EU-Kommission stellt „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vor
Die EU-Kommission hat den „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vorgestellt, um Europas Innovationskraft zu stärken und nachhaltigen Wohlstand zu sichern. Die Strategie soll Europa als führenden Standort für Zukunftstechnologien, saubere Produkte und Dienstleistungen etablieren.
Hintergrund ist Europas Rückstand im Produktivitätswachstum gegenüber anderen großen Volkswirtschaften. Trotz starker Arbeitskräfte, Kapital und sozialer Infrastruktur bestehen strukturelle Hürden, die überwunden werden müssen. Der Kompass, basierend auf dem Draghi-Bericht, wurde am 27. November 2024 von Präsidentin von der Leyen als zentrales Projekt der aktuellen Amtszeit angekündigt.
Europas Weg zu Innovation und nachhaltigem Wohlstand
Der Draghi-Bericht definiert drei zentrale Anforderungen für die Transformation zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Kompass bietet dazu einen strukturierten Ansatz sowie ausgewählte Leitinitiativen, um diese Anforderungen gezielt zu erfüllen:
- Die Innovationslücke schließen
Die EU plant Maßnahmen zur Stärkung von Start-ups und KMU in Zukunftsbranchen wie KI, Biotechnologie und Robotik. Initiativen wie „KI-Gigafabriken“ und vereinfachte Regeln sollen Gründungen erleichtern, den Technologietransfer beschleunigen und Investitionen im Binnenmarkt fördern.
- Ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit
Der Kompass adressiert hohe Energiepreise und fördert den Zugang zu sauberer, erschwinglicher Energie. Ein wettbewerbsorientierter Ansatz zur Dekarbonisierung soll die EU als Fertigungsstandort stärken. Ein Aktionsplan senkt Energiepreise, während beschleunigte Genehmigungsverfahren und maßgeschneiderte Pläne für energieintensive Sektoren wie Stahl und Chemie entwickelt werden.
- Verringerung übermäßiger Abhängigkeiten und Stärkung der Sicherheit
Die EU will ihre Abhängigkeiten durch effektive Partnerschaften verringern und hat bereits das weltweit größte Handelsabkommen-Netzwerk. Der Kompass legt neue Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen fest, um die Versorgung mit Rohstoffen, sauberer Energie und Technologien zu sichern.
Die geplante Omnibus-Verordnung ist eine von fünf zentralen Maßnahmen, die diese Initiativen unterstützen sollen. Sie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen zu vereinfachen. Durch die Bündelung bestehender Regelungen wie der CSRD, CSDDD und der Taxonomie-Verordnung sollen die Berichtspflichten harmonisiert und der bürokratische Aufwand für Unternehmen reduziert werden
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