Aktuelle Fragen & Antworten zur CSRD-Berichtspflicht
Die CSRD-Berichtspflicht ist da. Und für alle Unternehmen bedeutet das, sich ganz schnell Gedanken zu machen: Ist Ihr Unternehmen davon betroffen? Ab wann wird es davon betroffen sein? Was bedeutet die CSR-Berichtspflicht für Ihr Unternehmen? Wie können Sie der nichtfinanziellen Berichterstattung schnell und einfach nachkommen? Und ergeben sich vielleicht auch Vorteile aus dieser Pflicht und welche Vorteile sind das?
Was ist die CSRD-Berichtspflicht?
Was ist das Ziel der Berichtspflicht?
Dazu legt die CSRD verschiedene Standards und Mindestanforderungen fest, nach denen Unternehmen künftig über ihre Nachhaltigkeitsleistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) berichten müssen. Und zwar standardisiert und damit vergleichbar für Stakeholder wie Kunden, Investoren oder NGOs.
Was muss im nichtfinanziellen Bericht stehen?
- Die Unternehmen sollen dabei alle relevanten Aspekte ihrer nichtfinanziellen Leistung behandeln und spezifische Angaben zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen machen.
- Spezifische Angaben zur Nachhaltigkeit sind beispielsweise Informationen über die direkten und indirekten Umweltauswirkungen des Unternehmens, die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert werden müssen.
- Mitarbeiterbelange und die gesellschaftlichen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit gehören ebenso in den Nachhaltigkeitsbericht wie das Engagement des Unternehmens für soziale Projekte.
- Eine klare und übersichtliche Darstellung ist von großer Bedeutung, um die Lesbarkeit und Vergleichbarkeit der Berichte zu gewährleisten.
- Zur Berichtspflicht gehört, qualitative Informationen zur Nachhaltigkeitsperformance zu geben, aber auch, welche Strategien das Unternehmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit verfolgt.
Wie können Unternehmen sich auf die CSRD-Berichtspflicht vorbereiten?
- Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Berichtspflicht und ob und wann diese für Sie relevant wird.
- Beginnen Sie frühzeitig damit, alle relevanten Prozesse und Informationen und auch alle Nachhaltigkeitsaktivitäten des Unternehmens zu identifizieren.
- Erfassen und strukturieren Sie diese Informationen und machen Sie sich mit den formalen Anforderungen der CSRD vertraut.
- Legen Sie eine Timeline mit Milestones für die Umsetzung fest. Benennen Sie für klar definierte Aufgaben eindeutig Verantwortliche.
- Nehmen Sie unterstützende Angebote an, die Ihrem Unternehmen bei der Erfüllung der CSR-Berichtspflicht helfen können.
Welche Vorteile haben Unternehmen durch die Berichtspflicht?
- Ein Vorteil ist Möglichkeit, die Umsetzung der CSRD zum Anlass zu nehmen, mehr Transparenz in die eigenen Prozesse zu bekommen, diese zu optimieren und auch neue Reportings zu etablieren.
- Dank mehr Transparenz lassen sich frühzeitig auch unternehmerische Risiken ausmachen, die sich aus der Umweltwirkung der Geschäftstätigkeit ergeben.
- Unternehmen können eine frühzeitige Umsetzung der CSRD nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsleistung aktiv zu erweitern und sich damit sichtbar vom Wettbewerb zu differenzieren.
- Durch die Berichtspflicht ergibt sich ein Nachhaltigkeitsbericht, der wiederum Ausgangspunkt für das weitere Nachhaltigkeitsmarketing sein kann. Wer dank CSRD seine Umweltwirkungen im Detail kennt, wird hier nicht in die Falle vager Allgemeinplätze tappen, Greenwashing und Konflikte mit der Green-Claims-Richtlinie von vornherein vermeiden. Unternehmen können stattdessen eine überzeugende, weil faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation auf den Weg bringen.
Wen betrifft die CSRD-Berichtspflicht?
- Januar 2024: für Unternehmen, die bereits nichtfinanziellen Berichtspflicht unterliegen.
- Januar 2025: für alle anderen großen Unternehmen (sofern sie mindestens zwei von drei Kriterien erfüllen: Bilanzsumme über 25 Mio. Euro, Nettoumsatzerlöse höher als 50 Mio. Euro, mehr als 250 Mitarbeiter.)
- Januar 2026: für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen, also für alle börsennotierten Unternehmen.
- In der EU sind etwa 50.000 Unternehmen von der Pflicht betroffen, in Deutschland allein sind es etwa 15.000.
Kann man sich von der Berichtspflicht befreien lassen?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind von der CSRD-Berichtspflicht ausgenommen. Die EU definiert KMUs als: weniger als 250 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme von höchstes 43 Mio. Euro oder einen Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro. (BMWK) Aber: Die EFRAG arbeitet derzeit an der Veröffentlichung von freiwilligen Standards für KMUs (VSME ESRS), zum Beispiel damit sich auch kleine Zulieferer für größere Unternehmen besser qualifizieren können.
Unternehmen, die Teil einer größeren Gruppe sind, können nach Einzelfallprüfung in den konsolidierten Bericht der Muttergesellschaft einbezogen werden, was die individuelle CSRD-Berichtspflicht ersetzen kann.
Wie oft ist ein CSRD-Bericht zu schreiben?
Die Veröffentlichung muss dabei integriert mit der finanziellen Berichterstattung im Lagebericht passieren und bis spätestens 3 Monate nach Geschäftsjahresabschluss erfolgen.
Geht es bei der CSRD-Berichtspflicht auch um Diversity?
Bei alledem soll der Nachhaltigkeitsbericht nicht nur den aktuellen Zustand des Unternehmens berichten, sondern aufzeigen, welche Maßnahmen das Unternehmen ergreift, um besser zu werden. Wie bei allen CSRD-Berichtspflichten kann man auch hier die Pflicht zur Kür machen und die Diversity-Themen als Chance sehen, mehr Vielfalt im eigenen Unternehmen zu schaffen.
Fazit: Die Bedeutung der CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen
Doch es lohnt sich, darin mehr zu sehen als eine bloße Pflicht: Wenn Sie den Weg zum Nachhaltigkeitsbericht auf die richtige Weise gehen, können Sie Ihr Unternehmen nachhaltig verändern und Ihre Kommunikation um viele faktenbasierte Nachhaltigkeitsgeschichten bereichern.
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Disclaimer: Dieser Inhalt wurde vor Veröffentlichung der Vorschläge zur Omnibus-Verordnung durch die EU-Kommission am 26.02.2025 erstellt. Die Vorschläge zu Änderungen von CSRD, CSDDD und Taxonomieverordnung gehen im nächsten Schritt an das Europäische Parlament und den Rat, die darüber beraten und entscheiden werden.
Die Änderungen treten erst in Kraft, wenn beide gesetzgebenden Organe eine Einigung über den Vorschlag erzielt haben. Bis dahin behalten die hier bereitgestellten Inhalte ihre Gültigkeit. Sobald die geplanten Änderungen verabschiedet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind, passen wir unsere Inhalte entsprechend an.
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