Die EmpCo-Richtlinie wird Ihre Nachhaltigkeitskommunikation verändern

11.08.2024

Im Windschatten der geplanten EU Green-Claims-Directive kommt ein neues EU-Gesetz gegen Greenwashing und irreführende Produktinformationen und gegen Werbung mit Emissions-Ausgleich: die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (kurz: EmpCo-Directive).

Die EmpCo-Richtlinie der Europäischen Union zielt darauf ab, Verbraucher:innen besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und sie zu befähigen, fundierte Entscheidungen für den ökologischen Wandel zu treffen.

Wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Green-Claims-Richtlinie (GCD) hat auch die Consumer Empowerment Directive (EmpCo) auf Ihre Nachhaltigkeitskommunikation direkte Auswirkungen, die Sie kennen sollten.

Die EmpCo verbietet bestimmte Umweltbehauptungen und Produktinformationen

Worum es bei der EmpCo-Direktive geht, geht aus dem offiziellen Namen ziemlich gut hervor, denn es ist die „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ („Empowering consumers for the green transition“).

Die EmpCo ist Teil des EU Green Deals und zielt darauf ab, den nachhaltigen Konsum zu fördern. Dazu sollen Verbraucher:innen in die Lage versetzt werden, besser informierte Kaufentscheidungen treffen zu können und vor irreführender Werbung mit umweltbezogenen Aussagen geschützt werden. Als Umweltaussagen gelten vor allem ökologische oder soziale Merkmale oder auch Zirkularitätsaspekte, etwa der Haltbarkeit, der Reparierbarkeit oder der Recyclingfähigkeit.

Die EmpCo-RL wurde am 17. Januar 2024 vom EU-Parlament angenommen und am 20. Februar 2024 vom Rat der Europäischen Union bestätigt (Directive (EU) 2024/825). Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie bis spätestens 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen und ab Ende September 2026 auch als solches durchzusetzen. Die Umsetzung in nationales Recht wird in Deutschland im Wesentlichen durch Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erfolgen.

Die EmpCo gilt also noch nicht jetzt, aber sie wird kommen – und unternehmerische Nachhaltigkeitskommunikation verändern.

Wo die EmpCo-Richtlinie Ihre Nachhaltigkeitskommunikation betrifft

In den Details zeigt sich, wo Unternehmen sich mit den Auswirkungen auf die Unternehmenskommunikation, vor allem auf die Nachhaltigkeitskommunikation auseinandersetzen müssen.

  • Produktkennzeichnungen. Die neuen Regeln zielen darauf ab, die Produktkennzeichnung klarer, verständlicher und vertrauenswürdiger zu gestalten, indem sie allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ verbietet. Dies soll verhindern, dass Verbraucher durch vage oder irreführende Begriffe getäuscht werden.
  • Wesentliche Eigenschaften eines Produkts. Zu ihnen zählen jetzt auch die ökologischen und sozialen Auswirkungen. Hersteller müssen detaillierte Informationen darüber bereitstellen, wie sich ihre Produkte auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken. Dies soll den Verbraucher:innen helfen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.
  • Überprüfbarkeit. Die EmpCo-Richtlinie verbietet irreführende Aussagen über ökologische und soziale Verantwortung, wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gleichbehandlung und ethisches Engagement. Wenn Unternehmen dazu Aussagen machen, dann müssen sie jeweils überprüfbare Informationen dazu liefern.
  • Nachhaltigkeitssiegel werden reguliert. Die EU will damit die Verwirrung reduzieren, die aufgrund der Vielzahl der Siegel und ihrer fehlenden Vergleichbarkeit entstanden ist. Nachhaltigkeitssiegel dürfen in der EU nur noch verwendet werden, wenn sie auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von öffentlichen Behörden etabliert wurden. Private Umweltzeichensysteme werden verboten.
  • Werbung mit kompensierter Klimaneutralität wird verboten. Aussagen, dass ein Produkt durch Emissionsausgleichssysteme – oder auf andere Weise außerhalb der Wertschöpfungskette des Produkts – „neutrale“, „reduzierte“ oder „positive“ Auswirkungen auf die Umwelt hat, sind nicht mehr zulässig. Dies soll sicherstellen, dass tatsächliche Umweltbelastungen nicht durch Kompensationsmaßnahmen verschleiert werden. Das wird die jetzt schon schwierige Situation, wie man Nachhaltigkeit kommuniziert, weiter erschweren.
  • “Schwarze Liste” für Umweltaussagen. Neue Regelungen verbieten pauschale Umweltaussagen, die nicht durch spezifische Nachweise belegt sind. Auch Aussagen, die nur auf einen bestimmten Aspekt des Produkts zutreffen, aber auf das gesamte Produkt angewendet werden, sind nicht mehr erlaubt. Dies soll die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen erhöhen.
  • Strengere Vorgaben für Werbung mit künftigen Umweltauswirkungen. Aussagen wie „Wir sind klimaneutral bis 2025“ müssen messbar sein und einen detaillierten Umsetzungsplan enthalten, der regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen überprüft wird. Diese Verpflichtungen müssen daher klar, objektiv, öffentlich zugänglich und überprüfbar sein.
  • Fokus auf die Langlebigkeit von Produkten. Garantieinformationen müssen künftig sichtbarer gemacht werden. Auch führt die EU ein neues, harmonisiertes Label ein, um Produkte mit verlängerter Garantiezeit sichtbarer zu machen. Dies soll Verbraucher:innen dazu ermutigen, langlebigere Produkte zu kaufen und somit die Umwelt zu schonen.
  • Verbot unbegründeter Haltbarkeitsbehauptungen. Aussagen über die Haltbarkeit eines Produkts müssen belegbar sein. Diese neuen Regeln verbieten auch unbegründete Haltbarkeitsangaben (zum Beispiel die Behauptung, eine Waschmaschine halte 5.000 Waschzyklen, wenn dies unter normalen Bedingungen nicht der Fall ist, sondern nur und ganz spezifischen), Aufforderungen zum frühzeitigen Austausch von Verbrauchsmaterialien (oft der Fall bei Druckertinte) und die Darstellung von Produkten als reparierbar, wenn sie es nicht sind.

EmpCo vs. Green Claims Directive

Auf den ersten Blick scheint die Consumer Empowerment Directive der Green Claims Directive zu ähneln. Der entscheidende Unterschied:

  • Die EmpCo-Richtlinie enthält sehr klare Verbote, insbesondere für allgemeine Umweltaussagen und unternehmenseigene Siegel. Sie reguliert außerdem auch Langlebigkeits- und Haltbarkeit-Behauptungen.
  • Die Green-Claims-Direktive zielt hingegen auf die Art und Weise, wie grüne Werbebotschaften künftig belegt und kommuniziert werden müssen. Sie zielt darauf ab, einheitliche Standards für die Vergleichbarkeit und Belegbarkeit umweltbezogener Werbeaussagen zu schaffen.

Wie Unternehmen mit der EmpCo umgehen sollten

Für Unternehmen bedeutet die EmpCo-Richtlinie eine erhebliche Anpassung ihrer Kommunikationsstrategie. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre umweltbezogenen Aussagen den Vorgaben der EmpCo entsprechen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher zu behalten.

Hier sind einige der dringendsten To-Dos, die sich für Unternehmen ergeben:

  • Unternehmen sollten alle Umweltbehauptungen dahingehend prüfen, ob diese konkret genug sind. Denn die EmpCo richtet sich vor allem gegen Aussagen, die zu allgemeingültig sind, um sinnvoll belegt werden zu können.
  • Aussagen zu Emissionen, die auf Kompensationen beruhen, müssen bis spätestens 2026 auf den Prüfstand. Einerseits gibt es hier noch das Schlupfloch, dass über Investitionen in Umweltinitiativen, etwa in Projekte für Emissionsgutschriften, kommuniziert werden darf – dies aber nur unter bestimmten Umständen.
    Ohnehin ist dieses Verbot auch eine Chance für Unternehmen, beim Klimafußabdruck jetzt tatsächlich die Themen Vermeidung und Reduktion substanziell anzugehen – sprechen Sie mit unseren Emissions-Experten für eine profunde Klimastrategie.
  • Behauptungen sollten spezifisch sein, für durchschnittliche Verbraucher:innen verständlich sein und wahr sein im gegebenen Kontext, also nicht nur unter nicht näher genannten Bedingungen. Claims, die ohne zusätzliche Erklärungen missverständlich oder nicht garantiert wahr sind, sind dringend zu vermeiden.
  • Die Zeiten der Kommunikation mit selbstkreierten Nachhaltigkeitssiegeln ist vorbei. Die Umweltzeichensysteme sind entweder EU-weit zu öffnen und in unabhängige Hände zu legen, oder die Unternehmen sollten auf anerkannte Zeichensysteme Dritter umstellen.

Wenn Sie für Ihr Unternehmen Fragen zu Greenwashing, Green Claims, CSRD und zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie haben, wenden Sie sich gerne an uns

Fazit: Warten Sie nicht, bis die EmpCo-Direktive gilt

Wie bei der Green-Claims-Direktive hilft es, zu verstehen, was der Geist dieser Richtlinie ist: Verbraucher:innen sollen informierte Kaufentscheidungen treffen kennen, damit sie zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen können. Deswegen zwingt die Richtlinie Unternehmen, klare, relevante und zuverlässige Informationen bereitzustellen: Damit bewusste Kaufentscheidungen wirklich informiert stattfinden können.

Unser Rat: Warten Sie nicht auf neue Regelungen, um Ihre umweltbezogenen Aussagen anzupassen: Schon jetzt sorgen zahlreiche Faktoren dafür, dass nachhaltige Aussagen auf den Prüfstand müssen, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Verbraucher:innen zu gewinnen – lassen Sie sich von unseren Kommunikationsexperten beraten, wie Nachhaltigkeit risikofrei kommuniziert werden kann.

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