EmpCo-Deadline: „Müssen wir am 27.9. alle unsere Produkte & Verpackungen verbrennen?“
Spoiler vorweg: Nein, niemand muss am 27. September Lastwagen voller Verpackungen zur Müllverbrennung fahren. Aber die Frage hinter der zugespitzten Überschrift ist real und beschäftigt gerade sehr viele Unternehmen:
- Was gilt ab dem Stichtag für Verpackungen mit Green Claims, die schon produziert, bedruckt oder eingelagert sind? Die EU-Kommission und die europäischen Verbraucherschutzbehörden haben dazu inzwischen mehrfach Stellung genommen – zuletzt im Juni 2026 mit einem gemeinsamen Papier der CPC-Behörden. Es lohnt sich, genau hinzuschauen, was darin wirklich steht.
EmpCo-Stichtag: Was gilt ab 27.9.2026 für neu produzierte Ware?
- Ab dem 27.9.2026 müssen alle Umweltaussagen auf Verpackungen, in Werbung und auf digitalen Kanälen den neuen Anforderungen der EmpCo-Richtlinie entsprechen (EmpCo-Richtlinie).
- Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ ohne belastbare Grundlage, unklare Nachhaltigkeitssiegel oder nicht verifizierte Kompensationsversprechen sind dann tabu.
- Das gilt unabhängig davon, wie lange ein Claim schon verwendet wird.
- Wer ab diesem Datum Ware mit unzulässigen Claims neu produziert oder in Verkehr bringt, bewegt sich nicht in einer Grauzone.
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Und was ist mit dem, was schon im Lager liegt?
- Altbestände sind keine automatische Ausnahme vom Stichtag.
- Behörden sollen bei der Durchsetzung aber berücksichtigen, wie realistisch eine kurzfristige Anpassung war – etwa mit Blick auf Produktionszyklen, Lagermengen oder technische Machbarkeit von Umkennzeichnung.
- Ausdrücklich unerwünscht sind unverhältnismäßige Maßnahmen wie das Erzwingen von Vernichtung oder Rückruf, wenn sich das Problem auch anders lösen lässt – zumal das oft mehr Umweltschaden anrichtet als das eigentliche Etikettenproblem.
Kurz gesagt: Die Behörden wollen keine Schredder-Aktionen sehen. Sie wollen sehen, dass Unternehmen das Problem ernsthaft angehen.
Warum das trotzdem keine Entwarnung ist
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Was Unternehmen jetzt konkret tun können
- Die EmpCo ernst nehmen und jetzt handeln. Wer wartet, verliert Zeit, die er bis zum 27.9. braucht.
- Ab dem Stichtag ausschließlich konforme Ware in Verkehr bringen. Für neu produzierte Produkte und Verpackungen gibt es keinen Spielraum.
- Kommunikation auf allen Kanälen bis zum 27.9. anpassen – Website, Social Media, Werbematerial, nicht nur die Verpackung selbst.
- Wo möglich, Altbestände nachträglich anpassen – etwa durch Sticker oder Überlabelung von Verpackungen und Hangtags, die bereits im Lager liegen.
- Alles dokumentieren. Wer nachweisen kann, dass er systematisch und fristgerecht gehandelt hat, hat im Ernstfall die deutlich besseren Karten – auch wenn das keine Garantie gegen jedes Verfahren ist.
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Fazit
Was die EU-FAQ sonst noch klarstellt – etwa zu Markennamen, eigenen Öko-Siegeln oder Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030″ – 💬 erklären wir Ihnen gerne persönlich.
- Die EmpCo-Richtlinie wird Ihre Nachhaltigkeitskommunikation verändern
- Podcast Next-Level-Nachhaltigkeitskommunikation: Was bedeuten UWG, EmpCo und Green Claims für Unternehmen?
- News: Das Ende der Green Claims Directive? Warum die EmpCo längst den Takt vorgibt
Quellen:
- Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU im Hinblick auf die Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie)
- Europäische Kommission: FAQ zur Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie, aktualisierte Fassung inkl. CPC Common Understanding vom Juni 2026 (EU-FAQ)
- CPC-Netzwerk (Consumer Protection Cooperation): Final Common Understanding on old stock situations under Directive (EU) 2024/825, Juni 2026 (CPC-Papier)