EUDR: Die neue EU-Entwaldungsverordnung – was Unternehmen jetzt wissen müssen
Mit der „EU Regulation on Deforestation-free Products“ – kurz EUDR – schafft die Europäische Union einen neuen rechtlichen Rahmen, um globale Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen.
Die Verordnung (EU) 2023/1115 verpflichtet Unternehmen dazu, bei bestimmten Rohstoffen und Produkten künftig lückenlos nachzuweisen, dass sie „entwaldungsfrei“ hergestellt wurden.
Für viele Unternehmen bedeutet das: neue Pflichten, hoher Umsetzungsdruck – aber auch die Chance auf mehr Glaubwürdigkeit in Sachen Nachhaltigkeit.
Wir beobachten aktuell in vielen Projekten: Die Unsicherheit zur EUDR ist groß – vor allem bei KMU, die bislang kaum Berührung mit der EUTR hatten. Die Verschiebung der EUDR erhöht aktuell die Unsicherheit. Gleichzeitig ändert die Verschiebung nichts an der grundlegenden Komplexität der Aufgabe.
Lesen Sie hier:
- EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): erneute Verschiebung
- Warum die EUDR kommt – und was sie eigentlich regelt
- Diese Rohstoffe und Produkte sind EUDR-relevant
- EUDR: die Definition von „entwaldungsfrei“
- Wer ist ab wann von der Entwaldungsverordnung betroffen?
- EUDR-Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement)
- Was droht bei Verstößen gegen die EU-Entwaldungsverordnung
- EUDR-Update 2025: Erleichterungen und Ausnahmen
- Mit SAIM in 7 Schritten zur EUDR-Compliance
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): erneute Verschiebung auf 2026
Im September 2025 schlug die Europäische Kommission (EK) vor, die Anwendung der EUDR um ein weiteres Jahr zu verschieben:
- Für große und mittlere Unternehmen auf den 30. Dezember 2026
- Für Klein- und Kleinstunternehmen (KKU) auf den 30. Juni 2027
Mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2025 (siehe EUDR soll um 12 Monate verschoben werden – was die heutige Entscheidung für Unternehmen bedeutet) ist dieser Vorschlag politisch bestätigt – die EUDR wird damit nicht Ende 2025, sondern erst Ende 2026 greifen.
Offizielle Begründung: Laut EK ist das zentrale EU-IT-System zur Erfassung der Nachweisdaten noch nicht leistungsfähig genug, um die enorme Datenmenge zu bewältigen. Dies könne zu Lieferketten-Störungen und Marktzugangsproblemen führen. Die IT-Thematik bleibt auch in der offiziellen EP-Mitteilung zentral.
Reaktionen zur vorgeschlagenen EUDR-Verschiebung:
- Wirtschaft und Verbände begrüßen die Verschiebung als vernünftige Entscheidung, da die Umsetzung der EUDR-Pflichten – insbesondere bei Geodaten und Sorgfaltspflichtsystemen – bislang nicht praxisreif sei. Sie verlangen mehr Praxisbezug und eine mehr risikobasierte Umsetzung (mit, zum Beispiel, Deutschland als Null-Risiko-Land), vor allem aber Klarheit.
- Umwelt- und Klimaschutzorganisationen kritisieren den Aufschub als Rückschritt und warnen vor einem Verlust an Glaubwürdigkeit der EU in Sachen Waldschutz. Sie bezweifeln, dass die IT-Probleme der wahre Grund für die Verzögerung sind, sehen Zusammenhänge mit der aktuellen Deregulierungsagenda der EU und beklagen Inkompetenz und fehlenden politischen Willen.
Das Parlament fordert außerdem ergänzend eine „Simplification Review“ bis spätestens 30. April 2026, um das gesamte Verfahren zu vereinfachen und praktikabler zu gestalten.
Rechtliche Lage: Wichtig! Die Verschiebung ist politisch bestätigt (EU 26.11.2025). Die formale Umsetzung im Amtsblatt steht noch aus, gilt jedoch als Formsache. Unternehmen sollten dennoch beachten: Die Compliance-Pflichten bleiben unverändert – verschoben wurde lediglich der Startzeitpunkt. Zugleich unterstützt das Europäische Parlament ausdrücklich neue Vereinfachungen der EUDR-Pflichten, darunter: nur Erstinverkehrbringer sollen künftig die Due-Diligence-Erklärung abgeben müssen – für Händler und nachgelagerte Akteure sind Entlastungen vorgesehen.
Handlungsempfehlung:
- Unternehmen sollten ihre EUDR-Vorbereitungen fortsetzen – insbesondere die Implementierung von Due-Diligence-Prozessen und die Sammlung von Geodaten.
- Unternehmen sollten prüfen, ob die perspektivische Entlastung für Händler ihre aktuellen Prozesse betrifft – und ob Rollenmodelle in der Lieferkette neu definiert werden müssen.
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Warum die EUDR kommt – und was sie eigentlich regelt
Mit der EUDR will die EU das verändern, um die Biodiversität zu erhalten und die Klimaziele des Green Deal zu erreichen. Das Ziel der Europäischen Entwaldungsverordnung: Nur noch solche Produkte dürfen im EU-Binnenmarkt verkauft, importiert oder exportiert werden, die nachweislich entwaldungsfrei sind.
Hierfür müssen Unternehmen belegen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen. Zudem verlangt die Verordnung, dass die Herstellung im Herkunftsland legal war – inklusive Einhaltung von Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards.
Die politische EUDR-Verschiebung ändert am Ziel der Verordnung nichts: Entwaldungsfreie Lieferketten bleiben das zentrale regulatorische Leitmotiv. Die geplante „Simplification Review“ 2026 soll sicherstellen, dass diese Ziele nicht an übermäßiger Bürokratie scheitern.
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Diese Rohstoffe und Produkte sind EUDR-relevant
Die Verordnung erfasst dabei die folgenden, sogenannten „relevanten Rohstoffe“. Das sind
- Rinder,
- Kakao,
- Kaffee,
- Ölpalme,
- Soja,
- Holz und
- Kautschuk.
Betroffen sind nicht nur die Rohstoffe selbst, sondern auch alle Produkte, die sie enthalten, mit ihnen gefüttert wurden oder unter deren Einsatz hergestellt wurden. Die EU-Entwaldungsverordnung gilt also auch für zum Beispiel für Lederwaren, Schokolade, Papier, Möbel, Druckprodukte oder Gummireifen.
EUDR: die Definition von „entwaldungsfrei“
- Als Wald gilt eine Fläche größer als 0,5 Hektar mit Bäumen höher als 5 Meter, die mindestens 10% der Fläche bedecken („Überschirmung“) oder dort so wachsen können. Landwirtschaftlich oder städtisch genutzte Flächen zählen nicht dazu.
- Entwaldung bedeutet, dass Wald in landwirtschaftliche Fläche umgewandelt wird – egal ob durch Menschen oder natürlich.
- Waldschädigung ist, wenn sich die Waldstruktur verändert, etwa wenn ursprüngliche Wälder (sich natürlich verjüngende oder Primärwälder) zu Plantagenwäldern oder zu durch Pflanzung entstandenen Wäldern werden.
- Relevante Rohstoffe sind die oben schon genannten: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.
- Relevante Erzeugnisse sind solche, die diese Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden.
- Als entwaldungsfrei gelten relevante Erzeugnisse, wenn ihre relevanten Rohstoffe auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden. Bei Holzprodukten gilt außerdem: Das Holz muss ohne Waldschädigung nach diesem Datum gewonnen worden sein.
Wer ist ab wann von der Entwaldungsverordnung betroffen?
Beide Gruppen unterliegen ab bestimmten Stichtagen der Pflicht zur Einhaltung der Entwaldungsverordnung. Diese waren bis vor kurzem der 30.12.25 für große und mittlere Unternehmen, der 30.06.26 für kleine und Kleinstunternehmen.
Diese ursprünglich vorgesehenen Termine gelten aufgrund der nun bestätigten Verschiebung nicht mehr. Für große und mittlere Unternehmen wird der Start der Anwendung auf Ende 2026 verschoben, für KKU auf Mitte 2027.
- Ab dem 30. Dezember 2026 gilt die Verordnung für große und mittlere Unternehmen.
- Ab dem 30. Juni 2027 sind auch kleine und Kleinstunternehmen verpflichtet.
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Für Händler und nachgelagerte Akteure sind Erleichterungen vorgesehen: Die Due-Diligence-Erklärung soll künftig primär durch den Erstinverkehrbringer abgegeben werden.
Die EUDR löst sie die bestehende EU-Holzhandelsverordnung EUTR bzw. ihre deutsche Umsetzung als Holzhandels-Sicherungsgesetz HolzSiG von 2013 ab. Sie ist eigentlich bereits am 29.06.2023 in Kraft getreten, wurde aber verschoben und gilt nun für die beiden Gruppen zu den genannten Daten.
Obwohl der Starttermin erneut verschoben wurde, bleibt die Verordnung formal in Kraft – nur die Anwendungspflichten wurden auf 2026/2027 verschoben.
EUDR-Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement)
- Entwaldungsfreiheit der Produktionsfläche
- Legalität der Produktion im Herkunftsland
- Rückverfolgbarkeit mithilfe von Geodaten
Die größte Herausforderung ist tatsächlich dieser Nachweis der Entwaldungsfreiheit: Unternehmen müssen durch ein komplexes Due-Diligence-System belegen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Kein einfaches Unterfangen – insbesondere, wenn Lieferketten in mehreren Ländern verlaufen und Daten fehlen oder widersprüchlich sind.
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Konkret verpflichtet die EUDR Unternehmen zur Umsetzung eines dreistufigen Due-Diligence-Verfahrens:
- Informationsbeschaffung:
Welche Mengen wurden wann und wo hergestellt? Von wem stammen die Rohstoffe? Wo liegen die Produktionsflächen? - Risikobewertung:
Besteht ein Risiko, dass das Produkt mit Entwaldung oder illegaler Produktion in Verbindung steht? - Risikominderung:
Wenn das Risiko nicht vernachlässigbar ist, müssen Maßnahmen wie zusätzliche Nachweise, Audits oder Lieferantenwechsel ergriffen werden.
Bei Holzprodukten muss zudem nachgewiesen werden, dass keine Waldschädigung vorliegt – etwa durch die Umwandlung von Naturwäldern in Plantagen.
EUDR Strafen: Was droht bei Verstößen gegen die EU-Entwaldungsverordnung
- Geldbußen bis zu 4 % des EU-Umsatzes
- Beschlagnahmung der Produkte oder der erzielten Erlöse
- Ausschluss vom Handel innerhalb der EU oder von öffentlichen Ausschreibungen
Auch Reputationsschäden sind real: Unternehmen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen, riskieren das Vertrauen von Kund:innen, Investoren und Geschäftspartnern.
EUDR-Update 2025: Erleichterungen und Ausnahmen
- Es sind jetzt jährliche statt sendungsbezogene Erklärungen möglich.
- Es gibt Sammelerklärungen für Unternehmensgruppen.
- Es gibt nun die Möglichkeit der Referenznutzung bereits vorliegender Erklärungen in der Lieferkette.
- Es wird ein Benchmarking-System zur Risikobewertung von Herkunftsländern geben.
Mit SAIM in 7 Schritten zur EUDR-Compliance
- Einstieg & Analyse:
Prüfen, ob das Unternehmen betroffen ist, und relevante Produkte identifizieren. - Governance & Organisation:
Verantwortlichkeiten klären, Lieferanten einbinden, Softwarelösungen auswählen. - Daten & Rückverfolgbarkeit:
Produktionsorte mit Geodaten dokumentieren, Daten im System bündeln. - Risikobewertung:
Tools und Benchmarks nutzen, Herkunftsländer einstufen, Risiken dokumentieren. - Risikominderung:
Maßnahmen definieren, zusätzliche Infos einholen, ggf. Lieferantenwechsel vornehmen. - Dokumentation & Sorgfaltserklärung:
Daten konsolidieren, an das zentrale EU-System übermitteln. - Integration & Kommunikation:
Prozesse in ESG-Strategie einbinden, Stakeholder transparent informieren.
Alle Details hierzu finden auch hier:
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Fazit: die EUDR kommt bald – werden Sie compliant!
Wer jetzt rasch handelt, verhindert nicht nur Risiken und Bußgelder ab dem neuen Starttermin ab Ende 2026. Sondern schafft Transparenz, stärkt die Position im Markt und gewinnt Vertrauen – bei Kund:innen, Geschäftspartnern und der eigenen Belegschaft. Die EUDR zwingt Unternehmen dazu, ihre Lieferketten besser zu kennen und verstärkt mit Lieferanten in den Austausch zu gehen. Wer das klug nutzt, kann daraus echten strategischen Mehrwert schaffen.
Mit den angekündigten Vereinfachungen – insbesondere der Entlastung für Händler und der Überprüfung des gesamten Systems bis April 2026 – könnte die Umsetzung für viele Unternehmen realisierbarer werden. Unternehmen sollten dennoch frühzeitig planen, welches Rollenmodell sie künftig in der Lieferkette einnehmen.
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