewerb motivieren, ihre Umweltleistung tatsächlich zu verbessern.
Umweltaussagen und Green Claims werden also nicht verboten, sondern nur reglementiert und dadurch präzisiert.
Ist Greenwashing das gleiche wie Green Claims?
Es lohnt sich aber dennoch, sich zum Beispiel mal an die „Seven Sins of Greenwashing“ zu erinnern: „Verheimliche Kompromisse“, „unklare Aussagen“, „irrelevante Angaben“, „Täuschung“ und andere Greenwashing-Tricks – sie alle werden durch die Richtlinie zu Umweltaussagen wirkungsvoll abgedeckt. Wer bis jetzt bewusst Greenwashing vermieden hat, wird schnell verstehen, wie die Green-Claims-Direktive tickt.
Was hat die EU Green Claims Direktive mit dem Green Deal zu tun?
Wenn Verbraucher:innen bereit sind, ihr Kaufverhalten im Sinne der Nachhaltigkeit derart zu ändern, dann müssen sie aber auch darauf verlassen können, dass die als nachhaltig beworbene Produkte tatsächlich einen nachhaltigen Mehrwert bieten. Wenn dies nicht der Fall ist, wenn also Greenwashing vorliegt, wird das Vertrauen der Konsument:innen und ihre Bereitschaft, ihr Konsumverhalten zu verändern, untergraben – und damit auch EU Green Deal. Deswegen gefährdet das zunehmende Greenwashing den „Green Deal“ der EU. Und deswegen geht die EU dagegen vor.
Warum wurde die Green Claims Direktive überhaupt geschaffen?
Deshalb hat die EU beschlossen zu handeln. Sie will den Trend zum Greenwashing stoppen und Verbraucher:innen dabei unterstützen, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu hat sie zwei Richtlinien auf den Weg gebracht:
- die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel und
- die Green Claims Directive.
Was wird die Umsetzung der Green-Claims-Richtline in Deutschland von anderen Gesetzen unterscheiden?
Wann wird die Green-Claims-Richtline in Deutschland Gesetz?
Was passiert, wenn Unternehmen gegen die Green Claim Richtlinie verstoßen?
Zu bedenken ist aber, dass parallel auch andere Gesetze gelten und auch verbessert werden. Sie streifen ähnliche Themen, eben EmpCo/UWG und Verbraucherschutzgesetze. Daher ist stets mit Abmahnungen durch den Wettbewerb oder durch Verbraucherschützer zu rechnen. Verbraucherverbände sind auch weiterhin typische Ansprechpartner für Konsumenten, die sich von irreführenden Claims hintergangen fühlen.