Nachhaltigkeitsbericht erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für KMU und Unternehmen

02.03.2026
Ein Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert, wie Ihr Unternehmen mit ökologischen, sozialen und Governance-relevanten Themen umgeht. Ob als gesetzliche Pflicht oder freiwillig: Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie einen Nachhaltigkeitsbericht in fünf Schritten erstellen – von der Vorbereitung bis zur Veröffentlichung. 

Der Weg zum Nachhaltigkeitsbericht ist nicht normiert. Die folgenden fünf Schritte zeigen den Ansatz von SAIM: von der strategischen Vorbereitung bis zur Veröffentlichung. Diese werden fallabhängig auch anders ausfallen, um von Ihrem Ausgangspunkt aus zu einem erfolgreichen Nachhaltigkeitsbericht zu führen. 

 

 

Schritt 1: Nachhaltigkeitsbericht vorbereiten

Der erste Schritt legt das Fundament. Klären Sie intern: Welche Nachhaltigkeitsstrategie https://saim.de/content-hub/blog/klimastrategie-im-kontext-nachhaltigkeitsstrategie/verfolgt Ihr Unternehmen, und welchen Stellenwert hat das Thema in der Führungsebene? Dieses Ambitionsniveau bestimmt alle weiteren Entscheidungen – Standard, Umfang, Kommunikation. 

Folgende Punkte sollten in dieser Phase geklärt sein: 

  • Wer verantwortet die Erstellung? Bei kleinen Unternehmen reicht eine Person, bei großen empfiehlt sich ein abteilungsübergreifendes Team. 
  • Welchem Standard soll der Bericht folgen? Falls keine zwingenden Gründe für andere Rahmenwerke bestehen, empfehlen wir die Orientierung an ESRS oder VSME. 
  • Welche internen Datenquellen (z. B. Umweltmanagementsysteme) liefern bereits verwertbare Informationen? 
  • Ist die Rückendeckung der Geschäftsführung gesichert? Ohne sie fehlen Ressourcen und Verbindlichkeit. 

 

Entwickeln Sie außerdem eine erste Aufstellung potenziell relevanter Nachhaltigkeitsthemen. Sie bildet einen ersten Anhaltspunkt vor der Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. 

Holen Sie sich externe Expertise: Berater mit Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Kommunikationsexperten, die Berichtsinhalte strategisch weiterverwerten können, machen den Unterschied zwischen einem Pflichtdokument und einem wirksamen Kommunikationstool. 

📄 In unserem Whitepaper „Nachhaltigkeitsmanagement neu gedacht“ zeigen wir, wie Nachhaltigkeit vom Pflichtprogramm zum echten Wettbewerbsvorteil wird – mit einem 5-Schritte-Modell für die Praxis: Whitepaper: Nachhaltigkeitsmanagement neu gedacht 

Schritt 2: Stakeholder ermitteln und befragen

Ein Nachhaltigkeitsbericht, der niemanden erreicht oder interessiert, verfehlt seinen Zweck. Die systematische Einbindung von Stakeholdern ist deshalb kein optionaler Schritt, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor. 

Unterscheiden Sie dabei zwei Gruppen: 

  • Interne Stakeholder (Geschäftsführung, Abteilungsleiter, Fachexperten): Nur mit ihrem Wissen kann der Bericht relevante und belastbare Informationen liefern. Ihre Einbindung ist auch Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse im Unternehmen Wirkung entfalten. Interne Stakeholder können beispielsweise über strukturierte Interviews oder Workshops eingebunden werden – oft reicht ein halbtägiger Workshop mit Schlüsselpersonen aus Geschäftsführung, Einkauf, HR und Produktion.  
  • Externe Stakeholder: Einerseits betroffene Gruppen – Personen, deren Interessen durch die Unternehmensaktivitäten berührt werden. Andererseits Nutzer des Berichts: Investoren, Kreditgeber, Geschäftspartner, NGOs, Regulierungsbehörden. Externe Stakeholder lassen sich effizient zum Beispiel über standardisierte Online-Befragungen oder gezielte Einzelgespräche mit Kernkunden und Finanzierungspartnern erreichen. 

 

Die Befragung beider Gruppen hilft zu verstehen, welche Informationen für den Nachhaltigkeitsbericht wesentlich sind. Das Ergebnis von Stakeholderanalyse und Stakeholder-Dialog: eine erste Basis für die folgende doppelte Wesentlichkeitsanalyse. 

Wichtig: Halten Sie fest, welche Stakeholdergruppen befragt wurden, mit welchen Methoden und zu welchen Ergebnissen – denn diese Dokumentation ist Bestandteil einer prüfungsfähigen Wesentlichkeitsanalyse. 

KMU, die sich als Lieferanten von CSRD-pflichtigen Unternehmen verstehen, sollten darauf achten, welche Themen ihre Hauptkunden als wesentlich einstufen – diese Anforderungen fließen direkt in die eigene Materialitätsbewertung ein. 

➡️ Wie ein Nachhaltigkeitsbericht digital aufbereitet wird, um Stakeholder wirklich zu erreichen: Next Level Reporting – Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung für maximale Stakeholder-Wirkung

Schritt 3: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) durchführen

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) ist das methodische Herzstück des modernen Nachhaltigkeitsberichts. Sie ist für von der CSRD betroffene Unternehmen verpflichtend. SAIM empfiehlt sie aber auch allen anderen, weil sie die Grundlage für eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie und glaubwürdige Kommunikation legt. 

Die DWA betrachtet zwei Perspektiven gleichzeitig: 

  • Finanzielle Wesentlichkeit (Outside-In): Wie wirken sich Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen aus? Welche finanziellen Risiken und Chancen entstehen durch ökologische oder soziale Entwicklungen – z. B. durch Ressourcenverfügbarkeit, Regulierungsrisiken oder Erwartungen von Kapitalgebern? 
  • Auswirkungswesentlichkeit (Inside-Out): Welchen Impact hat die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft? Themen wie Emissionen, Ressourcenverbrauch, soziale Gerechtigkeit oder Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften. 

 

Das Ergebnis der DWA ist eine priorisierte Liste wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen und daraus abgeleitet Nachhaltigkeitsthemen – für die Berichterstattung ebenso wie für die strategische Kommunikation. Eine belastbare DWA ist kein Workshop-Ergebnis, sondern ein dokumentierter Prozess mit Methodik, Quellenlogik und Stakeholder-Input – denn sie muss im Zweifel auch einer externen Prüfung standhalten. 

🎥 Webinar: Wie die DWA in der Praxis gelingt: Prozessschritte, Stakeholder-Einbindung, Dokumentation für die Wirtschaftsprüfung – und typische Stolperfallen. Passend zu Schritt 3 dieses Leitfadens. Kostenlos ansehen: Webinar Doppelte Wesentlichkeitsanalyse – Schritt für Schritt  

📄 Whitepaper: Welche Stellschrauben den Erfolg der DWA bestimmen und wie Sie strategischen Mehrwert daraus ziehen. Whitepaper Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Schritt 4: Quantitative Daten erfassen

Die Grundlage eines glaubwürdigen Nachhaltigkeitsberichts sind Daten – nicht Absichtserklärungen. Kennzahlen (KPIs) machen quantitative Aussagen zu den als wesentlich identifizierten Themen. Typische Bereiche: 

  • Treibhausgasemissionen nach Scope 1, 2 und 3 
  • Wasser- und Energieverbrauch 
  • Abfallaufkommen und Ressourceneinsatz 
  • Soziale Kennzahlen: Struktur der eigenen Belegschaft, Mitarbeiterzufriedenheit, Diversität, Arbeitssicherheit 
  • Governance-Daten: Compliance, Vergütungsstruktur, Antikorruptionsmaßnahmen 

 

Welche Datenpunkte konkret erfasst werden müssen, hängt vom gewählten Standard ab: ESRS definiert für CSRD-pflichtige Unternehmen sehr detaillierte Anforderungen (welche jedoch reduziert wurden, der aktuellste Stand sind die sogenannten ESRS simplified drafts vom November 2025), VSME bietet ein deutlich schlankeres Set für KMU, GRI lässt mehr Flexibilität. 

Neben Kennzahlen ist es unabdingbar, auch über Ziele, Maßnahmen und Richtlinien zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu berichten. Sie machen greifbar, wie ein Unternehmen mit seinen eigenen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) umgeht – und zeigen, was bereits erreicht wurde. Typische Inhalte sind die Klimastrategie oder die Lieferkettenstrategie. Kennzahlen machen sichtbar, ob die Maßnahmen wirksam sind und inwieweit sie auf die Erreichung der gesetzten Ziele einzahlen. 

Wichtig: Wenn Sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, sollten Sie auch Methoden und Quellen offenlegen, damit externe Prüfer und Stakeholder die Angaben nachvollziehen und vergleichen können. 

📄 Whitepaper: Umfassender Überblick über die wichtigsten Elemente eines erfolgreichen Klimamanagements: Die 6 Elemente eines erfolgreichen Klimamanagements 

Schritt 5: Nachhaltigkeitsbericht erstellen und kommunizieren

Jetzt entsteht der eigentliche Bericht. Was das konkret bedeutet, hängt von der Unternehmensgröße und dem Standard ab: 

  • Große Unternehmen: Für CSRD-pflichtige Unternehmen ist der Nachhaltigkeitsbericht kein eigenständiges Dokument, sondern ein Teil des Lageberichts – strukturiert nach ESRS, extern geprüft, perspektivisch auch digital getaggt (XHTML/XBRL). 
  • KMU: Für KMU ohne Berichtspflicht empfiehlt sich ein eigenständiger digitaler Nachhaltigkeitsbericht – zugänglich, verständlich und kommunikativ aufbereitet. Das kann ein Hochglanz-Prosa-Bericht sein, aber auch ein PDF. Doch es lohnt sich, hier weiterzudenken: Der freiwillige Nachhaltigkeitsbericht kann vor allem das Fundament sein, auf dem Ihre Nachhaltigkeitskommunikation basiert. 

 

In beiden Fällen gilt: Ein guter Nachhaltigkeitsbericht ist mehr als eine Datensammlung. 

  • Achten Sie auf klare Struktur und verständliche Sprache – auch für Leser ohne Fachkenntnis. 
  • Nutzen Sie visuelle Elemente (Grafiken, Diagramme) nicht nur als Deko, sondern um die Verständlichkeit Ihres Impacts zu erhöhen. 
  • Machen Sie konkrete Kennzahlen und Datenpunkte zur Basis jeder Aussage. 
  • Seien Sie transparent über Ziele, Fortschritte und auch Lücken – „ehrliche“ Berichte überzeugen mehr. 
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten eines digitalen Nachhaltigkeitsbericht (SEO-Optimierung, mobile Lesbarkeit, Analytisch). 

 

Die gesammelten Daten lassen sich über den Bericht hinaus über viele Kanäle ausspielen – Website, Social Media, PR, Employer Branding. Wer Nachhaltigkeit strukturiert erfasst hat, kann jede einzelne Information nutzen, um die Nachhaltigkeitskommunikation quer durch alle Kanäle zu bereichern. 

🎥 Berichterstattung lohnt auch ohne gesetzliche Verpflichtung und schafft echten Mehrwert für Ihre Kommunikation: Details im Webinar: So wird Ihr Nachhaltigkeitsbericht zum strategischen Kommunikationstool 

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Fazit: Nachhaltigkeitsbericht auf einen Blick

Ein Nachhaltigkeitsbericht entsteht nicht durch das Ausfüllen von Checklisten. Hinter jedem guten Bericht steckt ein anspruchsvoller Prozess: Stakeholder einbinden, eine belastbare Wesentlichkeitsanalyse durchführen, Daten aus verschiedenen Unternehmensbereichen zusammenführen – und das alles so aufbereiten, dass es Prüfern, Kunden und Investoren standhält. 

Gerade beim ersten Bericht unterschätzen viele Unternehmen diesen Aufwand. Die methodischen Anforderungen sind hoch, die internen Ressourcen oft knapp, und Fehler in der Wesentlichkeitsanalyse oder Datenbasis ziehen sich durch den gesamten Bericht. 

Wer sich externe Begleitung holt, spart nicht nur Zeit – er vermeidet teure Umwege und stellt sicher, dass der Bericht von Anfang an auf einem soliden Fundament steht. SAIM begleitet Unternehmen durch den gesamten Prozess, von der Strategie bis zur Kommunikation. Sprechen Sie uns an. 

Sie möchten Ihren freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht strategisch für die Kommunikation nutzen? SAIM begleitet Sie – von der Wesentlichkeitsanalyse über die Berichtserstellung bis zur wirkungsvollen Nachhaltigkeitskommunikation. 

Wenn Sie für Ihr Unternehmen Fragen zu Greenwashing, Green Claims, CSRD und zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie haben, wenden Sie sich gerne an uns
Hier noch einige Fragen und Antworten 

Nachhaltigkeitsbericht erstellen: CSRD-Pflicht oder freiwillig?

Ob ein Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet ist, hängt vor allem von seiner Größe ab. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) regelt dies für große Unternehmen in der EU verbindlich. Durch das Omnibus-I-Paket (Trilog-Einigung Dezember 2025) wurden die Schwellenwerte deutlich angehoben – rund 80–90 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen fallen damit aus der direkten Pflicht heraus. 

Nachhaltigkeitsbericht als Pflicht

Wer ist aktuell berichtspflichtig? 

  • Welle 1 (bereits NFRD-pflichtige Unternehmen, >500 Mitarbeitende): Berichtspflicht gilt bereits für Geschäftsjahr 2024, Bericht 2025. In Deutschland erfolgt dies noch nach CSR-RUG (§ 289c HGB), da die CSRD national noch nicht umgesetzt ist. 
  • Welle 2 (nun beschränkt auf Unternehmen > 1.000 MA UND > 450 Mio. € Umsatz): Erstberichtspflicht ab Geschäftsjahr 2027, Veröffentlichung in 2028 – verschoben von ursprünglich 2025. 
  • Welle 3 (Drittstaaten-Unternehmen mit >200 Mio. € EU-Umsatz): Erstberichtspflicht ab Geschäftsjahr 2028 (Bericht 2029). 
  • KMU ohne Börsennotierung: Keine direkte CSRD-Pflicht – freiwilliges Reporting empfohlen, insbesondere nach VSME oder in Anlehnung an ESRS. 

 

🎥 Webinar Überblick über CSRD-Anforderungen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen, die mit der Umsetzung starten Webinar CSRD-Start: So meistern Sie das erste Jahr 

Freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht

Für KMU entsteht durch die CSRD ein indirekter Druck: Große Unternehmen sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsdaten ihrer Lieferketten offenzulegen. Wer Zulieferer eines berichtspflichtigen Unternehmens ist, muss entsprechende Informationen liefern – auch ohne eigene Berichtspflicht. 

Diesen Effekt nennt man den Trickle-Down-Effekt der CSRD. Wichtig: Das Omnibus-Paket sieht hier einen Value Chain Cap vor – berichtspflichtige Unternehmen dürfen von ihren Lieferanten künftig nur noch Daten im Umfang des VSME-Standards einfordern. Das schützt KMU vor übermäßigen Datenanfragen. 

Hinweis für Deutschland: Die nationale Umsetzung der CSRD war Anfang 2026 noch ausstehend. Unternehmen sollten die Entwicklungen beobachten.  

🎥 Webinar: VSME-Standard – praxisnahe Alternative zur CSRD?  

📄 Whitepaper: VSME-Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung 

Lohnt es sich, einen (freiwilligen) Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen?

Ein Nachhaltigkeitsbericht kann mehr sein als ein Pflichtdokument. Er schafft Transparenz gegenüber Stakeholdern, legt die Grundlage für strategische Entscheidungen und stärkt das Vertrauen in Ihr Unternehmen. 

Selbst ohne gesetzliche Verpflichtung sprechen viele Argumente für freiwilliges Reporting: 

  • Stakeholder-Erwartungen erfüllen: Kunden, Finanzgeber und Geschäftspartner verlangen zunehmend nachvollziehbare ESG-Daten. 
  • Wettbewerbsvorteile sichern: Strukturierte Offenlegung zeigt Ambition und klare Positionierung im Markt – und kann bei Ausschreibungen, Förderprogrammen und Kreditvergabe den Ausschlag geben. 
  • Kommunikations-Fundament schaffen: Die konsolidierte Datenbasis ermöglicht glaubwürdige, faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation – von der Website bis zum Employer Branding. 
  • Bessere Botschaften: Sicher kommunizieren im Kontext von EmpCo, UWG und verwandten Regelungen zu Green Claims. 

 

➡️ Nachhaltigkeitsbericht als Kommunikations-Asset: So wird Ihr ESG-Bericht zum strategischen Tool

Welche Standards gibt es für den Nachhaltigkeitsbericht?

Die Wahl des richtigen Standard bestimmt Aufwand, Inhalt und Vergleichbarkeit des Berichts: 

  • ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind verbindlich für CSRD-pflichtige Unternehmen in der EU.  
  • VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed small and medium sized enterprises) wurde von der EFRAG speziell für nicht-börsennotierte KMU entwickelt. Top für den Start in die freiwillige Berichterstattung. Wird wahrscheinlich zum de-facto-Standard für KMU in der Lieferkette.  
  • GRI (Global Reporting Initiative) ist international verbreitet und auch für freiwilliges Reporting geeignet. Wer bereits nach GRI berichtet, hat beim Einstieg in ESRS einen Vorsprung. 
  • DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) ist ein bewährter, kostenloser deutscher Standard – gut als Einstieg bei freiwilliger Berichterstattung geeignet, richtet seit 2025 den Standard am VSME aus. 
  • EU-Taxonomie: Kein Nachhaltigkeitsberichtsstandard, oft Teil der Berichterstattung; er definiert ergänzend, welche Aktivitäten in der EU als „ökologisch nachhaltig“ gelten. Für CSRD-pflichtige Unternehmen sind entsprechende Angaben aufgrund der Größe ebenso verpflichtend, ab GJ 2026 in vereinfachter Form. 

Was macht einen Nachhaltigkeitsbericht glaubwürdig?

Glaubwürdigkeit entsteht durch Transparenz, Überprüfbarkeit und eine ehrliche Darstellung aller drei ESG-Dimensionen. Ein Bericht überzeugt dann, wenn er klare Ziele benennt und deren Fortschritt mit belastbaren Kennzahlen dokumentiert, Methoden und Quellen offenlegt, nicht nur den eigenen Betrieb, sondern auch Lieferkette und indirekte Auswirkungen berücksichtigt und extern geprüft oder zumindest nach anerkannten Standards erstellt wurde. 

Für berichtspflichtige Unternehmen sieht die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine verpflichtende externe Prüfung vor – mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance). Der ursprünglich geplante Wechsel zu einer höheren Prüfungssicherheit (Reasonable Assurance) wurde durch das Omnibus-Paket dauerhaft gestrichen. Diese Prüfung checkt nicht einzelne Zahlenwerte, sondern ob die CSRD- und ESRS-Anforderungen eingehalten wurden und ob KPIs sinnvoll gewählt und Methoden zuverlässig sind. 

Wer heute nur reportingfähig ist, ist noch nicht automatisch prüfungsfähig – Belegketten und dokumentierte Kontrollprozesse sind entscheidend. 

Für freiwillige Berichte ist eine externe Prüfung nicht verpflichtend, erhöht aber die Glaubwürdigkeit erheblich. 

📄 In unserem Whitepaper „Nachhaltigkeit strategisch kommunizieren“ zeigen wir mit dem SAIM 3-Step-Masterplan, wie Sie Ihre Kommunikation zielgruppenspezifisch und zukunftsfähig aufsetzen: Whitepaper: Nachhaltigkeit strategisch kommunizieren 

Nachhaltigkeitsbericht als strategisches Kommunikationstool nutzen

Ein Nachhaltigkeitsbericht entfaltet seinen vollen Nutzen erst, wenn er in die Gesamtkommunikation eingebettet wird. Die erhobenen Daten und Erkenntnisse sind die Grundlage für Website, Social Media, Employer Branding und Kundenkommunikation – konsistent, glaubwürdig und mit echten Belegen untermauert. 

🎥 In unserem Webinar „Next Level Reporting“ zeigen konkrete Praxisbeispiele, wie digitale Nachhaltigkeitskommunikation aussieht – von interaktiven Micro-Sites bis zu KPI-Dashboards: Webinar: Next Level Reporting – Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung für maximale Stakeholder-Wirkung 

Wie lange dauert die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts?

Für eine erstmalige CSRD-konforme Berichterstattung sollten Sie 9 bis 18 Monate Vorlaufzeit einplanen – abhängig von der Systemreife und dem Umfang der Datenerhebung. Für einen ersten freiwilligen Bericht nach VSME oder in freier Form sind auch kürzere Zeiträume von 2-3 Monaten realistisch, wenn intern bereits Daten vorhanden sind.

Was kostet die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts?

Die Kosten variieren stark nach Unternehmensgröße und Komplexität. Für große Welle-1-Unternehmen liegen die Gesamtkosten im ersten Jahr laut EFRAG-Kostenstudien häufig im Bereich von 300.000 bis über 1 Mio. Euro – inklusive Systemaufbau, Datenerhebung und externer Beratung. 

Für KMU, die nach VSME berichten, sind die Aufwände deutlich geringer. Das VSME-Basismodul verlangt aber immer noch Daten zu Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) sowie Energieverbrauch. KMU verfügen selten über fertige CO2-Bilanzen. Die Datenerfassung, Validierung und interne Abstimmung dauert erfahrungsgemäß auch bei kleinen Strukturen mindestens mehrere Wochen. 

Die tatsächlichen Kosten hängen stark davon ab, wie strukturiert der Prozess aufgesetzt wird. Wer mit erfahrener Begleitung arbeitet, vermeidet teure Umwege – und kommt oft deutlich schneller ans Ziel, als diese Richtwerte vermuten lassen. SAIM legt Wert auf transparente Kostenschätzungen: Bevor wir starten, wissen Sie, womit Sie rechnen. Kontaktieren Sie uns für ein Angebot. 

Nachhaltigkeitsbericht erstellen lassen?

Viele Unternehmen beauftragen externe Dienstleister mit der Erstellung oder Unterstützung ihres Nachhaltigkeitsberichts – für Datenerhebung, Wesentlichkeitsanalyse, Textredaktion oder die gestalterische Aufbereitung.  

Auch Sie können sich einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen lassen: SAIM unterstützt sowohl bei der inhaltlichen Substanz als auch bei der kommunikativen Verwertung des Berichts. 

Dabei bestimmen Sie den Grad der Zusammenarbeit: Ob Sie die Steuerung vollständig in der Hand behalten und SAIM punktuell unterstützt, oder ob wir den Prozess weitgehend übernehmen – wir passen die Zusammenarbeit stufenlos an Ihre Kapazitäten und Anforderungen an. So bleiben Sie jederzeit im Driver’s Seat und behalten den Überblick über alle Aktivitäten, Entscheidungen und Ergebnisse. 

Welche Rolle spielen ESG-Daten bei der Kreditvergabe?

Banken und Sparkassen sind durch regulatorische Vorgaben (u. a. EBA-Leitlinien, EU-Taxonomie) zunehmend verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken ihrer Kreditnehmer zu erfassen und zu bewerten. In der Praxis bedeutet das: KMU werden im Kreditprozess mit standardisierten ESG-Fragekatalogen konfrontiert, die Angaben zu Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch, sozialen Kennzahlen und Governance-Strukturen abfragen. Unternehmen, die bereits einen strukturierten Nachhaltigkeitsbericht vorweisen können – auch nach VSME-Standard – haben hier einen klaren Vorteil: Sie liefern einen Großteil der gefragten Daten zuverlässig und reduzieren den administrativen Aufwand bei jeder Kreditanfrage. Umgekehrt können fehlende oder unvollständige ESG-Angaben zu schlechteren Konditionen oder längeren Prüfprozessen führen. Ein Nachhaltigkeitsbericht zahlt sich damit nicht nur kommunikativ aus, sondern wirkt sich direkt auf die Finanzierungskonditionen aus.

Nachhaltigkeitsbericht 2025/2026: Die wichtigsten Entwicklungen

Die regulatorische Landschaft ändert sich gerade grundlegend. Die wichtigsten Entwicklungen im Überblick: 

  • Omnibus-I-Paket (Dezember 2025): Die Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht wurden massiv angehoben. Neu gelten: mehr als 1.000 Mitarbeitende UND mehr als 450 Mio. € Umsatz. Rund 80–90 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen fallen heraus. 
  • Stop-the-Clock (April 2025): Die Berichtspflichten für Welle 2 und 3 wurden um jeweils zwei Jahre verschoben. Welle 2 (nun beschränkt auf Unternehmen > 1.000 MA / > 450 Mio. € Umsatz) startet ab Geschäftsjahr 2027, Welle 3 ab 2028. 
  • Quick Fix (November 2025): Für Welle-1-Unternehmen wurden gezielte Erleichterungen eingeführt. Unter anderem können bestimmte Angaben zu Biodiversität (E4), Arbeitskräfte in der Lieferkette (S2), Gemeinschaften (S3) und Verbraucher (S4) in den ersten drei Berichtsjahren ausgelassen werden, selbst wenn sie als wesentlich eingestuft wurden. 
  • Vereinfachte ESRS (ab 2027): Die EFRAG hat Ende 2025 überarbeitete Standards vorgelegt, die die verpflichtenden Datenpunkte um rund 61 % reduzieren. Alle freiwilligen Angaben entfallen. Die vereinfachten ESRS sollen ab Geschäftsjahr 2027 gelten. 
  • CSDDD-Neuausrichtung (ab Juli 2029): Das bisherige deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) wird sehr wahrscheinlich abgelöst. Die neue Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gilt aber erst für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Mrd. € Umsatz. Die Bundesregierung hat die jährliche Berichtspflicht nach § 10 LkSG rückwirkend ab 2023 gestrichen – das BAFA prüft diese Berichte nicht mehr. Genauer: Die externe Berichtspflicht (§ 10) entfällt, die interne Dokumentationspflicht zur Absicherung gegenüber dem BAFA gilt weiterhin. 
  • Review-Klausel: In die Trilog-Einigung wurde eine Überprüfungsklausel aufgenommen. Die aktuellen Erleichterungen sind nicht dauerhaft garantiert – eine spätere Absenkung der Schwellenwerte ist ausdrücklich möglich. Unternehmen sollten die Entwicklung weiterhin verfolgen und Nachhaltigkeitsstrukturen vorausschauend aufbauen. 

 

Für Unternehmen ohne Berichtspflicht gilt: Der Druck aus der Lieferkette sinkt nicht, auch wenn die formale Pflicht wegfällt. Wer jetzt einen Nachhaltigkeitsbericht nach VSME oder GRI erstellt, schafft die Grundlage, um künftige Anforderungen und Kundenanfragen souverän zu beantworten. 

Nachhaltigkeitsbericht 2027: Was kommt als nächstes?

Das Jahr 2026 ist ein Jahr der Konsolidierung – 2027 beginnt die nächste Phase. Für Unternehmen, die unter die neuen Schwellenwerte fallen, startet die Datenerhebungspflicht für das Geschäftsjahr 2027. Vier Entwicklungen werden das Reporting-Umfeld bestimmen: 

  • Start Welle 2: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und zugleich mehr als 450 Mio. € Umsatz müssen für das Geschäftsjahr 2027 erstmals berichten (Veröffentlichung 2028). Wer jetzt noch keine Datenerhebungsstrukturen aufgebaut hat, gerät in Zeitdruck. 
  • ESRS 2.0 Erstanwendung: Die vereinfachten Standards gelten erstmals für das Geschäftsjahr 2027. Der Fair-Presentation-Ansatz (statt striktem Compliance-Rahmen) rückt die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) in den Mittelpunkt – methodisch stärker an IFRS angelehnt. 
  • Stufenweise Einführung von ESAP: Die Einreichung maschinenlesbarer Nachhaltigkeitsdaten über den European Single Access Point wird 2027/2028 zum Standard. Internationale Investoren können ESG-Daten erstmals systematisch und automatisiert auswerten – die Qualität und Vergleichbarkeit der Daten rückt in den Vordergrund. 
  • Fokus auf gelebte Nachhaltigkeit: Da die formale Berichterstattung einfacher wird, verlagert sich der Fokus von Investoren und Banken auf die tatsächliche Performance. Unternehmen, die Nachhaltigkeit nur als Compliance-Übung verstehen, werden gegenüber solchen, die echte Transformation nachweisen können, an Kapitalmarkt- und Wettbewerbsposition verlieren. 

 

 

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