SBTi überarbeitet Net-Zero-Standard: Neue Ansätze für unternehmerischen Klimaschutz
Weiterentwicklung wissenschaftsbasierter Ziele
Wichtige Neuerungen im Entwurf
- Separate Ziele für Scope 1 und 2: Unternehmen können nun nicht allein auf den Effekt von Grünstrom setzen, sondern müssen auch den eigenen Brennstoff- und Kraftstoffverbrauch und Scope 1 zwingend mit Zielen belegen.
- Flexible Ansätze zur Emissionsreduktion: Der Entwurf schlägt eine Anerkennung von marktbasierten Mechanismen vor, z.B. die Nutzung von nachhaltigen Materialien oder Kraftstoffen in einem Massenbilanz-Ansatz.
- Präzisere Vorgaben für CO₂-Entnahmen: Unternehmen können zukünftig CO₂-Entnahmen nutzen, um unvermeidbare Restemissionen zu neutralisieren – und sollen damit schon vor dem „Net-Zero-Zieljahr“ beginnen. Diese Entnahmen sollen verstärkt in der eigenen Wertschöpfungskette erfolgen (sog. „Insetting“).
- Strengere Anforderungen für große Unternehmen: Größere Unternehmen sowie solche aus wohlhabenderen Ländern sollen ambitioniertere Reduktionsziele verfolgen, und müssen ihre Treibhausgasbilanz extern verifizieren lassen.
- Höhere Abeckung und mehr Kriterien für Scope 3-Ziele: Diese müssen künftig für alle „relevanten“ Kategorien und Aktivitäten gesetzt werden. Konkret sind das alle Kategorien, die über 5% von Scope 3 ausmachen. Zusätzlich besonders klimarelevante Aktivitäten, auch wenn sie sich in einer Kategorie <5% befinden.
- Überarbeitete Zeiträume: Abgestimmt mit den CSRD-Anforderungen sollen Unternehmen ein Basisjahr nicht älter als 3 Jahre wählen. Die Gültigkeit von Kurzfrist-Zielen wird auf 5 Jahre beschränkt
Die im vergangenen Jahr von der SBTi zwischenzeitlich ins Spiel gebrachte stärkere Anerkennung von Offsets bzw. Klimakompensation als Alternative für Reduktionen findet sich dagegen nicht im Entwurf. Auch die Mindestambition von 1,5°C für Reduktionsziele in Scope 1+2 bleibt in Kraft.
Die Überarbeitung des Net-Zero-Standards durch die SBTi ist ein entscheidender Schritt, um Unternehmen weltweit klare und praxisnahe Leitlinien für den Klimaschutz zu bieten. Der neue Entwurf berücksichtigt zentrale Herausforderungen und ermöglicht es Unternehmen, ambitionierte, aber realistische Klimaziele zu verfolgen.
Ausblick auf die finale Version & Umsetzung
Unternehmen sind bis Ende Mai 2025 dazu eingeladen, ihre Perspektiven einzubringen, um sicherzustellen, dass die neuen Anforderungen praxisnah und wirkungsvoll bleiben. Weitere Informationen sind auf der Website der SBTi verfügbar: Zur Website.
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