EUDR: Entwaldungsfreier Handel wird erst ab 2025 Pflicht

24.01.2025

EUDR erhält ein Jahr Aufschub: Was sich geändert hat

Ursprünglich war die erstmalige Anwendung der EUDR für den 30. Dezember 2024 vorgesehen. Auf Initiative der EU-Kommission wurde die Frist jedoch um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt die Verordnung ab dem 30. Juni 2026. Unternehmen erhalten damit mehr Zeit, sich auf die umfassenden Anforderungen vorzubereiten. 

Strengere Regeln für nachhaltigen Handel

Die EU-Verordnung zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung (EUDR) ist seit dem 29. Juni 2023 in Kraft und wird ab dem 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen verbindlich. Ziel ist es, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu reduzieren, indem der Handel mit Produkten wie Holz, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Kautschuk und Rindfleisch strengen Sorgfaltspflichten unterworfen wird. 

 

Was die EUDR von Unternehmen verlangt  

Die Verordnung setzt auf drei zentrale Anforderungen:  

  1. Entwaldungsfreiheit: Produkte dürfen nicht aus Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.  
  2. Rechtskonformität: Die Herstellung muss den Gesetzen des Herkunftslandes entsprechen, einschließlich der Rechte indigener Gemeinschaften.  
  3. Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe bis zur Produktionsstätte gewährleisten, Risiken bewerten und ihre Einhaltung in einer Sorgfaltserklärung dokumentieren.Für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten nur eingeschränkte Sorgfaltspflichten. 

Sanktionen bei Verstößen

Unternehmen, die die EUDR nicht einhalten, drohen empfindliche Strafen. Die EU sieht Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes in der Europäischen Union vor. Auch nationale Behörden können weitere Maßnahmen wie Handelsverbote oder den Ausschluss von öffentlichen Vergaben verhängen. 

Warum die EUDR jetzt relevant ist

  • Ruf und Wettbewerb: Die Erfüllung der Anforderungen stärkt das Vertrauen von Stakeholdern und schafft Wettbewerbsvorteile.  
  • Vorbereitung auf strenge Kontrollen: Die verlängerte Übergangszeit bis Ende 2025 bietet Unternehmen die Chance, Compliance-Systeme zu etablieren und erste Maßnahmen umzusetzen.  

Handlungsbedarf für Nachhaltigkeitsverantwortliche

Nachhaltigkeitsbeauftragte sollten jetzt aktiv werden:   

  • Internes Wissen über die neuen Anforderungen aufbauen.   
  • Systeme zur Risikobewertung und Dokumentation etablieren.   
  • Lieferketten prüfen und Rückverfolgbarkeit sicherstellen. 
  • Berichte und Prozesse mit anderen Nachhaltigkeitsvorgaben wie der CSRD abstimmen.  

Fazit: Unternehmen in der Pflicht

Die EUDR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen, sich als Vorreiter für nachhaltigen Handel zu positionieren. Die verschobene Frist bis Ende 2025 sollte genutzt werden, um die Einhaltung sicherzustellen – für den Schutz der Wälder und der eigenen Marktposition. 

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