Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD ist Herausforderung und Chance zugleich

25.01.2024

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen Wendepunkt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die CSR-Richtlinie schafft eine bisher nicht gekannte Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen. Wir zeigen Ihnen, was neu ist, was das für Ihr Unternehmen bedeutet, wie Sie diese Herausforderung meistern und welche Chancen sich daraus ergeben.

Die Schonzeit ist vorbei: Die CSRD gilt für die ersten Unternehmen bereits ab 2024 und wird phasenweise ausgeweitet. Die Messung, Optimierung und Veröffentlichung von ESG-Kennzahlen ändert sich damit von der Kür zur Pflicht. Und Nachhaltigkeit wird damit erstmals zur „harten Währung“ im Reporting.

Im Gepäck der neuen Richtlinie kommen zahlreiche Herausforderungen auf die Unternehmen zu, die wir in diesem Beitrag klären wollen – um dann zu zeigen, wo die CSR-Richtlinie echte Chancen für Ihr Unternehmen bietet und wie Ihre ersten Schritte konkret aussehen könnten.

Was ändert sich mit der Corporate Sustainability Reporting Directive?

Schon seit einigen Jahren sind öffentlich relevante Unternehmen in der EU verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen offen zu legen. Das regelt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014.

Die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weitet die bisherigen Vorgaben zur Berichterstattung über nicht-finanzielle Aspekte ab 2024 deutlich aus.

  • Die neue CSRD ist umfassender als bisherige Berichtsstandards und bezieht sich auf zahlreiche Aspekte in den Bereichen E, S und G.
  • Die CSR-Richtlinie nimmt weit mehr Unternehmen als bisher in die Pflicht und sorgt somit für nachhaltige Transformation in der Breite.
  • Nicht-finanzielle KPIs unterliegen mit der CSRD zum ersten Mal dem Bilanzrecht und müssen demnach geprüft werden. Der Zeitplan für die Offenlegung und Prüfung orientiert sich an der Offenlegung der finanziellen KPIs.
  • Darüber hinaus fand ein intensiver Austausch und Abgleich mit anderen internationalen Standards wie GRI, TCFD oder ISSB statt, um die neuen Anforderungen auf gleichzeitige Anwendbarkeit zu prüfen. Bereits berichtende Unternehmen haben so die Möglichkeit, mit geringem Mehraufwand auch nach anderen Standards zu berichten.
  • Die CSR-Directive basiert auf einer umfassenderen Wesentlichkeitsanalyse, die auch die größte Weiterentwicklung darstellt. Unter der sogenannten doppelten Wesentlichkeit analysieren Unternehmen sowohl ihre tatsächlichen und möglichen Auswirkungen auf die Umwelt (Inside-Out-Perspektive) als auch die finanziellen Chancen und Risiken (Outside-In-Perspektive).
  • Für wesentliche Themen gibt die CSR-Richtlinie die Veröffentlichung von Zielen und Policies aber auch klar definierte KPIs und Metriken. Insgesamt sind in den Standards mehrere hundert Datenpunkte definiert. Davon müssen jedoch nur die als wesentlich identifizierten berichtet werden. Dank klar vorgegebener Datenpunkte, die berichtet werden müssen, steigt einerseits die Vergleichbarkeit von Unternehmen, andererseits aber auch die Nachvollziehbarkeit von Entwicklungen über die Zeit.

Für welche Unternehmen gilt die CSRD?

Um eine entsprechende Vorbereitungsphase zu gewährleisten, gilt die Berichterstattungspflicht nach der CSR-Richtlinie zunächst für alle Unternehmen, die an EU-regulierten Märkten gelistet sind (mit Ausnahme sehr kleiner Unternehmen).

Auch nicht börsennotierte Unternehmen fallen bereits unter die CSRD, sofern sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • eine Bilanzsumme über 25 Millionen Euro,
  • Nettoumsatzerlöse über 50 Millionen Euro oder
  • mehr als 250 Beschäftigte.

 

Es wird geschätzt, dass in der EU etwa 50.000 Unternehmen, davon allein in Deutschland rund 15.000 von dieser Regelung betroffen sind.

Ab wann gilt die Corporate Sustainability Reporting Directive?

Die CSRD-Berichtspflichten haben bereits am 1. Januar 2024 begonnen und werden nun schrittweise ausgebaut:

  • In Geschäftsjahren, die am oder nach dem Januar 2024 beginnen, sind zunächst Unternehmen berichtspflichtig, die bisher der NFRD unterliegen.
  • In Geschäftsjahren, die am oder nach dem Januar 2025 beginnen, werden alle anderen großen bilanzierenden Unternehmen einbezogen (wie oben beschrieben: ab Bilanzsumme 25 Mio. Euro, ab 50 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse oder mehr als 250 Beschäftigten).
  • Ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem Januar 2026 beginnen, gilt die Corporate Sustainability Reporting Directive auch für Kapitalmarkt-KMUs.

 

Kleineren Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten wird zusätzlich in spezifischen Bereichen eine Übergangsfrist gewährt, und damit die Möglichkeit gegeben, sich mehr Zeit für die Vorbereitung und Einführung zu nehmen.

Nicht-finanzielle KPIs unterliegen mit der CSRD dem Bilanzrecht und müssen extern geprüft werden: Sehen Sie den Mehraufwand als Chance: Nutzen Sie die CSR-Richtlinie aktiv für die unternehmerische Transformation und für Ihre Kommunikationsstrategie.

Was bedeutet die CSRD für Unternehmen?

Die CSR-Richtlinie nimmt europäische Unternehmen für ihre Nachhaltigkeitswirkung stärker in die Verantwortung und führt erstmals und EU-weit verbindliche Berichtsstandards ein. Konkretes Ziel der CSR-Direktive: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ausbauen, harmonisieren und transparenter und somit auch vergleichbarer zu machen.

Für die Unternehmen bedeutet die CSRD unter anderem:

  • Erweiterte Berichtspflicht: Unternehmen müssen umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) berichten. Die Berichte müssen zudem in einem digitalen Format vorliegen, auch um Zugänglichkeit und Analyse zu erleichtern.
  • Standardisierung der Berichterstattung: Die CSR-Richtlinie führt einheitliche Standards für Nachhaltigkeitsberichte ein (European Sustainability Reporting Standards, ESRS), was zu mehr Transparenz führt und unternehmerische Nachhaltigkeitsleistungen vergleichbarer macht.
  • Chancen für Innovation, Transformation und Kommunikation: Man kann die die CSR-Richtlinie als reine Pflicht sehen, doch man kann auch einen Schritt weitergehen. Unternehmen können die Richtlinie aktiv nutzen, um nachhaltigere Praktiken zu entwickeln und umzusetzen. Richtig umgesetzt, kann sie helfen, die Kommunikation und Interaktion mit Stakeholdern zu Nachhaltigkeitsthemen zu verbessern.
  • Erhöhter Anspruch: Die Erstellung der Berichte wird für viele Unternehmen mit einem erhöhten Anspruch an Nachhaltigkeitsleistung und finanziellem Aufwand verbunden sein. Das ist ein Grund mehr, sich darüber Gedanken zu machen, welche Chancen sich aus der CSRD ergeben können.
  • Prüfungspflicht: Die Berichte müssen von einem unabhängigen Dritten geprüft werden, was die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Informationen erhöht. Achten Sie hier auf einen Partner, der über das reine Reporting hinausdenkt und die Kompetenz mitbringt, die CSR-Richtlinie als Chance für die Nachhaltigkeitsleistung und die Nachhaltigkeitskommunikation zu sehen.

 

Den übergeordneten Kontext liefert der europäische Green Deal: Er soll den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft gestalten, die bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr verursacht, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung unabhängig macht und bei alledem ausdrücklich niemanden, weder Mensch noch Region, im Stich lässt.

Wie geht es mit der CSR-Richtline für Unternehmen weiter?

Die neuen Berichtsstandards wurden von der Europäischen Kommission angenommen und sollen bis Juli 2024 in das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) überführt werden. Entsprechend besteht die Möglichkeit, dass sich zu späterer Zeit noch weitere Änderungen ergeben.

Dennoch sollten Unternehmen sich sehr schnell auf die Berichterstattung nach CSRD vorbereiten und dabei die neuesten Vorgaben und Änderungen berücksichtigen.

Außerdem lohnt es sich, jetzt schon eine Strategie zu entwickeln, um die zu berichtenden Inhalte auf vielfältige Weise zu kommunizieren. Hierin liegt eine der Chancen, sich frühzeitig mit der CSR-Richtlinie auseinanderzusetzen.

Warum CSRD-Kommunikation wichtig ist

Die CSR-Richtlinie bietet viele Chancen für die Unternehmenskommunikation. Sie macht das eigene Nachhaltigkeitsengagement transparenter. Dadurch lässt es sich besser, fundierter und damit glaubwürdiger an interessierte Zielgruppen kommunizieren.

Unternehmen sollten die CSRD daher nicht bloß als regulatorische Anforderung verstehen. Wer hier schnell die Initiative übernimmt und die ersten Schritte geht, kann sich früh positionieren und klar vom Wettbewerb abheben.

Die Nachhaltigkeitskommunikation muss sich dabei nicht nur die Offenlegung des integrierten Lageberichts beschränken, kein Stück totes Papier und auch kein abstrakter Datensatz bleiben, der nur gesetzliche Standards erfüllt. Klug in die unternehmerische Kommunikationsstrategie integriert, können die neu geschafften Daten und Fakten Ihnen helfen, unternehmerische Nachhaltigkeit allgemeinverständlich und ansprechend an verschiedene Zielgruppen zu kommunizieren – und auch ihre bestehenden Kommunikationskanäle zu bereichern.

Fangen Sie bei der CSRD klein an, aber fangen Sie möglichst früh an – zum Beispiel mit diesen sechs Schritten.

Was Sie jetzt tun können: 6 nächste Schritte für Ihre CSRD-Berichterstattung

Der Großteil der Unternehmen in Deutschland hat noch bis zum Jahr 2026 Zeit, um sich auf die CSRD-Berichterstattung vorzubereiten. Die kommenden Jahre eignen sich daher ideal, um erste Schritte einzuleiten und testweise Berichte zu verfassen.

Hier 6 nächste Schritte, die Ihr Unternehmen bei CSRD gehen kann:

1. Ambitionsniveau festlegen und Wesentlichkeitsanalyse durchführen

Das Ambitionsniveau definiert die grundlegende Richtung, die das Unternehmen in puncto Nachhaltigkeit einschlagen soll. Es wird auf Geschäftsführungsebene geklärt und leitet sich teilweise aus der Unternehmensstrategie und dem Markenkern ab, oder beeinflusst diese direkt. Die Wesentlichkeitsanalyse hängt damit eng zusammen und definiert die Themenfelder, die priorisiert bearbeitet und berichtet werden sollen.

2. Datenmanagementsysteme und KPIs definieren

Je ambitionierter das Unternehmen, desto mehr Themen müssen adressiert werden. Für ein erfolgreiches Management und Nachverfolgen von Entwicklungen über die Zeit bedeutet dies, dass eine große Menge an Daten gesammelt und verwaltet werden muss. Definieren Sie dafür geeignete Datenmanagementsysteme und KPIs.

3. Ziele setzen und Handlungsfelder festlegen

Legen Sie für jedes relevante Thema Ihres Unternehmen Ziele, Richtlinien und die dazugehörigen Maßnahmen fest, basierend auf den bereits vorhandenen oder im Sinne der CSR-Richtlinie noch zu erhebenden Daten.

4. CSRD/Berichterstattung koordinieren und managen

Koordinieren und managen Sie Ihre CSRD-Berichterstattung durch eine zentrale Zuständigkeit, die natürlich auch extern sein kann. Stellen Sie sicher, dass das Sammeln, Überprüfen und Integrieren der relevanten Informationen für die Berichterstattung durch diese zentrale Stelle erfolgt. Diese muss die Standards und Vorschriften genau verstehen und einen stetigen Dialog mit den involvierten Mitarbeitenden Ihres Unternehmens pflegen.

5. Kommunikationsstrategie konzipieren

Neben der angeforderten Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsbemühungen im Lagebericht gibt es noch zahlreiche weitere Formate der Berichterstattung. Dedizierte Websites oder Kampagnen für einzelne Produktgruppen können eine sinnvolle Ergänzung sein.

6. Feedback einholen und schrittweise verbessern

Holen Sie sich wertvolles Feedback zum aktuellen Status der Berichterstattung, zum Beispiel durch eine intensive Kommunikation mit den relevanten Stakeholder:innen sowie Wirtschaftsprüfer:innen. Auch Reaktionen aus anderen Kommunikationskanälen sind wertvoll, um die weitere Strategie anzupassen.

Fazit: Mit der CSR-Richtlinie früh anfangen, CSRD-Chancen nutzen

Je früher Sie sich mit der CSRD auseinandersetzen, desto besser können Sie den Weg Ihres Unternehmens gestalten. Das ist aus vielen Gründen wichtig: Sie können zum Beispiel Kosten und Ressourceneinsatz über einen längeren Zeitraum verteilen. Sie können frühzeitig alle Stakeholder:innen ins Boot holen und Feedback zu Inhalt und Format der Berichterstattung einholen und so auch hier einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess einleiten. Für all dies bietet Ihnen die CSRD klare Vorgaben, aus denen Sie einen konkreten Fahrplan ableiten können.

Nutzen Sie die CSR-Richtlinie auch, um Ihr Nachhaltigkeitsengagement transparent darzustellen und glaubwürdig zu kommunizieren. Sehen Sie diese EU-Richtlinie nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als Chance, sich durch frühzeitiges Handeln und eine klare Positionierung vom Wettbewerb abzuheben. Integrieren Sie die Nachhaltigkeitskommunikation geschickt in Ihre Kommunikationsstrategie, um ihn zu einem lebendigen Teil Ihrer Unternehmenskommunikation zu machen, der Ihre Nachhaltigkeitsleistung über unterschiedlichste Kanäle verständlich an definierte Zielgruppen vermittelt.

Fakt ist: Die CSRD kommt. Konsequent durchdachte Schritte heute könnten morgen Ihr großer Vorsprung sein. Fangen Sie klein an, aber fangen Sie jetzt an!

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