ESRS E1 Klimawandel: wichtig für jedes Reporting
Die Environmental and Social Reporting Standards (ESRS) sind eine Reihe von zwölf Standards, die entwickelt wurden, um Unternehmen in der Europäischen Union im Rahmen der CSRD bei der Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu unterstützen.
Die ESRS schaffen einheitliche Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung u.a. für CSRD und decken eine breite Palette von Themen ab, darunter Umweltaspekte, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Was ist ESRS E1?
- Der Standard ESRS E1 („Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen“) konzentriert sich speziell auf das Thema Klimawandel und ist einer der themenspezifischen Standards innerhalb der ESRS.
- ESRS E1 ist für praktisch alle Unternehmen wichtig, weil es kaum Geschäftstätigkeiten gibt, die sich nicht aufs Klima auswirken – und weil uns das Thema Klima auf den Nägeln brennt.
Bei den ESRS E1 dreht sich alles um Klimawandel und Klimastrategien
Der Standard E1 spielt eine tragende Rolle innerhalb der ESRS. Einerseits geht fast jede Geschäftstätigkeit irgendwie mit der Emission von Treibhausgasen einher, daher hat die ESRS E1 höchste Relevanz für die meisten Unternehmen. Andererseits will man über ESRS E1 natürlich sicherstellen, dass das Jahrhundertthema Klimawandel und die dafür notwendigen Klimaschutzmaßnahmen in den Nachhaltigkeitsberichten von EU-Unternehmen hinreichend behandelt werden.
Besonders hervorzuheben ist auch die geforderte doppelte Perspektive:
- Einerseits müssen Unternehmen ihren Beitrag zum Klimawandel offenlegen, was eine detaillierte Berichterstattung über die Treibhausgasemissionen einschließlich der gesamten Wertschöpfungskette umfasst.
- Andererseits sind sie dazu aufgefordert, die spezifischen Risiken zu identifizieren und darzustellen, die der Klimawandel für ihre Operationen und Geschäftsmodelle darstellen könnte.
Im Zuge der Bestrebungen, eine Netto-Null-Emissionsbilanz zu erreichen, erlaubt der Standard aber auch die Berücksichtigung von Emissionsgutschriften. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass manche Geschäftsmodelle möglicherweise nicht sofort oder nur über einen Übergangszeitraum hinweg klimaneutral gestaltet werden können.
Welche Berichtspflichten definiert ESRS E1 Climate Change?
Governance:
- ESRS 2 GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme.
Unternehmen müssen laut dieser Anforderung darlegen, wie nachhaltigkeitsbezogene Leistungsziele in die Vergütungssysteme für Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane integriert sind. Dabei geht es unter anderem auch darum, ob ihre Leistung anhand von THG-Emissionsreduktionszielen bewertet wurde und in welchem Ausmaß (Prozentsatze) eine Vergütung mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist.
Strategie:
- ESRS E1-1: Übergangsplan für den Klimaschutz.
Im sogenannten Transition Plan sollen Unternehmen ausführlich ihre Klimaschutzstrategie darlegen. Das soll sicherstellen, dass Strategie und Geschäftsmodell der geschäftlichen Tätigkeiten vereinbar sind mit dem 1,5-Grad-Ziel und dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Dazu sind im Nachhaltigkeitsbericht u.a. die relevanten Hebel zur Dekarbonisierung und die wichtigsten geplanten Maßnahmen zur Emissionsminderung zu erläutern, einschließlich der Veränderungen im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens und gegebenenfalls der Einführung neuer Technologien. - ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell.
Hier soll der Bericht beschrieben, wie der Klimawandel mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell verbunden ist. Es sollte zum Beispiel auch eine Bewertung der potenziellen kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die Finanzen des Unternehmens enthalten sein. - ESRS E1-2: Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel.
Unternehmen müssen außerdem erklären, welche Strategien sie verfolgen, um ihre wichtigsten Auswirkungen, Risiken und Chancen rund um den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu bewältigen. Das Unternehmen soll berichten, wie es Herausforderungen identifiziert und bewertet, wie es damit umgeht und den Umgang damit verbessert. Und es soll darlegen, wie es Themen wie Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in seine Strategien einbezieht und welche weiteren Maßnahmen es ergreift. - ESRS E1-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien.
Unternehmen sollen im CSRD-Bericht ihre Aktivitäten und finanziellen Ressourcen offenlegen, die sie für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel einsetzen. Das gibt Stakeholdern Einblick in die wesentlichen Schritte, die das Unternehmen gehen will, um seine klimabezogenen Ziele erreichen. Unternehmen sollen auch zum Beispiel ihre wesentlichen Klimaschutztätigkeiten hervorheben und die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen benennen (tatsächlich & prognostiziert).
Parameter und Ziele:
- ESRS E1-4. Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel.
Unternehmen müssen klarstellen, welche spezifischen Ziele sie sich im Bereich des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel gesetzt haben. Die ESRS beschreibt hier unter anderem, welche Anforderungen THG-Emissionsreduktionsziele erfüllen müssen, zum Beispiel welche Angaben für Scope 1, 2 und 3 zu machen sind, für welchen Zeitraum sie gelten sollen und ob ihre Ziele 1,5°C-aligned sind. - ESRS E1-5: Energieverbrauch und Energiemix.
Das Unternehmen muss Auskunft über seinen Energieverbrauch und die Zusammensetzung seiner Energiequellen geben. Das Ziel dieser Offenlegungspflicht ist es, Einblicke in den gesamten Energieverbrauch des Unternehmens in absoluten Werten zu geben, aber auch den Anteil erneuerbarer und nuklearer Energien. Unternehmen, die in klimaintensiven Sektoren tätig sind, müssen nach Kohle, Öl und Gas aufschlüsseln, welchen Anteil die verschiedenen Energien am gesamten Energiemix des Unternehmens ausmachen. - ESRS E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen.
Die Berichterstattung muss eine detaillierte Aufschlüsselung der Treibhausgasemissionen in CO₂e in allen Scopes erfassen. Sie folgt dabei zum Beispiel den Richtlinien des Greenhouse Gas Protocols, um ein umfassendes Bild der gesamten Emissionslandschaft des Unternehmens zu vermitteln. Ziel ist es unter anderem, die direkten Auswirkungen des Unternehmens auf den Klimawandel und den Anteil seiner THG-Gesamtemissionen sichtbar zu machen. Die ESRS legt hier auch genau fest, wie mit Mutterunternehmen und Tochterunternehmen umzugehen ist und viele andere Aspekte mehr. - ESRS E1-7 Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO₂ -Gutschriften.
Unternehmen sollen hier einerseits darlegen, welche Projekte nachweisbar für den Abbau und die Speicherung von Treibhausgasen betrieben werden (im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeiten oder innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette). Andererseits soll das Unternehmen zeigen, wie es mit CO₂-Gutschriften auf dem freiwilligen Markt zur Reduktion/Entfernung von Treibhausgasen beiträgt. - ESRS E1-8: Interne CO₂-Bepreisung.
Hier sollen Unternehmen darüber berichten, ob sie interne CO₂-Bepreisungssysteme haben, wo diese gelten, wie sie die Entscheidungsfindung beeinflussen und welche Anreize für die Umsetzung von klimabezogenen Strategien und Zielen sie setzen. Denkbare CO₂-Bepreisungssysteme sind zum Beispiel Schattenpreise für Kapitalausgaben (also fiktive Kosten, die den Preis für die CO₂-Emissionen, die durch Investitionen entstehen, widerspiegeln sollen), oder Investitionsentscheidungen im Bereich Forschung und Entwicklung, aber auch interne CO2-Gebühren oder interne CO2-Fonds. - ESRS E1-9: Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen.
Eine Analyse dieser Auswirkungen ist notwendig, um ein ganzheitliches Verständnis der finanziellen Dimensionen des Klimawandels für das Unternehmen zu erhalten und dann auch berichten zu können.
Warum ist Scope 3 für ESRS E1 so wichtig?
- Scope-3-Emissionen umfassen indirekte Emissionen, die nicht aus eigenen oder kontrollierten Quellen stammen, sondern aus der Wertschöpfungskette der Organisation, wie z.B. Beschaffung, Herstellung von gekauften Materialien, Transport und Endnutzung der verkauften Produkte.
- Scope-3-Emissionen können einen wesentlichen Teil des gesamten THG-Ausstoßes einer Organisation ausmachen und viel größer ausfallen als jene aus Scope 1 und 2. Indem Unternehmen im Rahmen von ESRS E1 auch Scope 3 umfassend betrachten, erhalten sie ein vollständiges Bild ihrer Klimaauswirkungen. Und das wiederum ist für realistische Nachhaltigkeitsberichte gemäß ESRS E1 sinnvoll und notwendig.
- Durch die Analyse der Scope-3-Emissionen können Unternehmen Bereiche in ihrer Wertschöpfungskette identifizieren, in denen sie die größten Hebel zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen haben. Dies ermöglicht es Unternehmen, bessere Klimaschutzstrategien zu entwickeln.
- Die Erfassung von Scope-3-Emissionen kann aufgrund der Vielzahl und Vielfalt der Emissionsquellen in der Wertschöpfungskette äußerst komplex sein. Dies stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung dar. Sprechen Sie mit uns, um dieses Problem gezielt anzugehen.
Müssen alle Unternehmen auch nach ESRS E1 berichten?
Falls es nicht der Fall ist, muss der Bericht transparent darlegen, wie das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse in Sachen Klima ausfiel und warum das Auslassen des Themas gerechtfertigt erscheint. Und es muss eine vorausschauende Analyse der Bedingungen liefern, die das Unternehmen dazu veranlassen könnten, den Klimawandel in Zukunft als wesentlich zu betrachten.
Wer macht die ESRS E1 und wo finde ich sie?
- Verantwortlich für die Environmental and Social Reporting Standards ist die European Financial Reporting Advisory Group AISBL im Auftrag der EU.
- Die Europäische Kommission verabschiedete den delegierten Rechtsakt zum ersten Satz europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) am 31. Juli 2023, zu finden hier.
- Im Dezember 2023 folgten drei Umsetzungsleitfäden, die Sie hier finden.
- Eine offizielle Q&A zu den ESRS finden Sie hier.
Fazit: ESRS E1 Klimawandel
Für Unternehmen bedeutet das eine gründliche Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung ihrer Geschäftsmodelle, um sie mit den Zielen der Klimaneutralität in Einklang zu bringen und einen realisierbaren Weg zur Erreichung dieser Ziele aufzuzeigen.
Aber: Die ESRS sind alles andere als leicht verdaulich. Es empfiehlt sich, sich auf dem Weg begleiten zu lassen – das geht auch in skalierbaren Formaten. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie mehr wissen wollen.