Verpackungsgesetz & EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Unternehmen jetzt wissen sollten

23.10.2025
Nachhaltigkeitsstrategie
Ab 2026 greift die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und verschärft die Regeln für Verpackungen in ganz Europa. Schon heute müssen Unternehmen handeln, um Strafen, Lieferstopps und steigende Kosten zu vermeiden. 

 

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist Anfang 2025 in Kraft getreten und gilt ab Mitte 2026 verbindlich in allen EU-Staaten. Schon heute müssen Unternehmen handeln, um Strafen, Lieferstopps und steigende Kosten zu vermeiden. 

Mit der PPWR verändert sich das europäische Verpackungsrecht grundlegend. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und damit auch Teile des deutschen Verpackungsgesetzes. Wer verpackte Waren herstellt, vertreibt oder importiert, muss künftig mehr dokumentieren, nachweisen und gestalten – von Rezyklatanteilen über Mehrwegquoten bis zur digitalen Kennzeichnung. 

Zeit also, Ordnung in das Thema zu bringen: Was gilt heute, was kommt, und was sollten Unternehmen jetzt tun? 

Was steckt hinter dem Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Das Verpackungsgesetz regelt seit 2019 die erweiterte Herstellerverantwortung – kurz EPR – und verpflichtet alle, die Verpackungen in Verkehr bringen, zu Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung.  

Diese Pflichten gelten ohne Untergrenzen – auch kleine Unternehmen müssen sich registrieren und lizenzieren. Nur für die Vollständigkeitserklärung (VE) gelten Mengenschwellen, unterhalb derer sie entfällt. 

Wer gilt als Hersteller:in oder Erstinverkehrbringer:in?

Als Hersteller:in gilt, wer ein Produkt erstmals gewerblich mit Verpackung in Deutschland auf den Markt bringt – egal ob Produzent, Importeur oder Onlinehändler:in. 

Auch Unternehmen, die Fulfillment-Dienstleister nutzen, bleiben verantwortlich, ebenso Gastronomiebetriebe mit Serviceverpackungen. 

Kurz: Verantwortung trägt, wer die Verpackung wirtschaftlich in Verkehr bringt – nicht, wer sie physisch versendet. 

Was ist das Verpackungsregister LUCID?

Das von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geführte LUCID-Register ist öffentlich einsehbar und dient der Markttransparenz. 

Die Registrierung erfolgt online und kostenlos unter verpackungsregister.org. 

Erforderlich sind Unternehmensdaten, Marken, Verpackungsarten und die Angabe des gewählten Dualen Systems. 

Fehlt die Registrierung, drohen 

  • Bußgelder bis 100 000 €, 
  • Vertriebsverbote, 
  • und Sperrungen auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay. 

Warum braucht man ein Duales System?

Duale Systeme übernehmen die Sammlung und Verwertung der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. 

Unternehmen schließen dazu einen Lizenzvertrag ab – z. B. mit Grüner Punkt, Interzero, Reclay oder Landbell. 

Die Kosten hängen von Material, Menge und Recyclingfähigkeit ab. 2025 steigen die Preise erneut, vor allem für Papier,  Pappe und Karton. 

Wichtig sind flexible Vertragsbedingungen und die Möglichkeit, bei Mengenabweichungen nachträglich anzupassen. 

Welche Verpackungen sind systembeteiligungspflichtig?

Alle B2C-Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen – darunter: 

  • Verkaufs- und Umverpackungen, 
  • Versandverpackungen, 
  • Serviceverpackungen (sofern nicht vorlizenziert). 

 

Transportverpackungen (B2B) sind nicht systembeteiligungspflichtig, müssen aber ebenfalls registriert und anschließend zurückgenommen und verwertet werden. 

Der Nachweis darüber ist jährlich bis 15. Mai des Folgejahres zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen. 

Was passiert bei Verstößen?

  • Fehlende Registrierung: bis 100 000 € Bußgeld + Vertriebsverbot 
  • Fehlende Systembeteiligung: bis 200 000 € 
  • Fehlende Vollständigkeitserklärung: bis 100 000 € 
  • Falsche Datenmeldung: bis 10 000 € 

 

Weil das Register öffentlich ist, können Wettbewerber und Marktplätze Verstöße sofort erkennen – und melden. 

Was ist die Vollständigkeitserklärung (VE)?

Die VE ist eine jährliche Mengenmeldung für große Inverkehrbringer. 

Pflicht wird sie, wenn im Jahr mehr als 

  • 80 t Glas, 
  • 50 t Papier / Pappe / Karton, 
  • 30 t Leichtverpackungen 

 

in Verkehr gebracht wurden. 

Sie muss bis 15. Mai des Folgejahres eingereicht und von einer bei der ZSVR registrierten sachkundigen Person geprüft werden. 

Was ändert sich mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab 12. August 2026 direkt in allen Mitgliedstaaten. 

Sie ersetzt die bisherige Richtlinie und verschärft die Anforderungen europaweit. 

Neu sind u. a.: 

  • Recyclingfähigkeitspflicht für alle Verpackungen ab 2030 (stufenweise bis 2038), 
  • Mindest-Rezyklatanteile für Kunststoffe ab 2030 (steigend ab 2040), 
  • Verpackungsverbote z. B. für bestimmte Einweg- und Minipackungen, 
  • Mehrwegquoten ab 2030 für ausgewählte Branchen, 
  • Kennzeichnungspflichten ab 2028 (Symbole) bzw. 2029 (QR-Codes). 

 

Kurz gesagt: weniger Abfall, mehr Kreislaufwirtschaft – und deutlich mehr Nachweispflichten. 

Bleibt das Verpackungsgesetz bestehen?

Ja, zunächst parallel. 

Das VerpackG bleibt gültig, solange nationale Regelungen nicht durch die PPWR ersetzt sind. 

Mit deren Geltung ab August 2026 verlieren viele Teile des VerpackG ihre Grundlage; andere – etwa zur nationalen Kontrolle – bleiben vorerst bestehen. 

Welche Investitionen werden nötig?

Die PPWR verschiebt den Fokus: weg von der reinen Lizenzpflicht, hin zu Design-, Material- und Digitalisierungspflichten. 

Unternehmen müssen investieren in 

  • recyclingfähige Materialien und Designs, 
  • höhere Rezyklatanteile (PCR-Quote), 
  • digitale Produktpässe und QR-Codes, 
  • neue Rücknahme- und Mehrweglogistik. 

 

Das kostet zunächst, senkt aber langfristig Lizenzgebühren (Ökomodulation) und stärkt das Markenimage. 

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Mehr Informationen

Was macht die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)?

Die ZSVR führt das Register, kontrolliert Duale Systeme, veröffentlicht Bußgelder und legt den Mindeststandard für Recyclingfähigkeit fest. 

Sie ist die zentrale Aufsichtsinstanz für das Verpackungsrecht in Deutschland – transparent, digital, unbestechlich. 

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

  1. Registrierung bei LUCID prüfen 
  2. Systemvertrag / Lizenzierung kontrollieren 
  3. Dokumentation und VE vorbereiten 
  4. PPWR-Anforderungen verfolgen 
  5. Lieferkette einbeziehen 
  6. Verpackungskommunikation auf Green-Claims-Konformität prüfen 

Fazit: Pflicht oder Chance?

Das Verpackungsgesetz ist kein reines Bürokratiemonster, sondern ein Instrument für mehr Kreislaufwirtschaft. Wer frühzeitig reagiert, senkt Risiken und Kosten – und zeigt Haltung. 

Denn nachhaltige Verpackungen sind längst kein Marketingthema mehr – sie entscheiden darüber, wer in Zukunft noch mitspielen darf. 

 

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