Bio bleibt werbefähig: UWG-Reform schafft Klarheit
✅🔍 Jetzt Checkliste downloaden: Die wichtigsten Regeln zur EmpCo-Directive
Bio-Standards gelten als Umweltleistung
Demnach gelten sowohl Produkte, die den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung entsprechen, als auch solche, die nach weitergehenden privaten Bio-Standards zertifiziert sind – etwa von Bioland, Demeter oder Naturland – als solche „hervorragenden Umweltleistungen“. Damit wird ein zentrales Anliegen der Bio-Branche aufgegriffen, die sich in den vergangenen Monaten aktiv in die politische Diskussion eingebracht hatte.
Ein breites Bündnis von 55 Akteuren aus Handel und Verbänden, darunter Aldi Süd, Rewe, Edeka, Lidl, Hipp, Bioland und die AöL, hatte im Sommer gefordert, dass Begriffe wie „boden- und gewässerschonend“ oder „ökologisch“ für zertifizierte Bio-Produkte weiterhin erlaubt bleiben müssen. Diese Forderung wurde nun im Kabinettsentwurf berücksichtigt.
Für die Branche bedeutet das: Bio bleibt als klar gekennzeichnete Umweltleistung anerkannt und darf auch in Zukunft als solche kommuniziert werden – ein wichtiger Schritt für rechtssichere, transparente Nachhaltigkeitskommunikation im Lebensmittelbereich.
🔎 Welche Aussagen sind künftig noch erlaubt? Unser FAQ zu Green Claims liefert praxisnahe Antworten auf häufige Fragen rund um Umweltaussagen wie „klimaschonend“, „nachhaltig“ oder „biologisch“.
Non-Food-Produkte bleiben Grauzone
Umsetzung bis Herbst 2026
Die neuen Regelungen sollen ab dem 27. September 2026 gelten. Eine Übergangsfrist von sechs Monaten ist vorgesehen. Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren.
🛡️ Was bedeutet die UWG-Reform konkret für Ihre Kommunikation? Unser Hintergrundartikel erklärt die wichtigsten Änderungen im UWG – inklusive Handlungsempfehlungen: Zum Überblick UWG & Werbung