BAFA prüft Aurubis wegen möglichen Umwelt- und Menschenrechtsverstößen

17.04.2025

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Prüfung gegen den Kupferkonzern Aurubis eingeleitet. Anlass sind mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), insbesondere im Zusammenhang mit dem mexikanischen Bergbauunternehmen Grupo Mexico, das Aurubis mit Kupfererz beliefert. 

Hintergrund ist ein aktueller Bericht der Tagesschau, in dem über die eingeleitete BAFA-Prüfung nach einer offiziellen Beschwerde berichtet wird. 

Umweltkatastrophe in Mexiko rückt Lieferketten in den Fokus

Grupo Mexico steht seit einem schweren Chemieunfall im Jahr 2014 unter öffentlicher Kritik: Damals gelangten rund 40.000 Kubikmeter giftige Kupfersulfatlösung in den Sonora-Fluss – eine der schwersten Umweltkatastrophen in der Geschichte Mexikos. Etwa 22.000 Menschen waren von den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen betroffen. Laut der Menschenrechtsorganisation PODER blieben viele der angekündigten Entschädigungs- und Wiederaufbaumaßnahmen bis heute aus. 

Die aktuelle Beschwerde gegen Aurubis beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezieht sich direkt auf diese Vorgeschichte. Aurubis bezieht Kupfererz Konzentrat von Grupo Mexico – die Beschwerdeführer werfen dem Unternehmen vor, trotz bekannter Menschenrechts- und Umweltverstöße weiterhin mit dem umstrittenen Bergbaukonzern zusammenzuarbeiten. Die Romero Initiative, die die Beschwerde unterstützt, spricht von „massiven Versäumnissen in der Lieferkette“ und fordert eine umfassende Aufklärung. 

Unternehmen unter wachsendem Handlungsdruck

Aurubis erklärte, man arbeite ausschließlich mit Partnern, die strenge Prüfverfahren durchlaufen hätten. Dennoch bleiben Fragen zur aktuellen Zusammenarbeit mit Grupo Mexico und den jüngsten Kupferlieferungen offen.  

Die Prüfung durch die BAFA zeigt, dass Sorgfaltspflichten in Lieferketten zunehmend ernst genommen werden – auch in Deutschland. 

Nicht das erste Mal wurde aufgrund von extern eingereichten Beschwerden bei der BAFA eine anlassbezogene Prüfung durchgeführt. Bereits Anfang März 2025 hatte die BAFA laut SWR eine entsprechende Untersuchung gegen Aurubis eingeleitet – damals im Zusammenhang mit Lieferanten in Mexiko und Bulgarien, denen Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden. Die Romero Initiative und PODER hatten kurz zuvor offiziell Beschwerde eingereicht. Auch in weiteren Fällen, etwa gegen Unternehmen wie REWE, EDEKA, Axel Springer oder Automobilkonzerne wie VW, BMW und Mercedes-Benz, kam es in der Vergangenheit zu Prüfungen auf Grundlage des Lieferkettengesetzes. 

„Die Verlängerung der Fristen bei der CSDDD mag wie ein Geschenk der Planungssicherheit wirken – aber die Verantwortung bleibt. Der Fall Aurubis zeigt, das die BAFA schon dabei ist, Umweltverstöße in der Lieferkette zu überprüfen. Unternehmen sollten sich also nicht in falscher Sicherheit wiegen.“ 

Lotte Schmidt

Tatsächlich wird das Lieferkettengesetz, das seit Januar 2023 gilt, trotz EU-Diskussionen umgesetzt. Sollte die BAFA bei Aurubis Pflichtverstöße feststellen, drohen Bußgelder und verbindliche Abhilfemaßnahmen. 

NGOs und Menschenrechtsorganisationen fordern daher, das Gesetz konsequent beizubehalten, bis eine EU-weite Regelung (CSDDD) in Kraft tritt.  

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