Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der Utopia GmbH, Kühbachstraße 11, 81543 München (im Folgenden „Utopia“), gelten für alle durch Utopia gegenüber dem Vertragspartner von Utopia (im Folgenden „Partner“) zu erbringenden Beratungsleistungen.

1.2 Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge zwischen Utopia und dem Partner, ohne dass Utopia in jedem einzelnen Vertrag auf sie hinweisen muss.

1.3 Entgegenstehende, ergänzende und/oder abweichende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung, auch wenn Utopia der Anwendbarkeit im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht, unabhängig von Utopias Kenntnis dieser entgegenstehenden Bedingungen oder der vorbehaltlosen Ausführung der Leistungen durch Utopia. Utopia widerspricht ausdrücklich dem formularmäßigen Verweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Partners.

2. Vertragsschluss

2.1 Der jeweilige Vertrag zwischen Utopia und dem Partner kommt zustande mit der Annahme des Angebots von Utopia durch den Partner.

2.2 Angebote von Utopia sind jeweils für vier Wochen bindend. Erfolgt die Annahme des Angebots nach Ablauf der vier Wochen, bedarf es einer gesonderten Auftragsbestätigung durch Utopia. Diese kann schriftlich, per Telefax oder Email erfolgen.

2.3 Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

3. Leistungsumfang

3.1 Das Leistungsspektrum von Utopia umfasst Beratungsleistungen zu:

  • Nachhaltigkeitsstrategien
  • Ratings und Reportings (inkl. CSRD, Nachhaltigkeitsberichte)
  • Nachhaltigkeitskommunikation

 

3.2 Einzelheiten des konkreten Leistungsumfangs ergeben sich jeweils aus dem Vertrag. Darüber hinaus gehende Leistungen werden nach Zeitaufwand von Utopia auf Grundlage der dem Partner mit dem Angebot übermittelten Honorarsätze abgerechnet.

3.3 In keinem Fall erbringt Utopia juristische Beratungsleistungen. Die Ergebnisse der Beratungsleistungen, z. B. kommunikationsstrategische Empfehlungen, sind jeweils vom Partner juristisch zu prüfen. Eine diesbezügliche Haftung von Utopia ist ausgeschlossen.

4. Mitwirkungspflichten des Partners

4.1 Der Partner hat dafür zu sorgen, dass sämtliche erforderliche Daten und Informationen rechtzeitig im erforderlichen Umfang bereitgestellt werden.

4.2 Der Partner benennt Utopia einen Ansprechpartner für alle Belange im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Utopia und hat sicher zu stellen, dass dieser im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht. Sollte sich der Ansprechpartner ändern, hat der Partner Utopia Name und Kontaktinformationen des neuen Ansprechpartners unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Erbringt der Partner die notwendigen Mitwirkungsleistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, gehen jegliche daraus resultierende Kostensteigerungen und Verzögerungen zu seinen Lasten und auf seine Rechnung. Dies gilt auch für Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass aufgrund vom Partner zu vertretender Abweichungen vom vereinbarten Zeitplan abgewichen wird.

5. Entgelte und Zahlung

5.1 Soweit nicht im Vertrag anderweitig vereinbart, rechnet Utopia die Leistungen unmittelbar nach Leistungserbringung, spätestens aber monatlich ab. Sämtliche Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort fällig und innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum zu zahlen.

5.2 Sofern Utopia an einen anderen Ort als den Sitz von Utopia reisen muss, um die Leistungen zu erbringen, sind Utopia die Kosten und Auslagen für Reise durch den Partner zu erstatten. Reisezeiten und Reisekosten werden dem Auftraggeber nach Aufwand berechnet.

5.3 In Bezug auf fällige und unbezahlte Rechnungsbeträge behält sich Utopia das Recht vor, (i) die gesetzlichen Zinsen aller in Rechnung gestellten Beträge ab dem Zeitpunkt des Verzugs bis zur vollständigen und endgültigen Zahlung dieser Beträge zu berechnen und (ii) angemessene, für diese nicht bezahlten Beträge angefallene Einziehungskosten einschließlich u.a. angemessener Aufwendungen für die Rechtsverfolgung zu berechnen. Utopia behält sich das Recht vor, sich zur Einziehung unbezahlter Rechnungsbeträge eines externen Dienstleisters auf Kosten des Partners zu bedienen.

5.4 Sofern nicht durch Gesetz oder abweichende Vereinbarung der Parteien Anderes vorgeschrieben ist, sind alle Preise, Kosten und sonstigen Beträge, die durch den Partner zu zahlen sind, (i) in Euro (EUR), (ii) zuzüglich aller anwendbaren Mehrwertsteuern und sonstiger anwendbarer Umsatzsteuern oder vergleichbarer Steuern und Abgaben, die vom Partner zu entrichten sind, und (iii) frei von jeglichen Gegenansprüchen und ohne Abzug oder Vorenthaltung eines Betrages zu zahlen.

5.5 Sollte der Partner in Rechnung gestellte Leistungsentgelte teilweise oder in Gänze bestreiten wollen, hat er dies Utopia innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen ab dem jeweiligen Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen und hierbei die Gründe für das Bestreiten der entsprechenden Leistungsentgelte anzuführen. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der Partner auf alle Rechte, die entsprechenden Leistungsentgelte zu bestreiten und diesbezüglich Forderungen geltend machen.

6. Urheberrechte

6.1 Mit Übergabe und vollständiger Zahlung der von Utopia zu erbringenden Leistungen räumt Utopia dem Partner an den übergebenen Ergebnissen die zeitlich und räumlich unbeschränkten Rechte zur Nutzung für die geschäftlichen Zwecke des Partners, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind, ein. Ein Bearbeitungsrecht wird nicht eingeräumt.

6.2 Eine Übertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Utopia. Ohne die vorherige schriftliche Zusage von Utopia ist es dem Partner zudem untersagt, die Unterlagen zur Gänze oder auszugsweise an Dritte weiterzugeben, öffentlich wiederzugeben, daraus zu zitieren oder Dritten gegenüber darauf Bezug zu nehmen.

6.3 Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum von Utopia und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Partner.

6.4 Vorschläge des Partners oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

6.5 Die Einholung der erforderlichen Nutzungsrechte für etwaige vom Partner zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Texte, Bilder und Videos obliegt dem Partner.

6.6 Die rechtliche Zulässigkeit der Umsetzung der von Utopia unterbreiteten Empfehlungen wird von Utopia nicht verantwortet.

7. Datenschutz

7.1 Die Parteien sind verpflichtet, die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf personenbezogene Daten, die sie jeweils von der anderen Vertragspartei erhalten, einzuhalten. Insbesondere werden die Parteien im erforderlichen Umfang technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten treffen.

7.2 Sämtliche Rechte an den personenbezogenen Daten, die ein Vertragspartner vom anderen erhält, verbleiben allein bei dem zur Verfügung stellendem Vertragspartner. Der Vertragspartner ist verpflichtet, diese Daten unmittelbar nach Durchführung der Aktion, in deren Rahmen er die Daten erhalten hat, unaufgefordert zu löschen und Vertragspartner auf schriftliches Verlangen die Löschung zu bestätigen.

7.3 Im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Verpflichtungen hat die verstoßende Vertragspartei die andere von jeglichen Ansprüchen unverzüglich freizustellen, der Partei bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung zu bieten und die Partei von den Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Partei die verstoßende Vertragspartei über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgibt und es der verstoßenden Vertragspartei ermöglicht, auf ihre Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen, es sei denn, die Partei ist notwendige Prozesspartei.

7.4 Utopia und der Partner erfüllen für die in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich erfolgenden Verarbeitungsvorgänge (d.h. für Verarbeitungen durch sie selbst und/oder durch Auftragsverarbeiter in ihrem Auftrag) jeweils selbst die nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen bestehenden Verpflichtungen. Dies gilt insbesondere, was die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen angeht und für die Erfüllung der nach Art. 13 und/oder 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestehenden Informationspflichten. Zur Erfüllung dieser Informationspflichten werden Utopia und der Partner insbesondere auf ihren jeweiligen Websites Hinweise zum Datenschutz veröffentlichen, mit denen die nach Art. 13 und/ oder 14 DSGVO vorgeschriebenen Informationen erteilt werden.

8. Vertraulichkeit

8.1 Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit des Vertrages und zwei Jahre danach alle von der offen legenden Partei schriftlich oder mündlich als “vertraulich” gekennzeichneten bzw. bezeichneten oder vorausgesetzten Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind sowie ihrer Natur nach vertrauliche Informationen (“Vertrauliche Informationen”), geheim zu halten; insbesondere bedarf die Weitergabe von Vertraulichen Informationen an Dritte der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Vorstehendes gilt auch für den Vertrag zwischen den Parteien. Die Vorschriften des Datenschutzes bleiben unberührt.

8.2 Die Parteien legen die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zur Geheimhaltung auch allen Personen oder Gesellschaften auf, die mit der Durchführung von Leistungen im Rahmen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags betraut werden und denen Vertrauliche Informationen zugänglich gemacht werden.

8.3 Die vorgenannten Verpflichtungen finden (ohne dass ein Recht oder eine Lizenz gewährt wird) insoweit keine Anwendung, als eine Partei, die Vertrauliche Informationen empfangen hat, darlegen kann, dass diese Vertraulichen Informationen in rechtmäßiger Weise

8.3.1 zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich waren oder danach öffentlich zugänglich geworden sind, oder

8.3.2 der empfangenden Partei durch eine andere Person offengelegt wurden, oder

8.3.3 zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz der sie empfangenden Partei oder ihr bekannt waren, oder

8.3.4 von der empfangenden Partei unabhängig von den Vertraulichen Informationen entwickelt wurden, oder

8.3.5 nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften oder aufgrund einer unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung offen gelegt werden müssen, wenn der offen legenden Partei dieses Erfordernis unverzüglich bekannt gegeben wird und der Umfang der Offenlegung soweit wie möglich eingeschränkt wird.

9. Laufzeit

9.1 Der Vertrag zwischen Utopia und dem Partner beginnt mit Vertragsschluss.

9.2 Soweit im Angebot nicht anderweitig geregelt, endet der Vertrag nach Erbringung der Leistungen durch Utopia, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

9.3 Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

9.4 Bei Vertragsende sind erhaltene Unterlagen der jeweils anderen Partei zurückzugeben, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.

10. Haftung

10.1 Soweit in diesen AGB die Haftung nicht explizit ausgeschlossen ist, gelten für die Haftung der Utopia die nachstehenden Regelungen.

10.2 Utopia haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.

10.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Utopia ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

10.4 Die Beratungsleistungen werden auf Basis der von Partner zur Verfügung gestellten Unterlagen erbracht. Für deren Richtigkeit haftet Utopia nicht.

10.5 Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Utopia in demselben Umfang.

10.6 Die Regelungen der vorstehenden Absätze erstrecken sich auch auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der Reglungen im Übrigen unberührt. Beide Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gilt auch für Lücken.

11.2 Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, das Landgericht München I.

11.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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