SBTi überarbeitet Entwaldungsschutz-Anforderungen – Mehr Flexibilität für Unternehmen
Neue Regelungen ermöglichen realistische Umsetzungsfristen bis 2030
Der Grund: Die bisherige Frist für Entwaldungsschutz-Verpflichtungen Ende 2025 erweist sich für viele Unternehmen als zu knapp bemessen.
Warum diese Änderungen notwendig sind
Für viele war das praktisch nicht machbar – zwischen der Zielbestätigung und dem Stichtag blieben oft nur wenige Monate.
Die Lösung: SBTi macht die Regeln flexibler, damit auch Unternehmen mitmachen können, die mehr Zeit für die Umstellung brauchen. Über 300 Unternehmen haben bereits entsprechende Ziele gesetzt, mit stark steigender Tendenz.
Was sich konkret ändert
1. Längere Fristen für den Entwaldungsschutz
Der Vorteil: Unternehmen können realistische Zeitpläne erstellen, anstatt unrealistische Versprechen zu machen.
2. Klarere Regeln für den Startzeitpunkt
Neu: Der Stichtag, ab dem keine Entwaldung mehr toleriert wird, muss in der Vergangenheit liegen.
Das verhindert, dass Unternehmen die Regeln nachträglich zu ihren Gunsten ändern.
Empfehlung bleibt: 2020 oder früher als Stichtag, passend zur EU-Entwaldungsverordnung.
3. Fokus auf die wichtigsten Rohstoffe
Der Grund: Diese Rohstoffe sind für den Großteil der weltweiten Entwaldung verantwortlich und fallen auch unter die neue EU-Entwaldungsverordnung.
4. Mehr Transparenz gefordert
Zeitrahmen: 12 Monate nach der Zielbestätigung.
Wer ist betroffen?
- Land- und Forstwirtschaft
- Lebensmittelproduktion und -verarbeitung
- Handel mit Lebensmitteln und Agrarrohstoffen
- Papier- und Holzindustrie
Bereits aktive Unternehmen können ihre bestehenden Verpflichtungen anpassen, müssen aber offenlegen, was sie bisher erreicht haben und wo noch Herausforderungen liegen.
Warum das wichtig ist
Gleichzeitig wird der Druck auf Unternehmen größer: Die EU-Entwaldungsverordnung verschärft die rechtlichen Anforderungen, und Investoren verlangen zunehmend entwaldungsfreie Lieferketten.
Die neuen SBTi-Regeln helfen Unternehmen dabei, sowohl freiwillige Klimaziele als auch gesetzliche Anforderungen zu erfüllen – mit realistischen Zeitplänen.