EUDR-Verschiebung

26.11.2025
Lieferkette

Überblick: Was bedeutet die erneute EUDR-Verschiebung?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), offiziell Verordnung (EU) 2023/1115, soll sicherstellen, dass nur entwaldungsfreie Produkte in der EU gehandelt werden. 

Doch wie viele andere Nachhaltigkeitsgesetze bleibt sie von regulatorischer Unsicherheit geprägt – insbesondere durch die inzwischen mehrfach vorgeschlagenen EUDR-Verschiebung. 

Diese betrifft alle Unternehmen, die mit Rohstoffen wie Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rind oder Kautschuk handeln und somit Nachweispflichten erfüllen müssen. 

🚨UPDATE 26.11.2025: EUDR soll um 12 Monate verschoben werden – was die heutige Entscheidung für Unternehmen bedeutet

Aktueller Stand der EUDR-Verschiebung

Am 23. September 2025 schlug die Europäische Kommission (EK) offiziell vor, die Anwendung der EUDR um ein weiteres Jahr zu verschieben. Offizieller Grund: Das zentrale EU-IT-System zur Erfassung und Verarbeitung von Geodaten sei überlastet. Laut Euractiv vermuten Beobachter auch handelspolitischen Druck, insbesondere aus den USA.

Aktueller Stand:
Am 26. November 2025
bestätigte das Europäische Parlament die Verschiebung auch formal — damit wird die EUDR als nicht wie ursprünglich geplant Ende 2024 oder zuletzt vorgeschlagen Ende 2025, sondern nun erst Ende 2026 wirksam.

Timeline EUDR aktueller Stand:

  • Große und mittlere Unternehmen: Start erst am 30. Dezember 2026 
  • Klein- und Kleinstunternehmen (KKU): Start erst am 30. Juni 2027

 

Für Unternehmen stellt sich damit erneut die Frage: Wie planbar ist Regulierung eigentlich – und was heißt diese erneute Verschiebung konkret für das eigene EUDR-Setup?

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Für überschaubare Lieferketten muss die Verschiebung kein Nachteil sein: Unternehmen mit einer überschaubaren Zahl von (von der EUDR betroffenen) Rohstoffen oder klaren Lieferketten können die zusätzliche Zeit gewinnbringend nutzen:
Ressourcen breiter planen, Prozesse sauber aufsetzen, Best Practices der Early Movers übernehmen. SAIM unterstützt Sie dabei gerne.

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Frühere EUDR-Verschiebung 2024: Was damals beschlossen wurde

Schon im Herbst 2024 hatte die Kommission vorgeschlagen, die EUDR um zwölf Monate zu verschieben – von 2024 auf 2025. Auch damals wurden technische Gründe und fehlende Umsetzungsleitlinien genannt. 

Der formale Beschluss erfolgte dann erst im Dezember 2024, nur wenige Wochen vor dem geplanten Start. Diese späte Entscheidung führte bereits damals zu massiver Kritik von Unternehmen und Verbänden, die sich mehr Planungssicherheit wünschten. Mit dem neuen Vorschlag droht nun eine Wiederholung dieses Szenarios. 

Gründe für die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Offiziell verwies die EK im Herbst 2025 auf die technische Überforderung des IT-Systems, über das künftig jede Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) eingereicht werden muss. 

Diese Defizite sind laut Kommission der Hauptgrund für den erneuten Aufschub. Kritiker:innen vermuten jedoch, dass auch politischer Druck aus Wirtschaft und Handel eine Rolle spielt, wobei sich die EUDR-Verschiebung in den aktuellen Trend zur Deregulierung einreiht. 

Politische und wirtschaftliche Reaktionen auf die EUDR-Verschiebung

Wirtschaft und Industrieverbände bezeichnen die Verschiebung als „vernünftig und notwendig“. Sie fordern eine pragmatischere Umsetzung, etwa durch: Null-Risiko-Kategorien für Länder ohne Entwaldungsgefahr (z. B. Deutschland, Österreich), De-Minimis-Regeln für Kleinstmengen und Beschränkung der Sorgfaltspflicht auf den Erstinverkehrbringer. 

Umwelt- und Klimaschutzorganisationen dagegen warnen vor einem Rückschritt im Wald- und Klimaschutz. Sie sehen die Begründung als Vorwand und sprechen von einem „politischen Einknicken“ gegenüber Wirtschaftsinteressen. Der WWF und andere NGOs kritisieren, dass so „Millionen Hektar Wald pro Jahr weiter gefährdet“ bleiben. Ins Feld geführt wird auch, dass bereits viel Geld in den Start der EUDR investiert wurde. Wie die Verbände fordern sie Klarheit in der Sache.  

Was bedeutet die EUDR-Verschiebung für Unternehmen?

Trotz der Unsicherheit gilt: EUDR-Compliance bleibt Pflicht. 

Unternehmen sollten die Zeit nutzen, um: 

  • interne Due-Diligence-Systeme zu finalisieren, 
  • Geodaten-Erfassungsprozesse im GeoJSON-Standard aufzubauen, 
  • Lieferanten-Audits zu digitalisieren, 
  • und die FAO FRA 2025-Daten (Forest Resources Assessment, veröffentlicht am 21. Oktober 2025) für eigene Risikobewertungen zu integrieren. 

 

Diese Maßnahmen sind nicht vergeudet – im Gegenteil: Wer jetzt vorbereitet ist, erfüllt die Anforderungen unabhängig vom endgültigen Starttermin. 

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Ausblick: Chance für Nachbesserungen statt reine Fristverlängerung

Die EUDR-Verschiebung könnte zum politischen Neustart werden. 

Wirtschaftsverbände fordern, die gewonnene Zeit für strukturelle Reformen zu nutzen – etwa für 

  • vereinfachte Berichtspflichten, 
  • technische Interoperabilität zwischen nationalen Datenbanken und 
  • praxisnahe Schwellenwerte für Kleinstmengen 

 

Eine reine Fristverlängerung ohne Verbesserungen würde dagegen nur den bürokratischen Stillstand verlängern. Für Unternehmen eröffnet die Verschiebung somit die Chance, eigene Systeme proaktiv zu optimieren, bevor neue Pflichten endgültig greifen. 

Fazit: EUDR-Verschiebung schafft keine Pause, sondern Druck

Die EUDR-Verschiebung 2025/2026 steht exemplarisch für das Spannungsfeld zwischen technischer Realität und politischem Anspruch. Auch wenn die EU-Kommission den Starttermin verschieben möchte, bleibt die Verantwortung bei den Unternehmen.  

Die EUDR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen, sich als Vorreiter für nachhaltigen Handel zu positionieren. Eine mögliche EUDR-Verschiebung sollte genutzt werden, um die Einhaltung sicherzustellen – für den Schutz der Wälder und der eigenen Marktposition.

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Mehr Informationen

FAQ zur EUDR-Verschiebung

Warum ist die EUDR jetzt relevant?

  • Nachhaltigkeitsdruck wächst: Die EUDR ist ein Eckpfeiler der EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Sie ergänzt bestehende Richtlinien wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und verschärft die Erwartungen an Unternehmen.   
  • Ruf und Wettbewerb: Die Erfüllung der Anforderungen stärkt das Vertrauen von Stakeholdern und schafft Wettbewerbsvorteile.   
  • Vorbereitung auf strenge Kontrollen: Die verlängerte Übergangszeit bietet Unternehmen die Chance, Compliance-Systeme zu etablieren und erste Maßnahmen umzusetzen.   

Wie sollten Nachhaltigkeitsverantwortliche handeln?

Nachhaltigkeitsbeauftragte sollten spätestens jetzt aktiv werden:    

  • Internes Wissen über die neuen Anforderungen aufbauen.    
  • Systeme zur Risikobewertung und Dokumentation etablieren.    
  • Lieferketten prüfen und Rückverfolgbarkeit sicherstellen.  
  • Berichte und Prozesse mit anderen Nachhaltigkeitsvorgaben wie der CSRD abstimmen.   

Wann wurde die EUDR offiziell verschoben?

Am 23. September 2025 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr zu verschieben. Der Vorschlag sieht neue Starttermine für große und mittlere Unternehmen am 30. Dezember 2026 sowie für kleine und Kleinstunternehmen am 30. Juni 2027 vor. Eine formelle Bestätigung durch Rat und Parlament steht noch aus. 

Warum wurde die EUDR verschoben?

Die EU-Kommission nennt technische Probleme mit dem zentralen EUDR-Informationssystem als Hauptgrund. Das System kann die enorme Menge an Geodaten und Sorgfaltserklärungen aktuell nicht verarbeiten. Ohne Anpassung drohten laut Kommission Lieferketten-Störungen und Marktzugangsprobleme. Umweltverbände vermuten hingegen politischen Druck von Wirtschaftsinteressen hinter der Verschiebung. 

Wann tritt die EUDR nach der Verschiebung in Kraft?

Solange der neue Vorschlag nicht beschlossen ist, bleibt der 30. Dezember 2025 der rechtlich gültige Starttermin für große und mittlere Unternehmen, der 30. Juni 2026 für Klein- und Kleinstunternehmen (KKU). Erst nach formeller Zustimmung durch den Rat der EU und das Europäische Parlament kann sich dieser Termin auf Dezember 2026 verschieben. Unternehmen sollten ihre Compliance-Vorbereitungen daher unbedingt fortsetzen. 

Was bedeutet die EUDR-Verschiebung für Unternehmen konkret?

Unternehmen gewinnen voraussichtlich ein Jahr zusätzliche Vorbereitungszeit, um ihre Due-Diligence-Systeme, Geodateninfrastruktur und Lieferkettentransparenz zu verbessern. Dennoch ist es strategisch riskant, Projekte zu stoppen. Wer jetzt handelt, kann die Verschiebung nutzen, um Systeme praxisnäher und automatisierter aufzubauen und sich einen Vorsprung bei der späteren Umsetzung zu sichern. 

Gab es schon eine frühere EUDR-Verschiebung?

Ja. Bereits im Dezember 2024 wurde die EUDR um zwölf Monate verschoben – von 2024 auf 2025. Die Kommission begründete die damalige erste Verschiebung offiziell damit, dass Unternehmen und Drittländer mehr Zeit für die Vorbereitung und Anpassung der Lieferketten benötigten. Der erneute Vorschlag von 2025 ist damit bereits die zweite EUDR-Verschiebung innerhalb von zwölf Monaten.

 

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