Green Claims Directive – die wichtigsten Fragen & Antworten für Unternehmen

08.09.2025
Mit der Green Claims Directive wollte die EU-Kommission verbindlich klären, wie freiwillige Umweltaussagen zu belegen und zu kommunizieren sind. Doch was passiert damit nach dem politischen Rückzieher im Sommer 2025? 

Die Green Claims Directive (GCD) war als Meilenstein der EU gedacht: ein verbindlicher Rechtsrahmen, der Klarheit schafft, was Unternehmen über Umweltvorteile ihrer Produkte sagen dürfen – und wie sie diese belegen müssen.  

Die Green-Claims-Richtlinie hätte die Welt der umweltbezogenen Werbeaussagen auf den Kopf gestellt – und damit auch alle Nachhaltigkeitskommunikation. Hätte – denn aktuell stellt sich die Frage: Wird die Green-Claims-Verordnung noch kommen – oder bleibt es beim Entwurf? 

Hier alle Fragen und Antworten zur Green-Claims-Direktive und ihrem aktuellen Stand. Für alle folgenden Angaben zur Richtlinie gilt: Sie gelten nur, falls die Green Claims Directive in Kraft tritt – wovon derzeit aber noch auszugehen ist. 

Green Claims Directive: aktueller Stand Juli 2025

Ursprünglich wollte die EU mit der GCD strenge Regeln für umweltbezogene Aussagen schaffen: Nur wer seine Green Claims wissenschaftlich fundiert, transparent und extern geprüft belegen kann, soll diese künftig auch kommunizieren dürfen.

  • Im Frühjahr 2025 deute alles darauf hin, dass das Gesetz bald beschlossen wird.
  • Im Juni 2025 formierte sich politischer Widerstand: Die Europäische Volkspartei (EVP) forderte die EU auf, die Richtlinie zurückzuziehen, weil sie bürokratische Mehraufwände bedeuten würde.
  • Polen sagte daraufhin die Teilnahme am für Ende Juni geplanten Trilog-Treffen ab, bei dem Parlament, Rat und Kommission abschließend über die Green-Claims-Richtlinie verhandeln wollten.
  • Italien zog daraufhin ebenfalls seine Unterstützung zurück.

 

Seitdem liegt der Vorschlag für die Green-Claims-Direktive auf Eis. Vom Tisch ist er aber nicht:

  • Die Green Claims Directive wurde bislang nicht formal zurückgezogen.
  • Der Vorschlag wird noch diskutiert und es ist unklar, ob und wann seine Umsetzung weiterverfolgt wird, Er gilt aktuell nur als blockiert, das aber bis mindestens bis zum Herbst.
  • Einige Beteiligte haben prinzipielle Bereitschaft signalisiert, unter bestimmten Bedingungen die Green-Claims-Richtlinie weiterzuverfolgen. Dänemark, das derzeit die Ratspräsidentschaft innehat, hat angekündigt, das Thema erneut auf die Agenda setzen zu wollen.

 

Die GCD ist also nicht gescheitert, sondern erstmal nur ausgebremst. Und selbst das spielt keine Rolle, denn „Green Claims“ werden keineswegs nur die gleichnamige Direktive reguliert…

Was bedeuten die Verzögerung oder das mögliche Aus der Green-Claims-Direktive für Unternehmen?

Nicht viel, und wir erklären Ihnen auch, warum:

  • Das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) ist in Deutschland schon jetzt die juristische Grundlage für Greenwashing-Abmahnungen.
  • Die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ist bereits verabschiedet und verbietet schon ab 2026 viele allgemeine Umweltaussagen – also in weniger als einem halben Jahr. Die Green Claims Direktive wäre, wenn überhaupt, ohnehin später in deutsches Recht überführt worden.
  • Die Umsetzung der EmpCo in deutsches Recht erfolgt wie erwartet in einer neuen Version des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
  • Aktueller Stand der EmpCo: Seit 7. Juli 2025 liegt hierzu ganz frisch ein erster Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor (hier).


Der (mögliche) Wegfall der Green-Claims-Direktive ändert also wenig.
Denn auch ohne GCD existiert bereits heute eine rechtliche Pflicht zu wahrer, belegbarer und nicht irreführender Umweltkommunikation, und diese wird ab 2026 noch konkreter ausfallen. Wer vorbereitet ist, gewinnt: an Glaubwürdigkeit, Rechtssicherheit und Vertrauen im Markt.

 

Für die Green Claims Directive gilt einstweilen also: Weder ja noch nein, sie befindet sich aktuell (Juli 2025) im ungewissen Zustand zwischen politischem Stillstand und möglicher Neuaufnahme der Verhandlungen. Für Green Claims und Umweltaussagen gilt hingegen: Die EmpCo und das deutsche UWG sind jetzt die wichtigsten Regulierungen, auf die Unternehmen achten müssen.

 

Hier weitere Details zu Green Claims und der Direktive:

Ziel und Geltungsbereich der Green Claims Directive

Die EU Green Claims Directive (GCD) würde – bei Inkrafttreten – regeln, welche umweltbezogenen Aussagen Unternehmen in Bezug auf ihre Produkte und Dienstleistungen treffen dürfen, wie diese zu belegen und zu kommunizieren sind. 

Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing zu verhindern – also irreführende Aussagen über Umweltvorteile, falsche Nachhaltigkeitsversprechen sowie nicht überprüfbare Labels oder Siegel. 

Sie soll einheitliche Standards für die Vergleichbarkeit und Belegbarkeit von umweltbezogenen Werbeaussagen schaffen und damit Verbraucher:innen in die Lage versetzen, aufgeklärtere, bewusstere Kaufentscheidungen zu treffen. 

Für welche Umweltaussagen würde die Green-Claims-Richtlinie gelten?

Eine umweltbezogene Aussage oder eben ein „Green Claim“ ist eine Aussage über ein Produkt oder eine Dienstleistung, die beim Käufer den Eindruck erweckt, dieses biete einen konkreten Umweltnutzen. 

Die Green Claims Directive (RL (EU) 2023/0085) wäre – sofern sie beschlossen wird – kein umfassendes Nachhaltigkeitsgesetz, sondern würde sich ausschließlich auf freiwillige, werbliche Umweltaussagen fokussieren. 

Beispiele für Aussagen, die von der Green Claims Direktive betroffen wären: 

  • „öko“, „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“, „ozeanfreundlich“, „bienenfreundlich“, „umweltgerecht“ (unzulässig, weil sie zu allgemein, also nicht spezifisch genug sind) 
  • „klimafreundlich“, „klimaschonend“, „klimaneutral“, „klimapositiv“, „klimafair“ (ebenfalls unzulässig, weil zu allgemeine Umwelt- bzw. Klima-Aussagen) 
  • „100 % recyceltes Material“ (problematisch, wenn es sich etwa nur auf einen Teil des Produktes bezieht, etwa die Verpackung) 
  • „30 % weniger CO₂“, „40 % weniger Wasserverbrauch“ (problematisch, wenn sich der Vergleich auf das eigene Vorgängerprodukt und nicht auf den Marktdurchschnitt bezieht) 
  • „energieeffizient“ (irreführend, wenn weder Ausmaß noch Vergleichbarkeit oder anderer Kontext gegeben sind) 

Was würde die Green-Claims-Verordnung vorschreiben?

Falls die Green Claims Directive beschlossen wird, müsste, wer die ökologischen Vorzüge seines Produkts künftig noch bewerben will, diese besser kommunizieren und belegen: 

  • Die Green Claims Directive stellt allgemeine Anforderungen an ausdrückliche Umweltaussagen. Sie müssen auf wissenschaftlich fundierten Beweisen beruhen, die den gesamten Lebenszyklus des Produkts oder der Dienstleistung berücksichtigen. Die behaupteten Vorteile dürfen nicht zu einer Verlagerung negativer Umweltauswirkungen in andere Lebenszyklusphasen oder auf andere Umweltbereiche führen. 
  • Zudem verlangt die Richtlinie, dass alle Belege leicht zugänglich gemacht werden. Verbraucher:innen sollen verstehen können, worauf sich eine Aussage bezieht, wie sie belegt ist, und auf welchen Zeitraum oder Produktscope sie sich erstreckt. QR-Codes auf Verpackungen oder klare Website-Verlinkungen sind ausdrücklich vorgesehen. 
  • Die GCD regelt auch vergleichende Aussagen. Sie legt Regeln fest für Green Claims, aus denen implizit hervorgeht, dass ein Produkt oder ein Gewerbetreibender weniger oder mehr Umweltauswirkungen verursacht oder eine bessere oder schlechtere Umweltleistung erbringt als andere Produkte oder Gewerbetreibende. Auch vergleichende Aussagen stehen im Fokus. Die Richtlinie fordert, dass Aussagen wie etwa „50 % besser“ sich auf relevante Vergleichsgrößen stützen: ein Vorgängerprodukt allein reicht oft nicht aus. Ohne Branchenschnitt oder externe Referenz fehlt die Aussagekraft. 
  • Spannend wird in diesem Zusammenhang, welche Siegel & Labels diesen Prozess überleben werden – denn auch diese werden stark reglementiert werden und es wird kein Öko-Siegel ohne EU-OK geben. 
  • Und nicht zuletzt will die Richtlinie Zukunftsversprechen wie „Net Zero bis 2030“ strenger regulieren. Solche Aussagen sollen künftig nur erlaubt sein, wenn sie durch Zwischenziele, klare Umsetzungspläne und Fortschrittsberichte belegbar sind – und regelmäßig aktualisiert werden.

Ex-ante-Verifizierung in der GCD

Im Zentrum des ursprünglichen Entwurfs stand auch die Verpflichtung, Green Claims vorab von unabhängiger Stelle prüfen und zertifizieren zu lassen („Ex-ante-Verifizierung“). Unternehmen hätten dann nachweisen müssen, dass der beworbene Umweltnutzen auf wissenschaftlich anerkannten Methoden basiert – zum Beispiel einer vollständigen Lebenszyklusanalyse. 

Vorgesehen war, dass Unternehmen ihre Green Claims durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifizieren lassen, bevor sie diese öffentlich machen – also bevor ein Claim auf der Website, der Verpackung oder im Werbematerial erscheinen darf. 

Diese sogenannte Ex-ante-Verifizierung war von Anfang an nicht unumstritten, weil aufwendig und schwer durchzuführen – selbst mit interaktiven, KI-gestützten Systemen. Ob die verpflichtende Vorabprüfung von Umweltaussagen Teil der finalen Richtlinie wird, ist offen. Der Aufwand, die Komplexität und der politische Widerstand könnten dazu führen, dass dieser Teil abgeschwächt oder gestrichen wird. 

Green Claims Directive: Was bedeutet das jetzt für Unternehmen?

Falls sie kommt, würde die Richtlinie für viele Unternehmen spürbare Änderungen bedeuten. Doch auch wenn die Green Claims Directive nicht kommt, muss sich Nachhaltigkeitskommunikation ändern. Denn die Anforderungen an die Belegbarkeit, Präzision und Transparenz von Umweltaussagen gelten wegen des UWG faktisch schon heute – und werden sich weiter verschärfen, auch ohne die GCD. Lesen Sie dazu die Beiträge zu Green Claims, EmpCo und UWG. 

Wer also bislang mit pauschalen Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ arbeitet – ohne klaren Scope, ohne Daten, ohne Monitoring –, der wird spätestens ab 2026 rechtlichen Risiken ausgesetzt sein. Und wer denkt, dass kleine Unternehmen verschont bleiben: Die GCD hätte zwar Ausnahmen für Kleinstunternehmen vorgesehen. Doch EmpCo und UWG gelten für alle – unabhängig von Größe oder Umsatz. 

Wie können Unternehmen schnell auf die drängenden Probleme mit Green Claims reagieren?

Selbst wenn also die Green Claims Directive heute noch nicht wirkt, drohen Unternehmen bei ihren Umweltaussagen Konflikte mit Verbraucherschutz- und Wettbewerbs-Gesetzen. Im ersten Schritt können einige Quick Fixes helfen, kurzfristig Risiken zu minimieren:

Quick Fix 1: Überprüfen Sie kritisch ihre Nachhaltigkeitskommunikation.

Stellen Sie im eigenen Haus kritische Fragen und beantworten Sie diese ehrlich: Wo bietet das Unternehmen konkrete, belegbare, vermittelbare Umweltvorteile, die sie vom Wettbewerb abheben? Kommunizieren Sie diese – und sparen sie sich Werbung mit Geringfügigkeiten.

Quick Fix 2: Schlauen Sie sich bei Green Claims auf.

Nachhaltigkeitsabteilungen, Kommunikation und Marketing sollten sich auf möglichst breiter Basis sensibilisieren. Das kann über Webinare oder Workshop-Formate und durch individuelle Beratung passieren. Wir raten dazu, mehrere unterschiedliche Formate zu nutzen.

Quick Fix 3: Reduzieren Sie die Zahl Ihrer Green Claims.

Egal ob groß oder klein, grün oder konventionell: Die meisten Unternehmen stellen unserer Erfahrung nach bei kritischer Selbstprüfung fest, dass sie generische Begriffe wie „nachhaltig“ oder „grün“ verwenden und dass sie bei Vergleichen keine belastbaren wissenschaftlichen Referenzen haben, sondern oft mit sich selbst vergleichen. Jurist:innen schätzen, dass bis zu 80% solcher Claims einer Überprüfung nicht standhalten würden. Inventarisieren Sie Ihre grünen Claims – und reduzieren Sie deren Zahl.

Quick Fix 4: Machen Sie den Green Claims Check.

Überprüfen Sie nach dem Eindampfen der Zahl Ihrer umweltbezogenen Aussagen die verbleibenden Botschaften. Formulieren Sie diese im Sinne der Regulatorik neu. Dazu haben wir bei SAIM einen „Green Claims Check“ entwickelt. Anhand dieses Checks können alle Claims Schritt für Schritt auf ihre Regelkonformität überprüft werden und Schwachstellen offengelegt werden:
Mit diesen Quick-Fixes können Unternehmen kurzfristig die Risiken rund um umweltbezogene Aussagen minimieren. Aber sind sie schon die perfekte Lösung? Nein.

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Wie sollten Unternehmen langfristig mit Green Claims umgehen?

Bei SAIM sind wir davon überzeugt, dass die Green-Claims-Regulatorik die Kommunikation grundlegend verändern wird. Doch Unternehmen können schon heute ihre Kommunikation und ihre Marke überdenken und ihre Nachhaltigkeitskommunikation mittelfristig neu aufzustellen.

Vier SAIM-Hypothesen zum unternehmerischen Umgang mit Green Claims:

#1: Weniger Gießkanne, mehr Ownership.

Die Zahl der Claims auf Produkten schrumpft. Die Chance liegt hier im Fokus auf Wesentliches und Alleinstellungsmerkmale und auf mehr Qualität in der Nachhaltigkeitskommunikation.

#2: Weniger Produkt, mehr Marke.

Produktbezogene Nachhaltigkeitskommunikation verliert an Bedeutung. Markenkommunikation wird wichtiger. Schon heute vertrauen Konsument:innen vor allem den Nachhaltigkeitsbotschaften von Unternehmen, denen sie insgesamt vertrauen.

#3: Weniger Nebulös, mehr Transparenz.

Tracking, Rückverfolgbarkeit, QR-Codes: Transparenz in den Mittelpunkt der Kommunikation zu stellen belegt sichtbar: „Diesem Unternehmen könnt ihr vertrauen.“ Hier werden wir ganz neue Wege bei der Nachhaltigkeitskommunikation beschreiten.

#4: Die Renaissance der Siegel

Wenn Umweltaussagen wissenschaftlich belegbar und extern verifiziert sein müssen, werden kurzfristig oft Marktdaten und Studien fehlen. Statt auf eigene Studien wird man verstärkt auf anerkannte Siegel Dritter setzen – die im Zuge von Green Claims selber einen Konformitäts-Check durchlaufen müssen.

Wie kann SAIM Ihnen bei den Green Claims und abmahnfähigen Umweltaussagen helfen?

Alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen als umweltbezogen kennzeichnen wollen, sollten die Anforderungen der EU Green Claims Directive verstehen und einhalten. Andernfalls drohen ihnen juristische Auseinandersetzungen und Bußgelder, garantiert auch Imageverluste. Die Zahl der umweltaussagenbezogenen Abmahnungen steigt bereits.

Was also tun? Im ersten Schritt empfehlen wir die Teilnahme an einem (offenen) Webinar und einem passgenauen Workshop. In diesem Format vermitteln wir Ihren wichtigsten Stakeholdern im Unternehmen ein Bewusstsein für die Relevanz des Themas GCD und die wichtigsten Pain Points und Risiken.

Ist das Bewusstsein geweckt, ist es Zeit für einen Deep Dive in die konkreten kommunikativen Herausforderungen Ihres Unternehmens und mögliche Lösungsansätze. Hierzu bieten wir folgende Leistungen an:

  • Green Claims Check: Analyse der aktuellen grünen Werbebotschaften, Überprüfung im Hinblick auf Regulatorik-Konformität, Risikobewertung und Empfehlungen
  • Quick Fixes: Empfehlungen für die Neuformulierung riskanter Claims
  • Ganzheitliche Kommunikationsberatung: Neuaufstellung der Architektur der Nachhaltigkeitskommunikation im Kontext Green Claims: Neuformulierung Narrativ, Kernbotschaften u.v.m.
  • Brauchen Sie Unterstützung beim Thema Green Claims? Wir sind gern an Ihrer Seite und freuen uns auf Ihre Nachricht.

 

Wir raten, die EU Green Claims Directive als Chance zu sehen. Wer weiterhin Umweltaussagen macht, wird von Konsument:innen positiv wahrgenommen werden – wer keine macht, weil er sie nicht belegen kann, ist bei der wachsenden Zahl bewusster Käufe aus dem Rennen.

Es kommt also darauf an, 1. die richtigen Umweltaussagen zu machen diese 2. auch auf die richtige Weise zu kommunizieren. Das ist ein schwieriger Prozess – lassen Sie sich dabei von uns helfen.

Wenn Sie für Ihr Unternehmen Fragen zu Greenwashing, Green Claims, CSRD und zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie haben, wenden Sie sich gerne an uns

Weitere Fragen und Antworten zur EU Green Claims Directive (GCD)

Verbietet die Green Claims Initiative umweltbezogene Aussagen?

Nein, wenn diese wahr, konkret und belegbar sind. Aber ja, wenn eigentlich schon klar ist, dass dieser Begriff zu vage ist, um belegbar sein zu können.

Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel verbietet zudem Werbung mit kompensierter Klimaneutralität und die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie „grün“, „öko“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „umweltverträglich“.

Spezifische, konkrete, belegbare grüne Claims verbietet sie nicht.

Mit den beiden Richtlinien stehen viele Unternehmen aber dennoch erst einmal vor einem Dilemma. Einerseits leiten sie eine tatsächliche Transformation ihrer unternehmerischen Nachhaltigkeit ein. Die ist mit hohen Aufwänden verbunden und soll deswegen an Produkt oder Dienstleistung sichtbar werden, um sich auszuzahlen.

Andererseits werden hier nun vermeintlich ausgerechnet die First Movers von der EU Green Claims Directive und der EmpCo Directive geknebelt und können ihre Umweltvorteile gegenüber schlechteren Wettbewerbern nicht mehr sichtbar machen.

Aber eben nur scheinbar. Denn Umweltaussagen werden ja keineswegs per se verboten. Unterm Strich werden sie nur jenen unmöglich gemacht, die diese nicht mit echter Nachhaltigkeitsleistung unterlegen können. Ganz im Gegenteil sind und bleiben umweltbezogene Aussagen wichtig und können und sollen kommuniziert werden. Nur mit ihnen können Verbraucher auf Basis von Fakten tatsächlich nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen. Nur das kann Unternehmen im Wettbewerb motivieren, ihre Umweltleistung tatsächlich zu verbessern.

Umweltaussagen und Green Claims werden also nicht verboten, sondern nur reglementiert und dadurch präzisiert.

Ist Greenwashing das gleiche wie Green Claims?

Nein. Die EU Green Claims Directive wird eine echte gesetzliche Regelung sein, die zu ignorieren Unternehmen beträchtlich schaden kann.

Es lohnt sich aber dennoch, sich zum Beispiel mal an die „Seven Sins of Greenwashing“ zu erinnern: „Verheimliche Kompromisse“, „unklare Aussagen“, „irrelevante Angaben“, „Täuschung“ und andere Greenwashing-Tricks – sie alle werden durch die Richtlinie zu Umweltaussagen wirkungsvoll abgedeckt. Wer bis jetzt bewusst Greenwashing vermieden hat, wird schnell verstehen, wie die Green-Claims-Direktive tickt.

Was hat die EU Green Claims Direktive mit dem Green Deal zu tun?

Im Rahmen des EU Green Deal spielt der nachhaltige Konsum eine wichtige Rolle in Europa: Wenn uns die nachhaltige Transformation gelingen soll, müssen Konsument:innen ihr Konsum- und Kaufverhalten ändern. Good News: Inzwischen ist fast die Hälfte der Konsument:innen dazu bereit – und einige gehen sogar so weit, für nachhaltigere Alternativen einen höheren Preis zu bezahlen.

Wenn Verbraucher:innen bereit sind, ihr Kaufverhalten im Sinne der Nachhaltigkeit derart zu ändern, dann müssen sie aber auch darauf verlassen können, dass die als nachhaltig beworbene Produkte tatsächlich einen nachhaltigen Mehrwert bieten. Wenn dies nicht der Fall ist, wenn also Greenwashing vorliegt, wird das Vertrauen der Konsument:innen und ihre Bereitschaft, ihr Konsumverhalten zu verändern, untergraben – und damit auch EU Green Deal. Deswegen gefährdet das zunehmende Greenwashing den „Green Deal“ der EU. Und deswegen geht die EU dagegen vor.

Warum wurde die Green Claims Direktive überhaupt geschaffen?

Wir erleben seit Jahren eine Flut von immer mehr Nachhaltigkeitsbotschaften in der Werbung. Im Jahr 2020 hat die EU das Green Marketing in Europa auf den Prüfstand gestellt und Green Claims in allen 27 EU-Ländern überprüft. Das Ergebnis fiel verheerend aus. Über die Hälfte der Öko-Versprechen waren unzureichend mit Daten und Quellen hinterlegt.

Deshalb hat die EU beschlossen zu handeln. Sie will den Trend zum Greenwashing stoppen und Verbraucher:innen dabei unterstützen, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu hat sie zwei Richtlinien auf den Weg gebracht:

  • die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel und
  • die Green Claims Directive.

Was wird die Umsetzung der Green-Claims-Richtline in Deutschland von anderen Gesetzen unterscheiden?

Gesetze wie das UWG verhindern erstmal keine Gesetzesverstöße, diese müssen im Nachhinein abgemahnt werden. Mit der EU Green Claims Directive sind Unternehmen in Zukunft dazu gezwungen, umweltbezogene Aussagen einem externen Prüfungsverfahren zu unterziehen. Also: Schon die versäumte Validierung wird ein Verstoß sein.

Wann wird die Green-Claims-Richtline in Deutschland Gesetz?

Noch ist die Directive on Green Claims (EU-Seite) nur ein Proposal (vom 22. März 2023, mit Verbesserung vom 19. September 2023), aber wegen der Vorlaufzeiten sollten Verantwortliche sich frühzeitig auf die Folgen für die unternehmerische Nachhaltigkeitskommunikation vorbereiten. Die Richtlinie wird voraussichtlich erst nach den nächsten EU-Wahlen verabschiedet. Danach hat Deutschland 24 Monate Zeit für die Umsetzung der GCD in nationales Recht, sodass die Green Claims Directive voraussichtlich erst 2027 in Deutschland rechtswirksam wird.

Was passiert, wenn Unternehmen gegen die Green Claim Richtlinie verstoßen?

Geplant ist, dass Personen (natürliche und juristische) bei hierfür noch einzurichtenden Behörden Beschwerden einlegen können. Die Behörde prüft, ob die Beschwerde im Sinne der EU Green Claims Directive berechtigt ist und ordnet Maßnahmen an. Werden diese ignoriert, gibt es Verwarnungen und Geldstrafen von bis zu 4% des Jahresumsatzes.

Zu bedenken ist aber, dass parallel auch andere Gesetze gelten und auch verbessert werden. Sie streifen ähnliche Themen, eben EmpCo/UWG und Verbraucherschutzgesetze. Daher ist stets mit Abmahnungen durch den Wettbewerb oder durch Verbraucherschützer zu rechnen. Verbraucherverbände sind auch weiterhin typische Ansprechpartner für Konsumenten, die sich von irreführenden Claims hintergangen fühlen.

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