EU vereinfacht Taxonomie-Berichterstattung deutlich

23.01.2026

Die Europäische Union hat im Rahmen des sogenannten Omnibus Simplifications Package umfassende Erleichterungen für die EU-Taxonomie und die Taxonomie-Berichterstattung beschlossen. Die Änderungen zielen darauf ab, den administrativen Aufwand für Unternehmen und Finanzinstitute spürbar zu reduzieren und die Aussagekraft der Kennzahlen zu verbessern. Die neue Verordnung ist bereits in Kraft, Übergangsregelungen sollen jedoch einen reibungslosen Umstieg ermöglichen. 

EU-Taxonomie-Berichterstattung: Höhere Wesentlichkeitsschwelle reduziert Prüfaufwand

Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Wesentlichkeitsschwelle. Künftig können taxonomiefähige Aktivitäten, die kumuliert weniger als 10 % des Umsatzes oder der Investitionsausgaben (CapEx) ausmachen, von der detaillierten Taxonomieprüfung ausgenommen werden. Betriebsausgaben (OpEx) können in der Taxonomie-Berichterstattung vollständig unberücksichtigt bleiben, sofern dies sachlich begründet wird. Nicht-wesentliche Beträge müssen weiterhin offengelegt, jedoch nicht weiter analysiert werden. 

 

Klarere Regeln für den Umgang mit gefährlichen Stoffen

Auch Anhang C zu den „Do No Significant Harm“-Kriterien (DNSH) im Bereich Umweltverschmutzung wurde überarbeitet. Während die bisherigen Vorgaben als unpräzise galten, müssen Unternehmen nun nachweisen, dass keine geeigneten Alternativen zu gefährlichen Stoffen verfügbar sind und diese ausschließlich unter kontrollierten Bedingungen eingesetzt werden. Zusätzlich wurden konkrete Konzentrationsgrenzwerte eingeführt und bestehende gesetzliche Ausnahmen klarer definiert. 

Entlastung für Finanzinstitute bei KPIs

Finanzunternehmen profitieren bei der EU-Taxonomie-Berichterstattung von mehreren Anpassungen. Bislang mussten sie Vermögenswerte in ihre Green Asset Ratio (GAR) einbeziehen, selbst wenn keine belastbaren Daten vorlagen – etwa bei Unternehmen außerhalb der CSRD-Berichtspflicht. Künftig werden nur noch CSRD-pflichtige Unternehmen berücksichtigt. Zudem sind verzerrende Positionen wie Goodwill oder liquide Mittel explizit von den KPIs ausgenommen. 

Darüber hinaus erhalten Finanzinstitute bis Ende 2027 ein umfassendes Opt-out für sämtliche Taxonomie-Templates und können erklären, dass keine taxonomiefähigen Aktivitäten geltend gemacht werden. 

Vereinfachte Templates und Wegfall von Anhang XII

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Konsolidierung der Berichtsformate in der Taxonomie-Berichterstattung. Gas- und Nuklearaktivitäten werden künftig in die Standard-Templates integriert, der bislang über 40 Seiten umfassende Anhang XII entfällt vollständig. Für nicht-finanzielle Unternehmen wurde das zentrale Reporting-Template auf eine einzelne Seite reduziert. 

Fristverschiebung für bestimmte Finanzkennzahlen

Die verpflichtende Berichterstattung der KPIs für Handelsbuchaktivitäten sowie für Gebühren- und Provisionserträge wird auf den 1. Januar 2028 verschoben. Dies soll Finanzinstituten zusätzliche Zeit für die Implementierung geben. 

Übergangsregelung für das Berichtsjahr 2025

Obwohl die Verordnung bereits seit zwei Wochen gilt, erlaubt die EU aus Gründen der Praktikabilität für das Berichtsjahr 2025 weiterhin die freiwillige Nutzung der bisherigen Templates. Unternehmen können somit selbst entscheiden, ob sie bei er EU-Taxonomie-Berichterstattung frühzeitig auf das neue System umstellen oder vorerst bei den alten Strukturen bleiben. 
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