On-Demand: CSRD-Webinar – so meistern Sie das erste Jahr

27.02.2025

CSRD-Webinar: exklusiv und jederzeit abrufbereit

Im Rahmen der sich entwickelnden gesetzlichen Anforderungen wird die Offenlegung von Nachhaltigkeitsleistungen zur Pflicht. Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, sind zukünftig verpflichtet, nicht-finanzielle Informationen zu sammeln, bereitzustellen und von Wirtschaftsprüfern überprüfen zu lassen.

 

Diese Verpflichtung eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, Transparenz über ihren aktuellen Nachhaltigkeitsstatus zu gewinnen und sich auf die wesentlichen Themen für die Weiterentwicklung von Zielen, Kennzahlen und Maßnahmen zu konzentrieren.

Obwohl dies zunächst einschüchternd wirken mag, bietet die CSRD auch eine Chance für Unternehmen. Das CSRD-Webinar bietet einen umfassenden Überblick über die CSRD und liefert Handlungsempfehlungen für die transparente Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Berichterstattung, sowie wie Transparenz und Nachhaltigkeitsbewertung Unternehmen stärken können.

Live dabei sein: Die nächsten Live-Termine werden in Kürze hier veröffentlicht. Schauen Sie bald wieder vorbei!

Jetzt sofort ansehen: Füllen Sie einfach das Formular unten aus und erhalten Sie direkten Zugriff auf das Webinar als On-Demand-Video.

Unsere Agenda: 

  • Anforderungen der CSRD
  • Erste Schritte in der Berichterstattung
  • Deep-Dive Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
  • Deep-Dive Datenpunktmapping und Datensammlung
  • Q&A-Session und interaktiver Austausch

 

 

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Mail mit einem Link. Dieser führt Sie zur Webinaraufnahme. Bitte beachten Sie, dass der Link lediglich ein Mal genutzt werden kann und die Aufnahme danach abgelaufen ist. Wenn Sie das Webinar nicht am Stück schauen, lassen Sie bitte den Tab geöffnet.

 


Disclaimer: Dieser Inhalt wurde vor Veröffentlichung der Vorschläge zur Omnibus-Verordnung durch die EU-Kommission am 26.02.2025 erstellt. Die Vorschläge zu Änderungen von CSRD, CSDDD und Taxonomieverordnung gehen im nächsten Schritt an das Europäische Parlament und den Rat, die darüber beraten und entscheiden werden.

Die Änderungen treten erst in Kraft, wenn beide gesetzgebenden Organe eine Einigung über den Vorschlag erzielt haben. Bis dahin behalten die hier bereitgestellten Inhalte ihre Gültigkeit. Sobald die geplanten Änderungen verabschiedet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind, passen wir unsere Inhalte entsprechend an.

Für Unternehmen besteht kein akuter Handlungsbedarf. Das Team von SAIM steht Ihnen als Partner jederzeit zur Seite und versorgt Sie zeitnah mit relevanten und offiziellen Informationen. Bei Fragen oder Unklarheiten zu Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns jederzeit gerne unter kontakt@saim.de oder wenden Sie sich an Ihre persönlichen Ansprechparter:innen bei SAIM.

Für allgemeine Informationen melden Sie sich gern zu unserem Newsletter an: https://saim.de/newsletter/.

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