Bundesregierung entschärft Lieferkettengesetz
Am 25. Juli 2024 ist auf EU-Ebene die neue Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) in Kraft getreten. Die Bundesregierung nutzt die bis Juli 2027 verlängerte Umsetzungsfrist, um das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu überarbeiten – mit Folgen für Wirtschaft und Compliance.
Am 29. August 2025 hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf zur Entlastung der Pflichten für Unternehmen veröffentlicht – und noch am gleichen Tag um Stellungnahme von Unternehmen und Verbänden gefordert.
Die Quintessenz: Weniger Bürokratie für Unternehmen
Zwischen Entlastung und Rückschritt
Ob die Neuausrichtung des Gesetzes tatsächlich zu einer effektiveren Balance zwischen wirtschaftlicher Entlastung und globaler Verantwortung führt, dürfte sich erst in der Praxis zeigen. Spätestens mit der vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie bis 26. Juli 2027 wird das Thema erneut auf die politische Agenda rücken.
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