EUDR: Die neue EU-Entwaldungsverordnung – was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die „Europäische Entwaldungsverordnung“ (EUDR) kommt – und bringt neue Herausforderungen mit sich: Nur noch „entwaldungsfreie“ Produkte dürfen auf den EU-Markt. Was heißt das und welche Konsequenzen hat das für Unternehmen?
Mit der „EU Regulation on Deforestation-free Products“ – kurz EUDR – schafft die Europäische Union einen neuen rechtlichen Rahmen, um globale Entwaldung und Waldschädigung zu bekämpfen.
Die Verordnung (EU) 2023/1115 verpflichtet Unternehmen dazu, bei bestimmten Rohstoffen und Produkten künftig lückenlos nachzuweisen, dass sie „entwaldungsfrei“ hergestellt wurden.
Für viele Unternehmen bedeutet das: neue Pflichten, hoher Umsetzungsdruck – aber auch die Chance auf mehr Glaubwürdigkeit in Sachen Nachhaltigkeit.
Wir beobachten aktuell in vielen Projekten: Die Unsicherheit zur EUDR ist groß – vor allem bei KMU, die bislang kaum Berührung mit der EUTR hatten.
Lesen Sie hier:
- Warum die EUDR kommt – und was sie eigentlich regelt
- Diese Rohstoffe und Produkte sind EUDR-relevant
- EUDR: die Definition von „entwaldungsfrei“
- Wer ist ab wann von der Entwaldungsverordnung betroffen?
- EUDR-Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement)
- Was droht bei Verstößen gegen die EU-Entwaldungsverordnung
- EUDR-Update 2025: Erleichterungen und Ausnahmen
- Mit SAIM in 7 Schritten zur EUDR-Compliance
Warum die EUDR kommt – und was sie eigentlich regelt
Wälder binden CO₂, schützen Biodiversität und stabilisieren das Klima – wir brauchen sie. Zugleich schreitet die globale Entwaldung voran – vor allem durch die Umwandlung in landwirtschaftliche Nutzflächen. Die EU gehört dabei durch ihren Import von Palmöl, Soja, Rindfleisch, Kaffee, Kakao und Holz zu den größten Verursachern.
Mit der EUDR will die EU das verändern, um die Biodiversität zu erhalten und die Klimaziele des Green Deal zu erreichen. Das Ziel der Europäischen Entwaldungsverordnung: Nur noch solche Produkte dürfen im EU-Binnenmarkt verkauft, importiert oder exportiert werden, die nachweislich entwaldungsfrei sind.
Hierfür müssen Unternehmen belegen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen. Zudem verlangt die Verordnung, dass die Herstellung im Herkunftsland legal war – inklusive Einhaltung von Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards.
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Diese Rohstoffe und Produkte sind EUDR-relevant
Die EUDR betrifft alle Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Erzeugnisse in Verkehr bringen, damit handeln oder sie exportieren.
Die Verordnung erfasst dabei die folgenden, sogenannten „relevanten Rohstoffe“. Das sind
- Rinder,
- Kakao,
- Kaffee,
- Ölpalme,
- Soja,
- Holz und
- Kautschuk.
Betroffen sind nicht nur die Rohstoffe selbst, sondern auch alle Produkte, die sie enthalten, mit ihnen gefüttert wurden oder unter deren Einsatz hergestellt wurden. Die EU-Entwaldungsverordnung gilt also auch für zum Beispiel für Lederwaren, Schokolade, Papier, Möbel, Druckprodukte oder Gummireifen.
EUDR: die Definition von „entwaldungsfrei“
Die EUDR legt dankenswerterweise auch gleich detailliert fest, was „Entwaldung“ und „Waldschädigung“ bedeutet und wann etwas als „entwaldungsfrei“ gilt:
- Als Wald gilt eine Fläche größer als 0,5 Hektar mit Bäumen höher als 5 Meter, die mindestens 10% der Fläche bedecken („Überschirmung“) oder dort so wachsen können. Landwirtschaftlich oder städtisch genutzte Flächen zählen nicht dazu.
- Entwaldung bedeutet, dass Wald in landwirtschaftliche Fläche umgewandelt wird – egal ob durch Menschen oder natürlich.
- Waldschädigung ist, wenn sich die Waldstruktur verändert, etwa wenn ursprüngliche Wälder (sich natürlich verjüngende oder Primärwälder) zu Plantagenwäldern oder zu durch Pflanzung entstandenen Wäldern werden.
- Relevante Rohstoffe sind die oben schon genannten: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.
- Relevante Erzeugnisse sind solche, die diese Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden.
- Als entwaldungsfrei gelten relevante Erzeugnisse, wenn ihre relevanten Rohstoffe auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden. Bei Holzprodukten gilt außerdem: Das Holz muss ohne Waldschädigung nach diesem Datum gewonnen worden sein.
Wer ist ab wann von der Entwaldungsverordnung betroffen?
Die EUDR gilt sowohl für Importe als auch für Exporte und den Handel innerhalb der EU. Sie unterscheidet zwischen Marktteilnehmern (die Produkte erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen oder exportieren) und Händlern (die bereits eingeführte Produkte innerhalb der EU vertreiben).
Beide Gruppen unterliegen ab bestimmten Stichtagen der Pflicht zur Einhaltung der Entwaldungsverordnung:
- Ab dem 30. Dezember 2025 gilt die Verordnung für große und mittlere Unternehmen.
- Ab dem 30. Juni 2026 sind auch kleine und Kleinstunternehmen verpflichtet.
Die EUDR löst sie die bestehende EU-Holzhandelsverordnung EUTR bzw. ihre deutsche Umsetzung als Holzhandels-Sicherungsgesetz HolzSiG von 2013 ab. Sie ist eigentlich bereits am 29.06.2023 in Kraft getreten, wurde aber verschoben und gilt nun für die beiden Gruppen zu den genannten Daten.
EUDR-Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement)
Unternehmen müssen u. a. eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) abgeben, die folgende Punkte dokumentiert:
- Entwaldungsfreiheit der Produktionsfläche
- Legalität der Produktion im Herkunftsland
- Rückverfolgbarkeit mithilfe von Geodaten
Die größte Herausforderung ist tatsächlich dieser Nachweis der Entwaldungsfreiheit: Unternehmen müssen durch ein komplexes Due-Diligence-System belegen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Kein einfaches Unterfangen – insbesondere, wenn Lieferketten in mehreren Ländern verlaufen und Daten fehlen oder widersprüchlich sind.
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Konkret verpflichtet die EUDR Unternehmen zur Umsetzung eines dreistufigen Due-Diligence-Verfahrens:
- Informationsbeschaffung:
Welche Mengen wurden wann und wo hergestellt? Von wem stammen die Rohstoffe? Wo liegen die Produktionsflächen? - Risikobewertung:
Besteht ein Risiko, dass das Produkt mit Entwaldung oder illegaler Produktion in Verbindung steht? - Risikominderung:
Wenn das Risiko nicht vernachlässigbar ist, müssen Maßnahmen wie zusätzliche Nachweise, Audits oder Lieferantenwechsel ergriffen werden.
Bei Holzprodukten muss zudem nachgewiesen werden, dass keine Waldschädigung vorliegt – etwa durch die Umwandlung von Naturwäldern in Plantagen.
Was droht bei Verstößen gegen die EU-Entwaldungsverordnung
Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind deutlich:
- Geldbußen bis zu 4 % des EU-Umsatzes
- Beschlagnahmung der Produkte oder der erzielten Erlöse
- Ausschluss vom Handel innerhalb der EU oder von öffentlichen Ausschreibungen
Auch Reputationsschäden sind real: Unternehmen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen, riskieren das Vertrauen von Kund:innen, Investoren und Geschäftspartnern.
EUDR-Update 2025: Erleichterungen und Ausnahmen
Um bürokratische Aufwände zu reduzieren, hat die EU im April 2025 einige Vereinfachungen eingeführt:
- Es sind jetzt jährliche statt sendungsbezogene Erklärungen möglich.
- Es gibt Sammelerklärungen für Unternehmensgruppen.
- Es gibt nun die Möglichkeit der Referenznutzung bereits vorliegender Erklärungen in der Lieferkette.
- Es wird ein Benchmarking-System zur Risikobewertung von Herkunftsländern geben.
Mit SAIM in 7 Schritten zur EUDR-Compliance
SAIM hat einen siebenstufigen Prozess definiert, der Unternehmen bei der Umsetzung der EUDR bis hin zu Compliance begleitet:
- Einstieg & Analyse:
Prüfen, ob das Unternehmen betroffen ist, und relevante Produkte identifizieren. - Governance & Organisation:
Verantwortlichkeiten klären, Lieferanten einbinden, Softwarelösungen auswählen. - Daten & Rückverfolgbarkeit:
Produktionsorte mit Geodaten dokumentieren, Daten im System bündeln. - Risikobewertung:
Tools und Benchmarks nutzen, Herkunftsländer einstufen, Risiken dokumentieren. - Risikominderung:
Maßnahmen definieren, zusätzliche Infos einholen, ggf. Lieferantenwechsel vornehmen. - Dokumentation & Sorgfaltserklärung:
Daten konsolidieren, an das zentrale EU-System übermitteln. - Integration & Kommunikation:
Prozesse in ESG-Strategie einbinden, Stakeholder transparent informieren.
Alle Details hierzu finden Sie im kommenden SAIM Whitepaper zur Europäischen Entwaldungsverordnung. Einfach hier vorbestellen. Oder sprechen Sie uns gerne direkt an.
Fazit: die EUDR kommt bald – werden Sie compliant!
Die Europäische Entwaldungsverordnung EUDR ist kein Detail im Compliance-Katalog – sie ist ein Wendepunkt. Denn sie verschiebt den Maßstab: weg von freiwilligen Selbstverpflichtungen, hin zu überprüfbaren Pflichten entlang der gesamten Lieferkette.
Wer jetzt rasch handelt, verhindert nicht nur Risiken und Bußgelder ab Ende 2025. Sondern schafft Transparenz, stärkt die Position im Markt und gewinnt Vertrauen – bei Kund:innen, Geschäftspartnern und der eigenen Belegschaft. Die EUDR zwingt Unternehmen dazu, ihre Lieferketten besser zu kennen und verstärkt mit Lieferanten in den Austausch zu gehen. Wer das klug nutzt, kann daraus echten strategischen Mehrwert schaffen.
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