CBAM ab 2026: Das gilt jetzt – und das plant die EU als Nächstes
Zugleich plant die EU-Kommission bereits eine Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Produkte ab 2028.
Welche Waren unterliegen dem CBAM?
- Zement
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Düngemittel
- Strom
- Wasserstoff
Diese Waren dürfen grundsätzlich nur dann in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn der Importeur als zugelassener CBAM-Anmelder registriert ist.
Die 50-Tonnen-Schwelle: Wer ist von der CBAM ausgenommen?
Unterhalb dieser Grenze entfällt die Pflicht zur Registrierung und zur Erfüllung der CBAM-Anforderungen.
Wichtig:
Der Schwellenwert bezieht sich auf die aggregierte Gesamteigenmasse aller CBAM-relevanten Waren pro Einführer und Kalenderjahr.
Für Strom und Wasserstoff gilt keine Ausnahme – sie unterliegen dem CBAM unabhängig von der Importmenge.
Wann entsteht eine CBAM-Pflicht?
- Waren aus einem Drittland in die EU importiert werden,
- diese Waren unter einen CBAM-Warencode fallen (z. B. Eisen-, Stahl- oder Aluminiumprodukte, Zement, Düngemittel),
- die Ware zum freien Verkehr überlassen wird.
In diesem Fall sind u. a. erforderlich:
- Zulassung als CBAM-Anmelder
- entsprechende Angaben in der Zollanmeldung
- Emissionsdaten vom Lieferanten oder Nutzung von Default-Werten
- Erwerb und Abgabe von CBAM-Zertifikaten (ab 2027 verfügbar, für Importe ab 2026)
- Erste Erklärung 2017 für Importe aus 2026
Die Kosten der Zertifikate orientieren sich am CO₂-Preis des EU ETS. Fehlende oder ungenaue Daten können zu höheren Kosten führen.
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Ausblick: EU plant Ausweitung des CBAM ab 2028
Ziel ist es, Produktionsverlagerungen in Drittländer zu verhindern. Ergänzend sind strengere Berichtspflichten, Maßnahmen gegen Umgehungen sowie ein vorübergehender Dekarbonisierungsfonds geplant, der EU-Hersteller bei nachgewiesenen Dekarbonisierungs-Bemühungen unterstützen soll.
Die Ausweitung soll, vorbehaltlich der Zustimmung von Parlament und Rat, ab dem 1. Januar 2028 gelten.
Fazit: CBAM wird relevanter und komplexer
Gleichzeitig zeigt der Kommissionsvorschlag zur Ausweitung: CBAM wird künftig noch tiefer in Wertschöpfungsketten eingreifen. Eine frühzeitige Analyse der betroffenen Waren und Lieferketten bleibt daher entscheidend.