Aktuelle Fragen & Antworten zur CSRD-Berichtspflicht

05.02.2024

Die CSRD-Berichtspflicht ist die neueste Entwicklung im Bereich der Unternehmensberichterstattung: Sie verpflichtet Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsberichte nach neuen EU-Richtlinien zu erstellen und zu veröffentlichen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Die CSRD-Berichtspflicht ist da. Und für alle Unternehmen bedeutet das, sich ganz schnell Gedanken zu machen: Ist Ihr Unternehmen davon betroffen? Ab wann wird es davon betroffen sein? Was bedeutet die CSR-Berichtspflicht für Ihr Unternehmen? Wie können Sie der nichtfinanziellen Berichterstattung schnell und einfach nachkommen? Und ergeben sich vielleicht auch Vorteile aus dieser Pflicht und welche Vorteile sind das?

Was ist die CSRD-Berichtspflicht?

Die Berichtspflicht erweitert die Unternehmenspflichten im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung. Die Corporate Social Responsibility Reporting and Disclosure Directive (CSRD) ist dabei die derzeit wichtigste und aktuelle Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie ersetzt unter anderem das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), mit dem die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Was ist das Ziel der Berichtspflicht?

Ziel der Berichtspflicht ist es, das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsthemen in der Unternehmensführung zu stärken und nachhaltiges Wirtschaften in der EU im Sinne des Green Deal voranzutreiben.

Dazu legt die CSRD verschiedene Standards und Mindestanforderungen fest, nach denen Unternehmen künftig über ihre Nachhaltigkeitsleistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) berichten müssen. Und zwar standardisiert und damit vergleichbar für Stakeholder wie Kunden, Investoren oder NGOs.

Was muss im nichtfinanziellen Bericht stehen?

Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen nichtfinanziellen Bericht zu erstellen, der Informationen zu Organisation, Zielen und Metriken beinhaltet.

  • Die Unternehmen sollen dabei alle relevanten Aspekte ihrer nichtfinanziellen Leistung behandeln und spezifische Angaben zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen machen.
  • Spezifische Angaben zur Nachhaltigkeit sind beispielsweise Informationen über die direkten und indirekten Umweltauswirkungen des Unternehmens, die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert werden müssen.
  • Mitarbeiterbelange und die gesellschaftlichen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit gehören ebenso in den Nachhaltigkeitsbericht wie das Engagement des Unternehmens für soziale Projekte.
  • Eine klare und übersichtliche Darstellung ist von großer Bedeutung, um die Lesbarkeit und Vergleichbarkeit der Berichte zu gewährleisten.
  • Zur Berichtspflicht gehört, qualitative Informationen zur Nachhaltigkeitsperformance zu geben, aber auch, welche Strategien das Unternehmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit verfolgt.

Die Erfüllung der Berichtspflicht gemäß der EU-Richtlinie ist die eine Sache. Doch es ist auch wichtig, den Geist der CSR-Richtlinie zu verstehen: Natürlich müssen auch Standards eingehalten werden, aber vor allem sollten die Informationen im Nachhaltigkeitsbericht so transparent und aussagekräftig sein, dass Stakeholder eine verständliche und umfassende Übersicht über die Nachhaltigkeitsperformance des Unternehmens erhalten.

Wie können Unternehmen sich auf die CSRD-Berichtspflicht vorbereiten?

Für Unternehmen ist es wichtig, sich auf die Erfüllung der CSRD-Berichtspflicht vorzubereiten:

  • Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Berichtspflicht und ob und wann diese für Sie relevant wird.
  • Beginnen Sie frühzeitig damit, alle relevanten Prozesse und Informationen und auch alle Nachhaltigkeitsaktivitäten des Unternehmens zu identifizieren.
  • Erfassen und strukturieren Sie diese Informationen und machen Sie sich mit den formalen Anforderungen der CSRD vertraut.
  • Legen Sie eine Timeline mit Milestones für die Umsetzung fest. Benennen Sie für klar definierte Aufgaben eindeutig Verantwortliche.
  • Nehmen Sie unterstützende Angebote an, die Ihrem Unternehmen bei der Erfüllung der CSR-Berichtspflicht helfen können.

Versäumen Sie es nicht, gemeinsam mit Kommunikationsexpert:innen zu überlegen, wie Sie die Erkenntnisse, sie Sie dank Berichtspflicht gewonnen haben, sinnvoll in die Vermarktung einfließen lassen können.

Welche Vorteile haben Unternehmen durch die Berichtspflicht?

Die Berichtspflicht bringt nebenbei auch eine Reihe von nicht zu unterschätzenden Vorteilen mit sich.

  • Ein Vorteil ist Möglichkeit, die Umsetzung der CSRD zum Anlass zu nehmen, mehr Transparenz in die eigenen Prozesse zu bekommen, diese zu optimieren und auch neue Reportings zu etablieren.
  • Dank mehr Transparenz lassen sich frühzeitig auch unternehmerische Risiken ausmachen, die sich aus der Umweltwirkung der Geschäftstätigkeit ergeben.
  • Unternehmen können eine frühzeitige Umsetzung der CSRD nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsleistung aktiv zu erweitern und sich damit sichtbar vom Wettbewerb zu differenzieren.
  • Durch die Berichtspflicht ergibt sich ein Nachhaltigkeitsbericht, der wiederum Ausgangspunkt für das weitere Nachhaltigkeitsmarketing sein kann. Wer dank CSRD seine Umweltwirkungen im Detail kennt, wird hier nicht in die Falle vager Allgemeinplätze tappen, Greenwashing und Konflikte mit der Green-Claims-Richtlinie von vornherein vermeiden. Unternehmen können stattdessen eine überzeugende, weil faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation auf den Weg bringen.

Wen betrifft die CSRD-Berichtspflicht?

Wer betroffen ist, das wird vor allem durch Unternehmensgröße und Kapitalmarktorientierung bestimmt. Die Pflicht gilt für Geschäftsjahre, die beginnen am oder nach den folgenden Daten:

  • Januar 2024: für Unternehmen, die bereits nichtfinanziellen Berichtspflicht unterliegen.
  • Januar 2025: für alle anderen großen Unternehmen (sofern sie mindestens zwei von drei Kriterien erfüllen: Bilanzsumme über 25 Mio. Euro, Nettoumsatzerlöse höher als 50 Mio. Euro, mehr als 250 Mitarbeiter.)
  • Januar 2026: für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen, also für alle börsennotierten Unternehmen.
  • In der EU sind etwa 50.000 Unternehmen von der Pflicht betroffen, in Deutschland allein sind es etwa 15.000.

Kann man sich von der Berichtspflicht befreien lassen?

Eine “Befreiung” von der Pflicht zur Offenlegung ist nicht vorgesehen, auch nicht für bestimmte Branchen – aber nicht alle Unternehmen sind verpflichtet.

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind von der CSRD-Berichtspflicht ausgenommen. Die EU definiert KMUs als: weniger als 250 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme von höchstes 43 Mio. Euro oder einen Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro. (BMWK) Aber: Die EFRAG arbeitet derzeit an der Veröffentlichung von freiwilligen Standards für KMUs (VSME ESRS), zum Beispiel damit sich auch kleine Zulieferer für größere Unternehmen besser qualifizieren können.

Unternehmen, die Teil einer größeren Gruppe sind, können nach Einzelfallprüfung in den konsolidierten Bericht der Muttergesellschaft einbezogen werden, was die individuelle CSRD-Berichtspflicht ersetzen kann.

Wie oft ist ein CSRD-Bericht zu schreiben?

Im Rahmen der CSRD-Berichtspflicht stellt sich die Frage, wie oft Unternehmen ihre Berichte erstellen müssen. Gemäß der Richtlinie sind Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal pro Geschäftsjahr einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Die Veröffentlichung muss dabei integriert mit der finanziellen Berichterstattung im Lagebericht passieren und bis spätestens 3 Monate nach Geschäftsjahresabschluss erfolgen.

Geht es bei der CSRD-Berichtspflicht auch um Diversity?

Bei der CSRD-Berichtspflicht geht es tatsächlich auch um Diversity, was hier bedeutet: Vielfalt bei den Mitarbeitenden in Sachen Geschlecht, Alter, Bildung und soziale Herkunft. Der Nachhaltigkeitsbericht sollte konkrete Daten zur Diversity des Top-Managements transparent machen, zum Beispiel die Geschlechterverteilung in der Führungsebene.

Bei alledem soll der Nachhaltigkeitsbericht nicht nur den aktuellen Zustand des Unternehmens berichten, sondern aufzeigen, welche Maßnahmen das Unternehmen ergreift, um besser zu werden. Wie bei allen CSRD-Berichtspflichten kann man auch hier die Pflicht zur Kür machen und die Diversity-Themen als Chance sehen, mehr Vielfalt im eigenen Unternehmen zu schaffen.

Fazit: Die Bedeutung der CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen

Im Wort „Berichtspflicht“ steckt erstmal ganz viel Pflicht drin. Das ist sinnvoll, denn die CSRD will ja nicht nur mehr Transparenz bei Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen schaffen, sie will für Stakeholder aller Art Ihre unternehmerische Nachhaltigkeit mit der von anderen Unternehmen vergleichbarer machen.

Doch es lohnt sich, darin mehr zu sehen als eine bloße Pflicht: Wenn Sie den Weg zum Nachhaltigkeitsbericht auf die richtige Weise gehen, können Sie Ihr Unternehmen nachhaltig verändern und Ihre Kommunikation um viele faktenbasierte Nachhaltigkeitsgeschichten bereichern.

Thema

Tags

Beitrag teilen

Bleiben Sie nachhaltig auf dem Laufenden. 

Sie wünschen sich Einblicke und Denkanstöße für eine nachhaltige Zukunft? Von Best-Practices über Trends und Wissen der unternehmerischen Nachhaltigkeit hin zu unseren Events und Angeboten für Sie. Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter!

Go To Up