EmpCo-Deadline: „Müssen wir am 27.9. alle unsere Produkte & Verpackungen verbrennen?“

07.07.2026
Ab 27.9.2026 tritt die EmpCo in Kraft und noch immer gibt es viele Missverständnisse, Unklarheiten und Unsicherheiten. Was am Stichtag mit nicht EmpCo-konformen Verpackungen wirklich passiert, lesen Sie in diesem Beitrag.

Spoiler vorweg: Nein, niemand muss am 27. September Lastwagen voller Verpackungen zur Müllverbrennung fahren. Aber die Frage hinter der zugespitzten Überschrift ist real und beschäftigt gerade sehr viele Unternehmen: 

  • Was gilt ab dem Stichtag für Verpackungen mit Green Claims, die schon produziert, bedruckt oder eingelagert sind? Die EU-Kommission und die europäischen Verbraucherschutzbehörden haben dazu inzwischen mehrfach Stellung genommen – zuletzt im Juni 2026 mit einem gemeinsamen Papier der CPC-Behörden. Es lohnt sich, genau hinzuschauen, was darin wirklich steht. 

EmpCo-Stichtag: Was gilt ab 27.9.2026 für neu produzierte Ware?

An einem Punkt lassen weder die Richtlinie noch die Kommission noch die Behörden Zweifel zu: 

  • Ab dem 27.9.2026 müssen alle Umweltaussagen auf Verpackungen, in Werbung und auf digitalen Kanälen den neuen Anforderungen der EmpCo-Richtlinie entsprechen (EmpCo-Richtlinie). 
  • Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ ohne belastbare Grundlage, unklare Nachhaltigkeitssiegel oder nicht verifizierte Kompensationsversprechen sind dann tabu. 
  • Das gilt unabhängig davon, wie lange ein Claim schon verwendet wird. 
  • Wer ab diesem Datum Ware mit unzulässigen Claims neu produziert oder in Verkehr bringt, bewegt sich nicht in einer Grauzone. 

 

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Und was ist mit dem, was schon im Lager liegt?

Hier kommt das eigentlich Interessante. Die EU-Kommission hatte bereits in ihrem FAQ-Papier Aufbrauchsfristen für Altbestände abgelehnt – aber gleichzeitig signalisiert, dass Sticker oder Überlabelung eine zulässige Lösung sein können, um bestehende Verpackungen nachträglich konform zu machen (EU-FAQ). Im Juni 2026 legten die nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netzwerk) mit einem „Common Understanding on old stock situations“ nach (CPC-Papier). Die Kernaussagen daraus: 

  • Altbestände sind keine automatische Ausnahme vom Stichtag. 
  • Behörden sollen bei der Durchsetzung aber berücksichtigen, wie realistisch eine kurzfristige Anpassung war – etwa mit Blick auf Produktionszyklen, Lagermengen oder technische Machbarkeit von Umkennzeichnung. 
  • Ausdrücklich unerwünscht sind unverhältnismäßige Maßnahmen wie das Erzwingen von Vernichtung oder Rückruf, wenn sich das Problem auch anders lösen lässt – zumal das oft mehr Umweltschaden anrichtet als das eigentliche Etikettenproblem. 

 

Kurz gesagt: Die Behörden wollen keine Schredder-Aktionen sehen. Sie wollen sehen, dass Unternehmen das Problem ernsthaft angehen. 

Warum das trotzdem keine Entwarnung ist

Und hier beginnt der Teil, der in vielen Zusammenfassungen gerne unter den Tisch fällt: Das CPC-Papier ist kein Gesetz und keine verbindliche Auslegung. Es richtet sich in erster Linie an nationale Kontrollbehörden und beschreibt, woran sich diese bei ihrer Ermessensausübung orientieren sollen – mehr nicht. Eine rechtliche Garantie, dass Ihr Unternehmen bei einer Klage oder einem Verfahren genauso behandelt wird, gibt es damit nicht. Das zeigt sich auch daran, wer sich nicht zwingend an dieses gemeinsame Verständnis gebunden fühlt: Klagebefugte Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben bereits angekündigt, die EmpCo-Vorgaben konsequent und aktiv über Marktüberwachung durchzusetzen (SAIM-News). Auch Wettbewerber oder Abmahnkanzleien sind an das CPC-Papier nicht gebunden. Die Rechtsunsicherheit, die viele Unternehmen aktuell umtreibt, ist also nachvollziehbar. Sie wird durch das Papier gemildert, aber nicht aufgelöst. 

 

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Was Unternehmen jetzt konkret tun können

Aus EU-FAQ, CPC-Papier und unserer bisherigen SAIM-Beratungspraxis können wir klare Handlungsempfehlungen ableiten: 

  1. Die EmpCo ernst nehmen und jetzt handeln. Wer wartet, verliert Zeit, die er bis zum 27.9. braucht. 
  2. Ab dem Stichtag ausschließlich konforme Ware in Verkehr bringen. Für neu produzierte Produkte und Verpackungen gibt es keinen Spielraum. 
  3. Kommunikation auf allen Kanälen bis zum 27.9. anpassen – Website, Social Media, Werbematerial, nicht nur die Verpackung selbst. 
  4. Wo möglich, Altbestände nachträglich anpassen – etwa durch Sticker oder Überlabelung von Verpackungen und Hangtags, die bereits im Lager liegen. 
  5. Alles dokumentieren. Wer nachweisen kann, dass er systematisch und fristgerecht gehandelt hat, hat im Ernstfall die deutlich besseren Karten – auch wenn das keine Garantie gegen jedes Verfahren ist. 

 

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Fazit

Die Schlagzeile vom 27.9. als Verbrennungstag für Verpackungen ist übertrieben – aber sie trifft einen wahren Kern: Der Stichtag ist real, hart und gilt ausnahmslos für alles, was danach neu in Verkehr kommt. Für das, was bereits produziert ist, gibt es pragmatische Wege, ohne dass Massenvernichtung nötig wäre. Wer diese Wege jetzt konsequent geht und sauber dokumentiert, steht deutlich besser da als jemand, der auf eine Gnadenfrist gewartet hat, die es so nie gab. 

Was die EU-FAQ sonst noch klarstellt – etwa zu Markennamen, eigenen Öko-Siegeln oder Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030″ – 💬 erklären wir Ihnen gerne persönlich. 

Lesen Sie auch: 

 

Quellen: 

  • Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU im Hinblick auf die Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie) 
  • Europäische Kommission: FAQ zur Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie, aktualisierte Fassung inkl. CPC Common Understanding vom Juni 2026 (EU-FAQ) 
  • CPC-Netzwerk (Consumer Protection Cooperation): Final Common Understanding on old stock situations under Directive (EU) 2024/825, Juni 2026 (CPC-Papier) 
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