CSDDD: Europäische Lieferkettenrichtlinie zur Corporate Sustainability
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CSDDD: aktueller Stand der Richtlinie 2026
Nachdem die Richtlinie im Juli 2024 offiziell in Kraft getreten war, prägten zwei wesentliche Entwicklungen das Jahr 2025:
- Zeitlicher Aufschub („Stop-the-Clock“): Mit der im April 2025 verabschiedeten Richtlinie (EU) 2025/794 wurde die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten um ein Jahr verlängert. Somit findet die CSDDD zum ersten Mal in 2028 Anwendung.
- Das Omnibus-Paket: Nach einer politischen Einigung in den Trilogverhandlungen im Dezember 2025 und der formellen Zustimmung des Rates am 24. Februar 2026 wurde die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist am 18. März 2026 in Kraft getreten und bringt weitreichende, nun rechtlich verbindliche Vereinfachungen mit dem Ziel, die administrative Last zu reduzieren. Bis zum 26. Juli 2027 müssen die Mitgliedstaaten diese noch umsetzen.
Das Omnibus-Paket führte unter anderem
- zur Konzentration auf einen einzigen Schwellenwert für die CSDDD: mehr als 5.000 Beschäftigte und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweiter Nettoumsatz; die ursprünglich geplante dreistufige Einführung entfällt;
- zu einer stärkeren Fokussierung auf einen risikobasierten Ansatz in der Lieferkette: Statt einer umfassenden Kartierung der gesamten Wertschöpfungskette genügt zunächst eine Scoping-Untersuchung auf Basis vernünftigerweise verfügbarer Informationen;
- zu Informations- und Prüfpflichten, die sich stärker auf risikorelevante Bereiche fokussieren; KMU-Zulieferer sollen durch neue Schutzregelungen vor umfangreichen Datenanfragen geschützt werden;
- zum vollständigen Wegfall des verpflichtenden Klimatransitionsplans im Rahmen der CSDDD;
- zu einem Verzicht auf eine EU-weite zivilrechtliche Haftung (stattdessen rein nationale Regelung); sowie
- zu einer Deckelung der Bußgelder auf maximal 3 % des weltweiten Nettoumsatzes (zuvor: mindestens 5 %) und einer Verlängerung des Prüfzyklus auf alle fünf Jahre.
Für das Jahr 2026 sind folgende Schritte relevant:
- Rechtskraft auf EU-Ebene: Die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 ist seit dem 18. März 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht überführen.
- Novellierung nationaler Gesetze (z.B. LkSG): Die Bundesregierung hat angekündigt, das LkSG durch ein neues Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung zu ersetzen, das die CSDDD in nationales Recht überführen soll. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll zeitnah aufgenommen werden.
- Vorbereitung der Anwendung: Alle betroffenen Unternehmen (mehr als 5.000 Mitarbeiter und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweiter Nettoumsatz) müssen die Sorgfaltspflichten einheitlich ab dem 26. Juli 2028 erfüllen. Unternehmen sollten 2026 zunächst prüfen, ob sie noch in den Anwendungsbereich fallen, und bei Betroffenheit ihre Scoping-Prozesse aufsetzen.
Die oben genannten Änderungen sind mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 26. Februar 2026 rechtlich verbindlich. Auf EU Ebene besteht damit Rechtssicherheit; die nationale Umsetzung in Deutschland steht noch aus.
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Übersicht der CSDDD
Einführung in die CSDDD-Richtlinie
Was ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive?
- Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird im öffentlichen und fachlichen Diskurs wird sie häufig als europäisches Lieferkettengesetz oder „EU‑Lieferkettenrichtlinie“ bezeichnet.
- Die CSDDD-Richtlinie wurde am 5. Juli 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 25. Juli 2024 in Kraft.
- Sie verpflichtet große Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette systematisch zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern und – falls nötig – zu beheben.
Hintergrund und Ziel der europäischen Lieferkettenrichtlinie
Die europäische Lieferkettenrichtlinie soll einen europaweiten Rahmen schaffen. Sie ersetzt einzelstaatliche Gesetze wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) nicht automatisch. Nationale Gesetze können beispielsweise strenger bleiben, solange sie EU-Recht nicht widersprechen.
Die EU reagiert damit auf das Scheitern freiwilliger Standards: Untersuchungen und Evaluierungen der EU und internationaler Organisationen zeigten, dass ein erheblicher Teil der Unternehmen zwar Policies hatte, aber keine substanzielle Risikoanalyse bis zu den Rohstoffstufen durchführte – genau dort, wo Zwangsarbeit, Landraub oder Umweltzerstörung besonders häufig auftraten.
Relevanz der CSDDD für Unternehmen
Unternehmen werden verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeiten und Lieferketten auf potenzielle Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt zu überprüfen. Dies umfasst die Identifizierung, Vermeidung und Behebung von negativen Auswirkungen. Betroffene Unternehmen müssen entsprechende Sorgfaltspflichten implementieren und nachweisen – u.a. durch verankerte Prozesse, Beschwerdemechanismen und Berichterstattung.
Die Auswirkungen der CSDDD auf Unternehmen
Welche Unternehmen sind von der CSDDD betroffen?
Durch das Omnibus-Paket gilt ab dem 26. Juli 2027 einheitlich:
- Für EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro.
- Für Nicht-EU-Unternehmen, die einen Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. Euro in der EU erzielen (unabhängig von der Mitarbeiterzahl).
- KMU sind nicht direkt von der CSDDD betroffen. Durch neue Schutzregelungen sollen sie künftig auch besser vor umfangreichen Datenanfragen durch CSDDD-pflichtige Unternehmen geschützt werden.
Die ursprünglich geplante dreistufige Einführung (2027/2028/2029) mit unterschiedlichen Schwellenwerten entfällt.
Es ist wichtig zu prüfen, ob Ihr Unternehmen zu den betroffenen Unternehmen gehört. Dabei hilft SAIM Ihnen gern.
Verpflichtungen und Anforderungen der CSDDD
- Dazu gehört die Identifizierung von potenziellen negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt auf Basis einer Scoping-Untersuchung (nicht mehr eines vollständigen Mappings der gesamten Wertschöpfungskette),
- die Verhinderung oder Minimierung dieser Auswirkungen – sowie die Schaffung von Beschwerdemechanismen für Betroffene.
- Unternehmen müssen Risikomanagementsysteme implementieren und ihre Fortschritte transparent dokumentieren sowie die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen mindestens alle fünf Jahre überprüfen.
- Bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten drohen Bußgelder von bis zu 3 % des weltweiten Nettoumsatzes; eine zivilrechtliche Haftung richtet sich nach nationalem Recht.
Überblick über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Beide Richtlinien sind aufeinander abgestimmt: Die CSRD liefert den Rahmen für die transparente Offenlegung der Informationen, die durch die Due‑Diligence‑Prozesse nach CSDDD entstehen.
Umsetzung und Compliance
Schritte zur Einhaltung der CSDDD
Zunächst ist es entscheidend, eine Risikoanalyse der eigenen Geschäftstätigkeit, von Tochtergesellschaften und der relevanten Geschäftsbeziehungen entlang der Kette von Aktivitäten durchzuführen, um die Bereiche zu identifizieren, in denen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt am wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten sind. Eine vollständige Kartierung der gesamten Lieferkette ist nicht mehr erforderlich; die eine anlassbezogene Prüfung der Lieferanten auf Grundlage der bereits vorliegenden Daten ermöglicht.
Anschließend müssen Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu verhindern. Die Implementierung von Beschwerdemechanismen und die transparente Berichterstattung über die Fortschritte sind ebenfalls wichtige Aspekte der CSDDD-Umsetzung. Zudem müssen Unternehmen die
Wirksamkeit ihrer Maßnahmen alle fünf Jahre oder bei wesentlichen Änderungen überprüfen und bei eingetretenen Schäden geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen und dokumentieren.
Integration der CSDDD in bestehende Corporate Sustainability Strategien
Rolle von Beratern bei der Implementierung
Darüber hinaus können sie bei der Erstellung von Berichten gemäß der CSRD und bei der Schulung von Mitarbeitern helfen. Durch die Zusammenarbeit mit Beratern können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der CSDDD effektiv erfüllen und Risiken minimieren.
Bedeutung und zukünftige Entwicklungen
Langfristige Bedeutung der CSDDD für die Unternehmenspraxis
Die CSDDD wird auch das Bewusstsein für Corporate Sustainability stärken und Unternehmen dazu anregen, einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und zur Umwelt zu leisten. Die CSDDD gilt als großer Schritt, Menschenrechte und Umwelt zu schützen.
Erwartete Entwicklungen im Bereich der Corporate Sustainability
Ausblick auf die Gesetzgebung und deren Einfluss auf die Wirtschaft
Die CSDDD ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten. Unternehmen, die sich frühzeitig auf diese Entwicklungen einstellen und nachhaltige Praktiken implementieren, werden langfristig Wettbewerbsvorteile erzielen. Die Vorschriften der CSDDD haben damit ein großes Einflusspotenzial auf die Wirtschaft.
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