EUDR: Die neue EU-Entwaldungsverordnung – was Unternehmen jetzt wissen müssen
Mit der „EU Regulation on Deforestation-free Products“ – kurz EUDR – schafft die Europäische Union einen neuen rechtlichen Rahmen, um globale Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen. Die Verordnung (EU) 2023/1115 verpflichtet Unternehmen dazu, bei bestimmten Rohstoffen und Produkten künftig lückenlos nachzuweisen, dass sie „entwaldungsfrei“ hergestellt wurden.
Für viele Unternehmen bedeutet das: neue Pflichten, hoher Umsetzungsdruck – aber auch die Chance auf mehr Glaubwürdigkeit in Sachen Nachhaltigkeit.
Die finalen Anwendungsdaten stehen fest, Rechtsklarheit ist damit hergestellt. Was bleibt, ist der Umsetzungsdruck: Denn die aktuelle Verschiebung sowie Vereinfachungsmaßnahmen ändern nichts an der grundsätzlichen Komplexität der Aufgabe.
Was sich geändert hat, ist der Grad der operativen Detailgenauigkeit sowie einige Klarstellungen, die die Art und Weise, wie sich Unternehmen derzeit vorbereiten sollten, neugestaltet werden.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles rund um die Vereinfachungsmaßnahmen, die definierten Rollen und den Anwendungsbeginn der EUDR.
Lesen Sie hier:
- 1. Warum die EUDR kommt – und was sie eigentlich regelt
- 2. Diese Rohstoffe und Produkte sind EUDR-relevant
- 3. Die Definition von „entwaldungsfrei“
- 4. Wer ist ab wann betroffen? – Rollen & Anwendungstermine
- 5. Was Unternehmen konkret tun müssen – das Due-Diligence-Verfahren
- 6. EUDR-Strafen: Was droht bei Verstößen?
- 7. EUDR-Update Mai 2026: Das Vereinfachungspaket der EU-Kommission
- 8. Ausblick: Noch ausstehende Veröffentlichungen bis Ende 2026
- 9. Mit SAIM in 7 Schritten zur EUDR-Compliance
- Fazit: Die EUDR kommt – werden Sie compliant!
1. Warum die EUDR kommt – und was sie eigentlich regelt
Mit der EUDR will die EU das verändern, um die Biodiversität zu erhalten und die Klimaziele des Green Deal zu erreichen. Das Ziel der Europäischen Entwaldungsverordnung: Nur noch solche Produkte dürfen im EU-Binnenmarkt verkauft, importiert oder exportiert werden, die nachweislich entwaldungsfrei sind.
Hierfür müssen Unternehmen belegen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen. Zudem verlangt die Verordnung, dass die Herstellung im Herkunftsland legal war – inklusive Einhaltung von Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards.
Die politische EUDR-Verschiebung ändert am Ziel der Verordnung nichts: Entwaldungsfreie Lieferketten bleiben das zentrale regulatorische Leitmotiv.
Der „Simplification Review“ (April 2026) soll sicherstellen, dass diese Ziele nicht an übermäßiger Bürokratie scheitern.
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2. Diese Rohstoffe und Produkte sind EUDR-relevant
- Rinder
- Kakao
- Kaffee
- Ölpalme
- Soja
- Holz
- Kautschuk
Betroffen sind nicht nur die Rohstoffe selbst, sondern auch alle Produkte, die sie enthalten, mit ihnen gefüttert wurden oder unter deren Einsatz hergestellt wurden – also zum Beispiel Lederwaren, Schokolade, Papier, Möbel, Druckprodukte oder Gummireifen.
3. Die Definition von „entwaldungsfrei“
- Als Wald gilt eine Fläche größer als 0,5 Hektar mit Bäumen höher als 5 Meter, die mindestens 10 % der Fläche bedecken („Überschirmung“) oder dort so wachsen können. Landwirtschaftlich oder städtisch genutzte Flächen zählen nicht dazu.
- Entwaldung bedeutet, dass Wald in landwirtschaftliche Fläche umgewandelt wird – egal ob durch Menschen oder natürlich.
- Waldschädigung ist, wenn sich die Waldstruktur verändert, etwa wenn ursprüngliche Wälder (sich natürlich verjüngende oder Primärwälder) zu Plantagenwäldern oder zu durch Pflanzung entstandenen Wäldern werden.
- Als entwaldungsfrei gelten relevante Erzeugnisse, wenn ihre relevanten Rohstoffe auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden. Bei Holzprodukten gilt außerdem: Das Holz muss ohne Waldschädigung nach diesem Datum gewonnen worden sein.
4. Wer ist ab wann betroffen? – Rollen & Anwendungstermine
- Upstream-Operatoren: Unternehmen, die relevante Produkte erstmals auf den EU-Markt bereitstellen oder exportieren – sie tragen die volle Due-Diligence-Verantwortung und müssen eine Sorgfaltserklärung (DDS) einreichen.
- Downstream-Operatoren: Unternehmen, die bereits auf dem EU-Markt platzierte Produkte weiterverarbeiten oder exportieren.
- Händler: Unternehmen, die bereits eingeführte Produkte innerhalb der EU vertreiben.
Wichtig: Downstream-Operatoren und Händler haben keine eigene Due-Diligence-Pflicht. Sie sind verpflichtet, Informationen über ihre direkten Geschäftspartner zu sammeln und aufzubewahren. Eine Prüfpflicht entsteht nur bei einem begründeten Verdacht auf Nicht-Konformität („substantiated concern“). Die Due-Diligence-Erklärung (DDS) liegt ausschließlich beim Upstream-Operator.
Anwendungstermine
Die EUDR ist bereits am 29. Juni 2023 formal in Kraft getreten. Mit der Veröffentlichung der Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 im EU-Amtsblatt vom 23. Dezember 2025 stehen die finalen Anwendungstermine fest:
- Dezember 2026: Anwendungsbeginn für große und mittlere Unternehmen
- Juni 2027: Anwendungsbeginn für kleine und Kleinstunternehmen (KKU)*
* Für Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2024 als Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen eingestuft wurden. Für Produkte, die auch im Anhang der EUTR aufgeführt sind, gelten besondere Vorschriften (Art. 37 und Art. 38 (3) EUDR).
Hinweis: Die EUDR löst die bestehende EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) bzw. deren deutsche Umsetzung als Holzhandels-Sicherungsgesetz (HolzSiG) von 2013 ab
Hintergrund: Warum wurde die EUDR verschoben?
Wirtschaft und Verbände begrüßen die Verschiebung als vernünftige Entscheidung, da die Umsetzung der EUDR-Pflichten – insbesondere bei Geodaten und Sorgfaltspflichtsystemen – bislang nicht praxisreif sei. Sie verlangen mehr Praxisbezug und eine risikobasierte Umsetzung sowie vor allem Klarheit.
Umwelt- und Klimaschutzorganisationen hingegen kritisieren den Aufschub als Rückschritt und warnen vor einem Verlust an Glaubwürdigkeit der EU in Sachen Waldschutz.
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5. Was Unternehmen konkret tun müssen – das Due-Diligence-Verfahren
- Entwaldungsfreiheit der Produktionsfläche
- Legalität der Produktion im Herkunftsland
- Rückverfolgbarkeit mithilfe von Geodaten
Die größte Herausforderung ist der Nachweis der Entwaldungsfreiheit: Unternehmen müssen durch ein komplexes Due-Diligence-System belegen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen – insbesondere, wenn Lieferketten in mehreren Ländern verlaufen und Daten fehlen oder widersprüchlich sind.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung eines dreistufigen Due-Diligence-Verfahrens:
- Informationsbeschaffung: Welche Mengen wurden wann und wo hergestellt? Von wem stammen die Rohstoffe? Wo liegen die Produktionsflächen?
- Risikobewertung: Besteht ein Risiko, dass das Produkt mit Entwaldung oder illegaler Produktion in Verbindung steht?
Risikominderung: Wenn das Risiko nicht vernachlässigbar ist, müssen Maßnahmen wie zusätzliche Nachweise, Audits oder Lieferantenwechsel ergriffen werden. Bei Holzprodukten muss zudem nachgewiesen werden, dass keine Waldschädigung vorliegt.
6. EUDR-Strafen: Was droht bei Verstößen?
- Geldbußen bis zu 4 % des EU-Umsatzes
- Beschlagnahmung der Produkte oder der erzielten Erlöse
- Ausschluss vom Handel innerhalb der EU oder von öffentlichen Ausschreibungen
Auch Reputationsschäden sind real: Unternehmen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen, riskieren das Vertrauen von Kunden, Investoren und Geschäftspartnern.
7. EUDR-Update Mai 2026: Das Vereinfachungspaket der EU-Kommission
Mit der Veröffentlichung des Pakets setzt die Kommission ein klares Signal: Die EUDR wird nicht komplett neu geöffnet. Stattdessen soll das Vereinfachungspaket bereits die jährlichen Compliance-Kosten um rund 75 % gegenüber den ursprünglichen Schätzungen senken, durch klarere Regeln, vereinfachte Pflichten für bestimmte Akteursgruppen und mehr operative Flexibilität.
Die konkreten Änderungen im Überblick
1. Downstream-Operatoren und Händler: Deutlich reduzierte Pflichten
Einschränkung: Bei begründetem Verdacht besteht eine aktive Handlungspflicht. Nicht-KMU-Re-Importeure unterliegen zudem weitergehenden Pflichten (siehe Punkt 5).
2. Neue Akteurskategorie: Micro & Small Primary Operators (MSPOs)
- Einmalige vereinfachte Erklärung (Simplified Declaration, SD) statt wiederholter DDS
- Als Standortangabe genügt eine Postadresse statt Geokoordinaten, sofern diese eindeutig dem geografischen Produktionsort entspricht
Wichtig: Der MSPO-Status ist kein allgemeiner KMU-Bonus. Kleinstunternehmen aus Standard- oder High-Risk-Ländern bleiben vollständige Upstream-Operatoren mit voller DDS-Pflicht.
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3. Produktumfang: Neue Waren im Scope, neue Ausnahmen (noch kein finales Recht)
- Neu im Scope: Löslicher Kaffee und Kaffee-Extrakte sowie bestimmte Palmöl-Derivate (u. a. Seife auf Palmfettbasis)
- Künftig ausgenommen: Leder und Rinderhäute, runderneuerte Reifen, Produktmuster, Verpackungsmaterialien (sofern sie ein anderes Produkt schützen), gebrauchte Produkte, Abfälle und Korrespondenzsendungen
Unternehmen in der Kaffee- und Oleochemie-Branche sollten prüfen, ob sie neu in den Scope fallen.
4. Regulatorische Synergie: EUDR, CSDDD und Zwangsarbeitsverordnung
5. Re-Importe und Exporte
6. Referenznutzung und Gültigkeit von DDS
7. Verbundprodukte: Nur der Haupt-Rohstoff zählt
8. E-Commerce: Ausdrücklich im Geltungsbereich
9. Unternehmensgruppen
8. Ausblick: Noch ausstehende Veröffentlichungen bis Ende 2026
- Finaler Delegierter Rechtsakt zur Produktliste: Der Entwurf wurde im Mai 2026 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht; der finale Rechtsakt muss noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
- Länder-Legislationsrepository und Zertifizierungsschema-Repository: Geplante Online-Verzeichnisse zur Unterstützung der Legalitäts- und Nachhaltigkeitsprüfung. Veröffentlichungszeitpunkt offen.
- IT-System-Updates (EU-Informationssystem): Geplant sind u. a. Webhook-Benachrichtigungen, Service-Accounts für Mehrpersonenzugang und eine Erhöhung des Upload-Limits.
- Warenspezifische Leitlinien: Rohstoffspezifische Guidance-Dokumente angekündigt (FAQ 9.8), noch ausstehend.
9. Mit SAIM in 7 Schritten zur EUDR-Compliance
- Einstieg & Analyse: Prüfen, ob das Unternehmen betroffen ist, und relevante Produkte identifizieren.
- Governance & Organisation: Verantwortlichkeiten klären, Lieferanten einbinden, Softwarelösungen auswählen.
- Daten & Rückverfolgbarkeit: Produktionsorte mit Geodaten dokumentieren, Daten im System bündeln.
- Risikobewertung: Tools und Benchmarks nutzen, Herkunftsländer einstufen, Risiken dokumentieren.
- Risikominderung: Maßnahmen definieren, zusätzliche Infos einholen, ggf. Lieferantenwechsel vornehmen.
- Dokumentation & Sorgfaltserklärung: Daten konsolidieren, an das zentrale EU-System übermitteln.
- Integration & Kommunikation: Prozesse in ESG-Strategie einbinden, Stakeholder transparent informieren.
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Fazit: Die EUDR kommt – werden Sie compliant!
Wer jetzt handelt, verhindert nicht nur Risiken und Bußgelder ab Ende 2026, sondern schafft Transparenz, stärkt die Position im Markt und gewinnt Vertrauen – bei Kunden, Geschäftspartnern und der eigenen Belegschaft. Die EUDR zwingt Unternehmen dazu, ihre Lieferketten besser zu kennen und verstärkt mit Lieferanten in den Austausch zu gehen. Wer das klug nutzt, kann daraus echten strategischen Mehrwert schaffen.
Mit dem Simplification Review Report sowie der finalen FAQ Version 5 (April 2026) sind die Spielregeln nun klar definiert: Upstream-Operatoren tragen die volle Due-Diligence-Verantwortung. Downstream-Operatoren und Händler haben leichtere, klar abgegrenzte Pflichten. Unternehmen sollten daher zunächst ihre genaue Rolle in der Lieferkette klären und ihre Compliance-Strategie darauf aufbauen.
👉 Noch unklar, ob Ihr Unternehmen betroffen sein wird?
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Wir unterstützen Sie bei der EUDR-Umsetzung!
Machen Sie mit uns ihre Lieferkette fit für den 30. Dezember:
✅ EUDR-Check: Schnellprüfung, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.
✅ Tool-Auswahl und Tool-Onboarding (optional): Unterstützung bei der Wahl der richtigen Software und Onboarding in die Software
✅ Risikomanagement & Berichterstattung: Strategien zur Risikoanalyse und -minderung sowie zu Reporting und Nachhaltigkeitskommunikation.
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Quellen
- Regulation (EU) 2023/1115 (EUDR Grundverordnung)
- Regulation (EU) 2025/2650 (EUDR-Änderungsverordnung, Dezember 2025)
- FAQ-UPDATE-5th-Iteration FINAL (EUDR FAQ Version 5, April 2026)
- Simplification Review Report der Europäischen Kommission, COM(2026) 191 final, 4. Mai 2026
- EUDR Supply Chain Infographics, 3rd Edition (UNEP-WCMC / Europäische Kommission, Februar 2026)