EU-Parlament stimmt für weitreichende Änderungen der CSRD – Unternehmen müssen sich neu aufstellen
CSRD-Änderung: deutliche Anhebung der Schwellenwerte – viele Unternehmen fallen aus der Berichterstattungspflicht
Weitere Änderungen des Vorschlages des Parlamentes:
- Finanzholding-Gesellschaften ohne operative Tätigkeiten werden von der Berichtspflicht befreit
- Verfolgen eines risikobasierten Ansatzes für die Beschaffung von Informationen
- Überarbeitung der ESRS
- Verabschiedung von freiwilligen Berichtsstandards für kleinere Unternehmen
Für viele Unternehmen, die in den vergangenen zwei Jahren erhebliche Ressourcen in neue ESG-Reportingstrukturen, Datenerfassungssysteme und interne Governance-Prozesse investiert haben, schafft die Entscheidung erneut erhebliche Unsicherheiten.
CSDDD: Eingeschränkte Sorgfaltspflichten und nationale Haftungsregeln
- Schwellenwert: 5.000 Beschäftigte / 1,5 Mrd. Euro Umsatz – und damit nur noch ein sehr kleiner Kreis großer Konzerne.
- Risikobasierter Ansatz in der Lieferkette, mit einer Untergrenze von 5.000 Mitarbeitern in der Wertschöpfungskette.
- Keine EU-weite zivilrechtliche Haftung, sondern eine reine nationale Regelung.
- Keine Verpflichtung zur Erstellung eines Klimatransitionsplans.
CSRD-Änderung: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Ausblick: Trilog startet – endgültige Entscheidung bis Jahresende
Für Unternehmen bedeutet dies: Die Entscheidung ist ein entscheidender Zwischenschritt, aber noch kein endgültig geltendes Recht. Dennoch zeichnet sich bereits jetzt ab, dass sich der regulatorische Fokus in Europa von umfassenden ESG-Verpflichtungen hin zu einem stärker reduzierten, weniger ambitionierten Rahmen verschiebt.
Wie Unternehmen sich darauf einstellen – und wie der Markt darauf reagiert – wird die Diskussion rund um nachhaltige Unternehmensführung in den kommenden Jahren maßgeblich prägen.