SBTi überarbeitet Entwaldungsschutz-Anforderungen – Mehr Flexibilität für Unternehmen

20.10.2025

Neue Regelungen ermöglichen realistische Umsetzungsfristen bis 2030

Die Science Based Targets initiative (SBTi) passt ihre Anforderungen für Unternehmen aus land- und forstwirtschaftlichen Sektoren an die Realität an.

Der Grund: Die bisherige Frist für Entwaldungsschutz-Verpflichtungen Ende 2025 erweist sich für viele Unternehmen als zu knapp bemessen.

Warum diese Änderungen notwendig sind

Das Problem: Unternehmen, die sich wissenschaftsbasierte Klimaziele setzen wollen, mussten bisher versprechen, die Entwaldung in ihren Lieferketten bis Ende 2025 zu stoppen.

Für viele war das praktisch nicht machbar – zwischen der Zielbestätigung und dem Stichtag blieben oft nur wenige Monate.

Die Lösung: SBTi macht die Regeln flexibler, damit auch Unternehmen mitmachen können, die mehr Zeit für die Umstellung brauchen. Über 300 Unternehmen haben bereits entsprechende Ziele gesetzt, mit stark steigender Tendenz.

Was sich konkret ändert

1. Längere Fristen für den Entwaldungsschutz

Neu: Unternehmen haben nun bis zu zwei Jahre nach Einreichung ihrer Klimaziele Zeit, um entwaldungsfreie Lieferketten umzusetzen – spätestens aber bis Ende 2030.

Der Vorteil: Unternehmen können realistische Zeitpläne erstellen, anstatt unrealistische Versprechen zu machen.

 

2. Klarere Regeln für den Startzeitpunkt

Neu: Der Stichtag, ab dem keine Entwaldung mehr toleriert wird, muss in der Vergangenheit liegen.

Das verhindert, dass Unternehmen die Regeln nachträglich zu ihren Gunsten ändern.

Empfehlung bleibt: 2020 oder früher als Stichtag, passend zur EU-Entwaldungsverordnung.

3. Fokus auf die wichtigsten Rohstoffe

Neu: Unternehmen müssen die sieben Hauptverursacher der Entwaldung in ihre Verpflichtungen einbeziehen: Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz – wenn diese mindestens 5% ihrer Emissionen ausmachen.

Der Grund: Diese Rohstoffe sind für den Großteil der weltweiten Entwaldung verantwortlich und fallen auch unter die neue EU-Entwaldungsverordnung.

4. Mehr Transparenz gefordert

Neu: Unternehmen müssen ihre Entwaldungsschutz-Pläne nicht nur bei SBTi melden, sondern auch auf der eigenen Website veröffentlichen und erklären, wie sie ihre Ziele erreichen wollen.

Zeitrahmen: 12 Monate nach der Zielbestätigung.

 

Wer ist betroffen?

Die Änderungen gelten besonders für Unternehmen aus:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Lebensmittelproduktion und -verarbeitung
  • Handel mit Lebensmitteln und Agrarrohstoffen
  • Papier- und Holzindustrie

 

Bereits aktive Unternehmen können ihre bestehenden Verpflichtungen anpassen, müssen aber offenlegen, was sie bisher erreicht haben und wo noch Herausforderungen liegen.

Warum das wichtig ist

Entwaldung verursacht fast die Hälfte aller Emissionen aus der Land- und Forstwirtschaft.

Gleichzeitig wird der Druck auf Unternehmen größer: Die EU-Entwaldungsverordnung verschärft die rechtlichen Anforderungen, und Investoren verlangen zunehmend entwaldungsfreie Lieferketten.

Die neuen SBTi-Regeln helfen Unternehmen dabei, sowohl freiwillige Klimaziele als auch gesetzliche Anforderungen zu erfüllen – mit realistischen Zeitplänen.

Wie geht es weiter?

Die Änderungen sind noch nicht final. Die öffentliche Konsultation läuft noch bis zum 6. November 2025. Bis dahin können Unternehmen und andere Interessengruppen über eine Online-Umfrage Feedback zu den geplanten Änderungen geben. Die finalen Kriterien sollen frühestens im ersten Quartal 2026 veröffentlicht werden.

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