LkSG-Berichte: Neue Fristen und Prüfungsstart erst 2026
Neue Abgabefristen und Prüfungsbeginn
Die verlängerten Fristen sollen Unternehmen ermöglichen, sich auf die neuen Vorgaben der CSRD einzustellen. Nach der geplanten Umsetzung in nationales Recht wird die bisherige Frist von vier Monaten nach Geschäftsjahresende auf bis zu zwölf Monate ausgeweitet.
Die Unternehmen sind allerdings NICHT von den Sorgfaltspflichten des LkSG in dieser Zeit ausgenommen. Das heißt, dass auch nachträglich die Einhaltung der Anforderungen für bspw. das Jahr 2024 geprüft wird.
Anforderungen an die Berichte
- Risikobewertung: Identifikation von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verstößen.
- Ergriffene Maßnahmen: Umsetzungsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Pflichten, darunter Grundsatzerklärungen und Reaktionen auf Beschwerden.
- Wirksamkeitsprüfung: Bewertung der Auswirkungen und Effektivität der Maßnahmen.
- Ausblick: Schlussfolgerungen und geplante Verbesserungen für zukünftige Maßnahmen.
Hintergrund: LkSG und CSRD
Zudem wird aktuell diskutiert, ob man die Einreichung des BAFA-Fragebogens künftig auch mit dem CSRD-Bericht ersetzen kann, um doppelte Berichterstattung zu vermeiden.
Die verlängerten Fristen bieten Unternehmen mehr Zeit, ihre Berichtsprozesse an die neuen Standards anzupassen, bevor die Prüfung durch das BAFA beginnt.