Voluntary Standard (VS): Was der Nachfolger des VSME für Unternehmen bedeutet

6. Oktober 202613 Min. Lesezeit
Der Voluntary Standard (VS) löst den VSME ab. Was sich ändert, wer jetzt den VS-Standard braucht, was Omnibus I und Value-Chain-Cap bedeuten.
VSME-Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Voluntary Standard (VS) ist der Nachfolger des VSME und damit die aktualisierte EU-Referenz für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Anders als den VSME, den die EU-Kommission 2025 per Empfehlung übernommen hatte, hat sie den VS im Juli 2026 als delegierten Rechtsakt verabschiedet – leicht überarbeitet und geöffnet für Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende. Für diese Unternehmen bleibt die Berichterstattung freiwillig; zugleich legt der VS fest, welche ESG-Daten CSRD-pflichtige Kunden höchstens bei ihnen abfragen dürfen. 

Kurz eingeordnet: 

  • CSRD: die EU-Richtlinie, die festlegt, wer einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss – nach Omnibus I nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Millionen Euro Umsatz. 

  • ESRS: die Pflichtstandards, nach denen diese Unternehmen berichten. 

  • VS: der freiwillige EU-Standard für Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende – und die Obergrenze für ESG-Datenanfragen in der Lieferkette (Value-Chain-Cap). 

  • VSME: der Vorgängerstandard des VS, von EFRAG Ende 2024 vorgelegt. Wer heute neu einsteigt, orientiert sich am VS. 

📚 Lesen Sie auch unser aktuelles SAIM Whitepaper: Nachhaltigkeitsberichterstattung mit dem VS – alle Angaben aus Basismodul und Comprehensive Module im Überblick 

Lesen Sie hier:

Was ist der Voluntary Standard (VS)?

Nur sehr große Unternehmen sind durch die CSRD zu einem Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet. Trotzdem erhalten Mittelständler und kleinere Unternehmen zunehmend ESG-Datenanfragen von Banken, Investoren und größeren Geschäftspartnern in der Lieferkette. Für diese Unternehmen wäre eine Berichterstattung nach den ESRS meist zu komplex und umfangreich. 

Der Voluntary Standard (VS; früher VSME) ist der offizielle EU-Standard für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er richtet sich an Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende und ist damit für KMU ebenso gedacht wie für den klassischen Mittelstand. Der VS ist deutlich schlanker als die ESRS, folgt aber demselben Grundgedanken und bietet einen einheitlichen, verhältnismäßigen Rahmen, um Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert offenzulegen. 

Der VS bleibt freiwillig für Unternehmen, die nicht selbst unter eine Berichtspflicht fallen. Sein praktischer Nutzen liegt in einheitlichen und vergleichbaren ESG-Daten für Geschäftspartner, Banken und Investoren. 

Was ändert sich vom VSME zum Voluntary Standard (VS)?

Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) war der Vorläufer des Voluntary Standard (VS). EFRAG legte den VSME-Standard Ende 2024 als freiwilligen Rahmen für KMU vor; die EU-Kommission übernahm ihn 2025 per Empfehlung.

Im Zuge von Omnibus I wurde er zum VS weiterentwickelt: 

  • Rechtsform: Aus einer Empfehlung wurde ein delegierter Rechtsakt – der VS ist seit Juli 2026 in EU-Recht überführt. 

  • Zielgruppe: Der VS ist nicht mehr nur für KMU gedacht, sondern für alle Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende – unabhängig von der Börsennotierung. 

  • Inhalt: Der Standard wurde leicht überarbeitet. Vor allem die Grundlogik bleibt: Basismodul und Comprehensive Module, das If-applicable-Prinzip („wenn zutreffend“) und keine Pflicht zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse. 

  • Neue Rolle: Der VS dient jetzt als Value-Chain-Cap, also als Obergrenze für Datenanfragen CSRD-pflichtiger Kunden. 

Wer bereits einen VSME-Bericht erstellt hat, hat damit eine gute Grundlage. Für neue Berichte ist aber der VS die Referenz.

Omnibus I verändert die CSRD-Landschaft – und stärkt die Bedeutung des VS

Seit März 2026 ist die Omnibus-I-Richtlinie in Kraft und verändert die CSRD-Landschaft grundlegend: 

  • Deutlich weniger Berichtspflichtige: Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Millionen Euro Umsatz müssen nach CSRD berichten. Rund 80 Prozent der bisher berichtspflichtigen Unternehmen fallen damit aus dem Anwendungsbereich. 

  • Schlankere ESRS: Parallel wurden die Standards für die verbleibenden Pflichtunternehmen deutlich entschlackt. 

  • Späterer Start: Die neuen Regeln gelten erst ab dem Geschäftsjahr 2027; die ersten Berichte erscheinen 2028. 

  • Value-Chain-Cap – ein Gamechanger: Der VS wird zur Obergrenze für ESG-Datenanfragen in der Lieferkette. Für den Mittelstand heißt das: Der Druck aus der eigenen Berichtspflicht sinkt. Der Druck aus der Lieferkette bleibt aber bestehen, bekommt jedoch einen klaren und standardisierten Rahmen. 

  • Der Voluntary Standard (VS) ist damit die zentrale Berichterstattungs-Referenz für alle Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende – unabhängig von der Börsennotierung. 

Ob CSRD-Berichtspflicht oder Voluntary Standard: Wir begleiten Sie gerne entlang des gesamten Prozesses und helfen dabei, eine solide Basis für die weitere Ausarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie zu schaffen. Kontaktieren Sie uns!  

Was ist der Value-Chain-Cap?

Der Value-Chain-Cap begrenzt, welche Nachhaltigkeitsdaten CSRD-pflichtige Unternehmen von kleineren Geschäftspartnern verlangen dürfen: nur noch die Informationen, die der Voluntary Standard vorsieht. Damit wird der VS zum gemeinsamen Nenner für Nachhaltigkeitsdaten im Mittelstand – auch für Unternehmen, die selbst gar keinen Bericht veröffentlichen wollen. 

VS, CSRD und ESRS: Was ist der Unterschied?

Die CSRD regelt, wer berichten muss; die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen fest, wie. Die ESRS sind detailliert, umfangreich und für große Unternehmen konzipiert. Nach Omnibus I gelten sie nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Millionen Euro Umsatz. Für alle anderen sind sie zu komplex und nicht mehr vorgesehen. 

Der Voluntary Standard (VS) greift die Grundstruktur der ESRS auf, hat aber einen deutlich geringeren Umfang.

Die wichtigsten Unterschiede: 

Der VS basiert auf den ESRS, ist aber weniger umfangreich

  • Einfachere, modulare Struktur: Die ESRS bestehen aus zwei themenübergreifenden Standards (ESRS 1 und 2) und zehn themenspezifischen Standards für Umwelt (E1–E5), Soziales (S1–S4) und Governance (G1). Der VS kommt mit zwei Modulen aus: dem Basismodul (B1–B11) und dem optionalen Comprehensive Module (C1–C9), das nur zusammen mit dem Basismodul verwendet wird. 

  • If-applicable-Prinzip statt verpflichtender doppelter Wesentlichkeit: Die ESRS verlangen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA). Der Voluntary Standard schreibt sie nicht vor; nach dem If-applicable-Prinzip („wenn zutreffend“) legen Unternehmen die Angaben offen, die tatsächlich auf ihre Geschäftstätigkeit zutreffen. Eine vereinfachte DWA ist dennoch empfehlenswert, weil sie hilft, relevante Themen, Risiken und Chancen systematisch zu identifizieren. 

  • Deutlich weniger Datenpunkte: Wo die ESRS mit einigen hundert Datenpunkten arbeiten, beschränkt sich der VS auf einen Bruchteil. Er umfasst 20 Offenlegungsanforderungen (Disclosures), überwiegend qualitativer Art. Der Gesamtkatalog beider Module umfasst knapp 100 Datenpunkte, von denen je nach Unternehmen nicht alle berichtet werden müssen. 

  • Jährliche Berichterstattung empfohlen: Wie bei der CSRD ist auch beim VS eine jährliche Berichterstattung sinnvoll, um Entwicklungen vergleichbar zu machen. 

  • Mutter- und Tochtergesellschaften: Ist ein Unternehmen Muttergesellschaft einer Gruppe, wird empfohlen, den Nachhaltigkeitsbericht auf konsolidierter Basis zu erstellen und die Informationen der Tochterunternehmen einzuschließen. Die Tochterunternehmen benötigen dann keinen eigenen Bericht. 

  • Keine Integration in den Finanzbericht: Die ESRS-Berichterstattung ist verpflichtend in den Lagebericht zu integrieren. Beim VS ist das nicht nötig. 

  • Keine externe Prüfung: ESRS-Berichte unterliegen einer Prüfpflicht (Limited Assurance). Beim Voluntary Standard ist keine externe Prüfung erforderlich.

Die zwei Module des Voluntary Standard (VS): Basic Module und Comprehensive Module

Der Voluntary Standard besteht aus zwei Modulen, die Unternehmen kombinieren können: dem Basismodul (Basic Module) und dem Comprehensive Module (Zusatzmodul). Das Comprehensive Module ist nicht allein anwendbar: Wer es nutzt, berichtet immer auch das Basismodul. 

  • Basismodul (B1–B11): Es enthält den Mindestumfang für die Berichterstattung und richtet sich besonders an kleine und Kleinstunternehmen. Elf Themenbereiche mit rund 50 Datenpunkten decken unter anderem grundlegende Unternehmensangaben, Energie und Treibhausgasemissionen, Umweltthemen wie Wasser, Biodiversität und Abfall, die Belegschaft sowie Korruption und Bestechung ab. Wer nur das Basismodul nutzt, legt die grundlegenden Nachhaltigkeitsinformationen offen – nicht mehr. 

  • Comprehensive Module (C1–C9): Es ergänzt das Basismodul um neun Themenbereiche und richtet sich an kleine bis mittelgroße Unternehmen. Es enthält Datenpunkte zu Strategie und Geschäftsmodell, Klimazielen und Klimatransition, Klimarisiken, Menschenrechten und Sorgfaltspflichten sowie zu Governance- und Finanztransparenz – etwa zu Umsätzen aus Waffen, Tabak, fossilen Brennstoffen oder Agrochemie (C8) und zur Geschlechterdiversität im Leitungsorgan (C9). 

  • Das Comprehensive Module bietet weniger Transparenz als die ESRS, aber deutlich mehr als das Basismodul. Es eignet sich für Unternehmen, die umfassender berichten wollen, etwa weil sie Investoren oder Geschäftspartner in der Lieferkette gezielt informieren möchten. 

Beispiel zur Unterscheidung: Das Basismodul fragt verschiedene Umweltkennzahlen ab. Nur das Comprehensive Module verlangt zusätzlich eine Offenlegung von Emissionsreduktionszielen, einem Klimatransitionsplan sowie eine Analyse von Klimarisiken. 

Der Voluntary Standard (VS) bietet weniger Transparenz als die ESRS, verlangt dafür aber auch deutlich weniger Aufwand. Für Unternehmen, die nicht CSRD-pflichtig sind, ist er damit der passende Kompromiss zwischen „gar kein Bericht“ – mit den entsprechenden Risiken für Reputation und Kritik – und einer vollständigen ESRS-Berichterstattung. Ein strukturiertes ESG-Reporting kann Stakeholder-Anfragen erleichtern und zugleich die interne Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen verbessern. 

Was bedeutet „if applicable“?

„If applicable“ heißt auf Deutsch „wenn zutreffend“. Eine so gekennzeichnete Angabe muss nur berichten, auf wen der Sachverhalt tatsächlich zutrifft – Angaben zur Biodiversität etwa nur Unternehmen mit Standorten in oder nahe Biodiversitätsrisikogebieten. Das If-applicable-Prinzip ersetzt beim Voluntary Standard die verpflichtende doppelte Wesentlichkeitsanalyse der ESRS: Unternehmen legen die Angaben offen, die tatsächlich in ihrer Geschäftsrealität vorkommen. 

VS-Standard: Was ist Pflicht, was freiwillig?

Freiwillig heißt beim VS nicht beliebig. Jede Angabe in beiden Modulen ist einer von drei Kategorien zugeordnet:  

  • Sie ist entweder immer zu berichten, nur wenn zutreffend („if applicable“)  

  • oder ausdrücklich freiwillig. 

Wer sich für den VS entscheidet, sollte diese Logik kennen – denn sie bestimmt, welche Daten tatsächlich erhoben werden müssen. Im Basismodul gehören zum festen Kern unter anderem Energie- und Brennstoffdaten, Scope-1- und Scope-2-Emissionen, die Wasserentnahme, Abfallmengen nach Typ samt Recyclinganteil, die Zahl der Mitarbeitenden (FTE) nach Anstellungsart, Geschlecht und Land, meldepflichtige Arbeitsunfälle, Vergütung, Tarifbindung und Schulungsstunden.  

Andere Angaben greifen nur, wenn sie zum Unternehmen passen, etwa Biodiversität. Auch das Comprehensive Module ist flexibler, als sein Name vermuten lässt: Fest vorgesehen sind – mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen – Angaben zum Geschäftsmodell, zur Mitarbeiterfluktuation, zu einem Code of Conduct oder einer Menschenrechtspolitik, zu Beschwerdemechanismen und zu bestätigten Menschenrechtsvorfällen in der eigenen Belegschaft und in der Wertschöpfungskette. 

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Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: freiwillig, aber hilfreich

Mit der Finalisierung des VSME im Dezember 2024 entfiel für berichtende KMU die Pflicht zu einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Sein Nachfolger, der im Juli 2026 als delegierter Rechtsakt verabschiedete Voluntary Standard (VS), hält an diesem Prinzip fest. Für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden bedeutet das spürbar weniger Aufwand – und einen deutlich schnelleren Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.  

Viele Expert:innen sehen diese Erleichterung dennoch kritisch, denn gerade die doppelte Wesentlichkeit liefert wertvolle Erkenntnisse. Eine DWA kann auch bei einer freiwilligen VS-Berichterstattung Mehrwert schaffen: 

  • Sie identifiziert systematisch die tatsächlich relevanten Nachhaltigkeitsthemen – der VS-Bericht gewinnt an Fokus und blendet Irrelevantes gezielt aus. 

  • Sie bietet eine belastbare Grundlage für eine Nachhaltigkeitsstrategie, die zur Geschäftstätigkeit passt. 

  • Sie lenkt Ressourcen auf die Themen mit dem größten Hebel für Unternehmen, Umwelt und Gesellschaft. 

  • Sie hilft, Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die Erwartungen wichtiger Stakeholder besser zu verstehen. 

Der Voluntary Standard (VS) schreibt keine DWA vor, schließt sie aber ausdrücklich nicht aus. SAIM empfiehlt sie grundsätzlich; die konkrete Ausgestaltung sollte jedoch fallweise entschieden werden. 

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VS-Standard: Lohnt sich der Aufwand?

Bei einer CSRD-Berichterstattung nach ESRS profitieren Unternehmen unter anderem von besserer Steuerung und klareren Prioritäten – mehr dazu im Beitrag CSRD als Chance für die Nachhaltigkeitskommunikation.  

Der VS ist wesentlich weniger aufwändig – bei ganz ähnlichen Vorteilen: Kleinst-, kleine und mittelgroße Unternehmen können durch die strukturierte Auseinandersetzung mit ESG-Themen ihre Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz stärken, Anforderungen großer Unternehmen in der Lieferkette erfüllen und relevante Daten für Banken und Investoren bereitstellen. Die Kosten-Nutzen-Analyse der EFRAG zum VSME, dem Vorläufer des VS, zeigt: Im ersten Jahr entstehen zwar Implementierungskosten, diese werden jedoch bereits nach wenigen Jahren durch langfristige Einsparungen und Vorteile mehr als ausgeglichen. 

Nachhaltigkeitsberichterstattung als Chance für den Mittelstand

Eine strukturierte Berichterstattung kann Unternehmen mehrere Vorteile bringen: 

  • Klare Leitlinie für die Nachhaltigkeitsstrategie:
    Die Berichterstattung – idealerweise verbunden mit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse – legt wichtige Handlungsfelder offen. Daraus kann eine Nachhaltigkeitsstrategie entstehen, die im Unternehmenskern und in der Marke verankert ist. 

  • Sensibilisierung und Verantwortung:
    Ein Bericht macht Nachhaltigkeit im Unternehmen greifbar und schärft den Blick für soziale und ökologische Auswirkungen des eigenen Handelns. Wer freiwillig offenlegt, übernimmt sichtbar Verantwortung. 

  • Antwort auf Stakeholder-Anforderungen:
    Berichterstattung schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen von Kund:innen, Geschäftspartnern und Öffentlichkeit. Das kann auch geschäftlich relevant sein: Große Unternehmen fragen ihre Zulieferer häufiger nach Nachhaltigkeitsdaten; auch öffentliche Fördermittel können eine strukturierte Berichterstattung voraussetzen. 

  • Vorbildfunktion und Image:
    Unternehmen, die über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten, können andere KMU inspirieren. Eine substanzielle Nachhaltigkeitskommunikation kann zudem dabei helfen, Kundengruppen und Mitarbeitende zu binden oder neu zu gewinnen.

… und der Voluntary Standard macht den Einstieg für den Mittelstand leichter

Für kleine und mittlere Unternehmen unterhalb der CSRD-Schwellenwerte ist der VS ein attraktiver Rahmen, weil er die Komplexität der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich reduziert und zugleich strukturierte, vergleichbare ESG-Angaben ermöglicht. 

Die Vorteile des Voluntary Standard (VS): 

  • Niedrigschwelliger Einstieg:
    Das Basismodul erleichtert Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende den Start. Zugleich verschafft der VS einen Überblick über mögliche Themen, die im Rahmen der Strategieentwicklung angegangen werden können. 

  • Strukturierte, praxisnahe Berichterstattung:
    Die modulare Struktur macht es möglich, relevante Angaben mit vertretbarem Aufwand gezielt zu erfassen und effizient zu berichten. 

  • Weniger Aufwand, ein Standard für alle Anfragen:
    Der VS umfasst deutlich weniger Datenpunkte und Detailanforderungen als die ESRS. Zugleich folgen Unternehmen einem einheitlichen Standard, mit dem sie Stakeholder-Anfragen ohne Doppelarbeit beantworten können – dank Value-Chain-Cap auch die Anfragen CSRD-pflichtiger Kunden. 

  • Hohe Flexibilität:
    Nach dem If-applicable-Prinzip („wenn zutreffend“) berichten Unternehmen die Angaben, die für ihre Geschäftstätigkeit zutreffen; einzelne Angaben sind freiwillig. 

  • Verständliche Sprache:
    Die Vorgaben sind so gefasst, dass die Berichterstattung auch ohne umfassendes Fachwissen zugänglich ist. 

  • Keine festen Fristen für die freiwillige VS-Berichterstattung:
    Unternehmen können den Zeitpunkt an ihre internen Abläufe anpassen. 

  • Gute Grundlage für die weitere Entwicklung:
    Eine erste VS-Berichterstattung hilft, Daten und Zuständigkeiten aufzubauen, falls künftig eine umfangreichere Berichterstattung erforderlich wird. 

Es lohnt sich, die Möglichkeiten des VS zu prüfen: mit dem Basismodul beginnen, passende Angaben nach dem If-applicable-Prinzip („wenn zutreffend“) zusammenstellen und mit einer vereinfachten DWA weitere Handlungsfelder identifizieren. Ein strukturierter ESG-Bericht erfüllt nicht nur die Erwartungen von Geschäftspartnern, sondern verbessert auch die interne Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen. 

👉 Lassen Sie sich von SAIM bei der Einordnung des VS, der Berichterstattung und der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen.
👉 Ihre Ansprechpartnerin: Anna Röder, Senior Consultant – anna.roeder@saim.de – oder kontaktieren Sie uns. 

Wenn Sie für Ihr Unternehmen Fragen zu Greenwashing, Green Claims, CSRD und zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie haben, wenden Sie sich gerne an uns. 

Häufige Fragen zum Voluntary Standard (VS)

Ist der VS-Standard Pflicht? 
Nein. Für Unternehmen, die nicht selbst unter die CSRD fallen, ist der VS freiwillig. Relevant wird er trotzdem: CSRD-pflichtige Kunden dürfen über den Value-Chain-Cap nur die Daten abfragen, die der VS vorsieht. 

Wie erstelle ich einen VS-Bericht? 
Starten Sie mit dem Basismodul (B1–B11) und prüfen Sie für jede Angabe, ob sie immer zu berichten, nur „if applicable“ („wenn zutreffend“) oder freiwillig ist. Wer umfassender berichten will, ergänzt das Comprehensive Module (C1–C9). Muttergesellschaften erstellen den Bericht am besten konsolidiert für die Gruppe. Eine externe Prüfung oder eine Integration in den Lagebericht ist nicht erforderlich. 

Muss ich jedes Jahr berichten? 
Eine jährliche Berichterstattung wird empfohlen, weil sie Entwicklungen vergleichbar macht. Feste Fristen gibt der Voluntary Standard für freiwillig berichtende Unternehmen nicht vor. 

Gibt es eine Übersicht aller Angaben? 
Unser Whitepaper zum VS listet alle Themenbereiche beider Module in zwei Tabellen auf – jeweils mit der Angabe, ob ein Datenpunkt Pflicht, bedingt oder freiwillig ist. Das eignet sich als Checkliste für die Datenerhebung; eine ausformulierte Berichtsvorlage ist es nicht. 

Was ist mit einem bestehenden VSME-Nachhaltigkeitsbericht? 
Der VS ist aus dem VSME hervorgegangen und wurde nur leicht überarbeitet. Ein bestehender VSME-Nachhaltigkeitsbericht ist daher eine gute Grundlage; für neue Berichte ist der VS die Referenz. 

 

Weiterführende Informationen: 

Wenn Sie für Ihr Unternehmen Fragen zu Greenwashing, Green Claims, CSRD und zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie haben, wenden Sie sich gerne an uns. 

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