Richtig werben mit Green Claims

11.04.2024

„Green Marketing“ – das Werben mit Umweltvorteilen – ist seit Jahren eine Top-Thema aller Kommunikationsdisziplinen. Doch stimmen all die postulierten Umweltvorteile von Produkten und Dienstleistungen? Nein, sagt eine Studie der EU-Kommission aus dem Jahre 2020. Mehr als die Hälfte der verwendeten Green Claims ist irreführend oder unfundiert.

 

Mit der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel  und der Green Claims Directive will die EU deshalb gegen Greenwashing vorgehen. Die Richtlinien werden zwar erst 2026/2027 rechtswirksam werden. Doch kein Grund, sich zurückzulehnen. Denn schon heute ist Greenwashing unzulässig. Unternehmen und Marken können wegen falscher, irreführender oder unzureichender Informationen auf das Basis UWG abgemahnt werden

 

Unternehmen und Marken können wegen falscher, irreführender oder unzureichender Informationen auf Basis des UWGs abgemahnt werden.

Unternehmen sollten deshalb jetzt ihre Green Claims überprüfen und ggf. neu formulieren. Das SAIM Whitepaper „Richtig werben mit Green Claims“ zeigt auf, wie es gehen kann. Es vermittelt wichtiges Grundlagenwissen zur Green-Claims-Regulatorik und gibt nutzwerte Praxistipps, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitskommunikation Green Claims-konform aufstellen können.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne können Sie das Whitepaper durch Ausfüllen des Formulars unten auf unserer Website kostenfrei downloaden. 

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