EmpCo-konformer Nachhaltigkeitsbericht: Allgemeine Umweltaussagen gehören raus

07.05.2026
Viele Unternehmen überarbeiten gerade ihre Nachhaltigkeitskommunikation – Website, Verpackungen und Kampagnen. Aber ein Dokument bleibt dabei oft außen vor: der Nachhaltigkeitsbericht selbst. Das ist kein regulatorisches Problem. Es ist ein kommunikative – und ein kulturelles.

Noch immer denken viele Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung weitgehend losgeslöst von ihrer Marketingkommunikation. Die EmpCo scheint auf den ersten Blick vor allem letztere zu betreffen: Das Green Marketing muss konkreter, belegbarer und damit belastbarer werden. Aber was ist mit dem Nachhaltigkeitsbericht selbst?

Die sehr kurze Antwort: Formal gesehen unterliegt das Reporting nicht der EmpCo. Der CSRD-Bericht ist sogar explizit ausgenommen – er richtet sich an das Fachpublikum und soll Raum für Zielkommunikation, Transitionspläne und strategische Einordnung lassen. Das ist so gewollt.

Und dennoch sind Unternehmen gut beraten, im Bericht dieselbe Sprachpräzision anzustreben wie in ihrer übrigen Nachhaltigkeitskommunikation. Weil der Bericht das nachhaltigkeitsbezogene Wording und Storytelling im Unternehmen prägt – und zwar weit über die Nachhaltigkeitsabteilung hinaus.

„Ohne EmpCo-orientierten Nachhaltigkeitsbericht besteht die Gefahr, dass sich irreführende allgemeine Umweltaussagen auch in ihre Endverbraucherkommunikation einschleichen.“
Dr. Meike Gebhard, SAIM

EmpCo & UWG: Was ab September 2026 verboten ist – und warum das ihr Nachhaltigkeitsreporting betrifft

Mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie ins UWG werden sämtliche freiwilligen Umweltaussagen gegenüber Endverbrauchern reguliert – unabhängig davon, ob sie in Werbung, auf Verpackungen oder Websites stehen.

Entscheidend ist: JedeAussage oder Darstellung, die beim Endkonsumenten den Eindruck erweckt, ein Produkt oder Unternehmen habe positive oder neutrale Umweltauswirkungen und die so das Kaufverhalten beeinflussen kann, gilt als „Umweltaussage“ – und unterliegt ab September 2026 den Anforderungen des neuen UWG.

Verboten sind dann insbesondere:

  • Generische Green Claims ohne klaren Leistungsbezug: unspezifische Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ ohne konkrete Belege.
  • Nachhaltigkeitslabels, die nicht auf einem externen Zertifizierungssystem beruhen.
  • Irreführende Verallgemeinerungen: Aussagen zum gesamten Produkt, die nur für einen Teilaspekt zutreffen.
  • Produktbezogene Klimaneutralitätsclaims, sofern sie ganz oder teilweise auf Kompensation basieren.

 

Gleichzeitig gilt eine klare Belegpflicht: Aussagen müssen konkret, nachvollziehbar und belegbar sein.

Welche Claims ab September 2026 konkret verboten sind und was hinter den vier Per-se-Verboten steckt, haben wir im EmpCo-Überblick zusammengefasst – und im On-Demand-Webinar anhand konkreter Unternehmensbeispiele durchgespielt.

Aber was hat das nun mit dem Nachhaltigkeitsbericht zu tun?

Das eigentliche Problem: Kommunikation wandert

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Unternehmen hat intern Leitfäden erarbeitet, welche Formulierungen ab September 2026 nicht mehr verwendet werden dürfen.

„Klimaneutrales Produkt“ – gestrichen.
„Nachhaltiges Sortiment“ – gestrichen.
„Umweltfreundliche Verpackung“ – gestrichen.

Und dann öffnet eine Kolleg:in aus dem Vertrieb den aktuellen Nachhaltigkeitsbericht, um eine Broschüre zu texten. Oder ein Marktleiter sucht Formulierungen für einen Aufsteller. Und findet dort genau diese Begriffe – in einem offiziellen Dokument, das zertifiziert, geprüft und veröffentlicht wurde.

Warum sollte er glauben, dass er diese Aussagen nicht in seiner Kund:innen-Kommunikation verwenden darf?

Das ist das eigentliche Risiko. Kein regulatorisches – der Bericht selbst wird nicht abgemahnt. Aber ein kommunikatives: Der Bericht wirkt als stille Freigabe für Claims, die anderswo längst verboten ist.

Dazu kommt eine Kommunikationskaskade, die viele unterschätzen:

  • Auf dem Produkt steht ein Claim,
  • auf der Website gibt es weiterführende Informationen,
  • und wer es noch genauer wissen will, liest den Nachhaltigkeitsbericht.

 

Konsistente Sprache, gleichlautende Umweltaussagen über alle drei Ebenen sind dabei keine Kür – sie sind die Voraussetzung dafür, dass EmpCo-orientierte Kommunikation im Unternehmen überhaupt funktioniert.

Wer sicherstellen will, dass künftig im Nachhaltigkeitsmarketing anders kommuniziert wird – konkreter, präziser, EmpCo-aligned –, der sollte auch im Nachhaltigkeitsbericht entsprechend kommunizieren.

EmpCo: CSRD-Bericht versus kommunikativer Bericht

An wen richtet sich diese Empfehlung? Weniger an CSRD-Berichte, die primär den Finanzmarkt adressieren und einer eigenen Governance unterliegen. Sondern vielmehr an freiwillige, kommunikative Nachhaltigkeitsberichte –die sich über den Finanzmarkt hinaus an multiple Zielgruppen richten: Mitarbeitende, Kund:innen, Partner:innen, Bewerber:innen, Medien. Berichte mit kommunikativem Anspruch, die nicht nicht-finanzielle Daten offenlegen, sondern eben auch Deutungen mitliefern, Haltung ausdrücken, überzeugen wollen. Es sind also vor allem die freiwilligen Berichte oder die kommunikativen Ergänzungen zum CSRD-Pflichtteil.

Doch das Format ist weit weniger entscheidend als die Frage: Wer liest diesen Bericht, und bedient sich jemand seiner Sprache?

  • Für Unternehmen mit B2C-Kontakt oder in B2B2C-Konstellationen ist das Thema besonders dringlich. Ihre Berichte landen – direkt oder indirekt – in der Endverbraucherkommunikation.
  • Für KMU ohne Berichtspflicht gilt: Freiwillige Berichterstattung kann die rechtssichere Kommunikation strukturell absichern. Wie das in der Praxis aussieht, haben wir im SAIM-Podcast zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung Aber auch sie sollte dann die EmpCo im Hinterkopf haben.
  • Auch B2B-Unternehmen sollten nicht zu sorglos sein. Wer heute nur im B2B-Umfeld kommuniziert, ist scheinbar sicher – hat aber morgen möglicherweise Endverbraucher in der Kette – und begegnet ihnen mit Formulierungen, die im Bericht als selbstverständlich galten, aber nicht EmpCo-konform sind.
„Wer im Bericht noch von klimaneutralen Produkten oder nachhaltigen Standorten spricht, gibt intern grünes Licht für genau diese Aussagen – und riskiert EmpCo-Probleme.“
Dr. Meike Gebhard, SAIM

EmpCo-konformer Nachhaltigkeitsbericht: Was konkret zu tun ist

Wohlgemerkt, es geht nicht darum, den Nachhaltigkeitsbericht neu zu erfinden. Es geht um in der Nachhaltigkeitskommunikatin aktuell verbreitete, aber künftig EmpCo-kritischen Formulierungen. Auf diese sollten Sie verzichten.

 

Was gestrichen werden sollte

Allgemeine Umweltaussagen sind pauschale, nicht spezifische und in ihrer Absolutheit nicht zu belegende Leistungsversprechen. Sie klingen vertraut, weil sie jahrelangder gängige Standard in der Nachhaltigkeitskommunikation waren..

Typische Kandidaten in Berichten: „klimaneutraler Standort“, „nachhaltiges Sortiment“, „nachhaltiges Unternehmen“, „nachhaltige Lieferkette“, „grüne Produkte“. Aber auch Kapitelüberschriften wie „Unsere nachhaltigen Produkte“ fallen darunter.

Die Frage, die beim Redigieren jedes Berichtsabschnitts helfen kann: „Könnte diese Formulierung morgen auf einem Aufsteller stehen – und wäre sie dort EmpCo-konform?“ Wenn nicht: ändern. Dabei gilt die gleiche Regel wie in der Endverbraucher-Kommunikation: allgemeine Umweltaussagen konkretisieren.

„Wenn eine Nachhaltigkeitsabteilung sicherstellen will, dass künftig anders kommuniziert wird – dann muss sie auch im Bericht anders kommunizieren.“
Dr. Meike Gebhard, SAIM

Was der Bericht nicht leistet – und was stattdessen hilft: Claims-Übersicht

Der Nachhaltigkeitsbericht ist keine Datenbank für produktbezogene Green Claims. Wer alle Umweltaussagen im Unternehmen systematisch erfassen und absichern will, braucht dafür ein eigenes Instrument: eine interne Claims-Übersicht.

Sie inventarisiert bestehende und geplante Aussagen, ordnet sie ihrer jeweiligen Datenbasis zu, prüft sie gegen die Verbotsliste des UWG und regelt die Freigabe zwischen Legal, Marketing und Kommunikation. In der SAIM-Beratungspraxis hat sich dieses Instrument – unabhängig davon, wie es im Einzelfall heißt – als zentrales Steuerungswerkzeug bewährt.

Bericht und Claims-Übersicht sind zwei unterschiedliche Werkzeuge. Der Bericht schafft Sprachkultur und verhindert, dass Mitarbeitende, die sich seiner Formulierungen bedienen, in die EmpCo-Falle laufen. Die Claims-Übersicht schafft Absicherung für den Moment, in dem eine Aussage nach außen geht.

Fazit: Nachhaltigkeitskommunikation beginnt im Reporting

Die EmpCo betrifft nicht nur das Marketing. Sie betrifft die Art, wie Sprache im Unternehmen gesetzt wird – und der Nachhaltigkeitsbericht ist dabei ein zentrales Instrument.

Wer möchte, dass sein Unternehmen ab September 2026 präziser, konkreter und EmpCo-sicher kommuniziert, sollte damit im Bericht beginnen. Nicht weil er dazu regulatorisch verpflichtet wäre. Sondern weil Aussagen, die im Bericht stehen, sich im Unternehmen verbreiten – auf produkten und Verpackungen, in Kampagnen, auf Aufstellern, in Pitches, auf Websites.

Allgemeine Umweltaussagen aus dem Nachhaltigkeitsbericht zu tilgen, ist mehr als nur eine kosmetische Übung: Sie sichert ihre Nachhaltigkeitskommunikation ab 2026.

Dieser Beitrag basiert auf der Beratungspraxis von Dr. Meike Gebhard, Geschäftsführerin von SAIM und Expertin für EmpCo und regulatorikkonforme Nachhaltigkeitskommunikation. Sie haben Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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