EmpCo Richtlinie: Geplante UWG-Ergänzung soll unnötige Warenvernichtung verhindern

Am 27. September 2026 gelten in Deutschland verschärfte Regeln für Nachhaltigkeitssiegel und Umweltaussagen in der Werbung. Kurz vor dem Stichtag planen die Regierungsfraktionen eine Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie soll verhindern, dass einwandfreie Waren allein wegen nicht mehr zulässiger Nachhaltigkeitsaussagen vernichtet werden müssen. Eine allgemeine Abverkaufsfrist ist damit jedoch nicht verbunden.
Die EmpCo Richtlinie stellt Unternehmen derzeit vor eine praktische Herausforderung: Viele Produkte und Verpackungen wurden bereits produziert, bevor die EmpCo verabschiedet bzw. vollständig in nationales Recht umgesetzt war. Eine nachträgliche Anpassung von Etiketten, Verpackungen oder Werbemitteln ist häufig nur mit erheblichem Aufwand möglich.
Bleiben die betroffenen Aussagen unverändert bestehen, kann das rechtliche Risiken mit sich bringen. Werden die Produkte hingegen nicht mehr verkauft oder Verpackung nicht mehr genutzt, droht die Vernichtung einwandfreier Waren.
Geplante Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Nach Informationen der Lebensmittel Zeitung wollen die Regierungsfraktionen kurzfristig eine Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, auf den Weg bringen. Künftig soll bei Unterlassungsansprüchen stärker berücksichtigt werden, ob ein Vorgehen im konkreten Fall verhältnismäßig ist. Dabei könnten unter anderem die Kosten einer nachträglichen Anpassung und die Umweltbelastungen durch eine mögliche Warenvernichtung eine Rolle spielen. Lebensmittel Zeitung
Der Handelsverband Deutschland begrüßt den Vorstoß. Nach Einschätzung des Verbandes könnte die geplante Regelung Unternehmen ermöglichen, bereits produzierte Waren in bestimmten Fällen weiter anzubieten. Voraussetzung wäre, dass sie nachvollziehbar darlegen können, warum eine Änderung der Verpackung oder Beschriftung nicht mehr möglich ist und eine Vernichtung unverhältnismäßige Umweltbelastungen verursachen würde. Handelsverband NRW
Keine pauschale Freigabe für Altbestände
Die geplante Ergänzung schafft nach den vorliegenden Informationen keine allgemeine Übergangs- oder Abverkaufsfrist. Sie bedeutet auch nicht, dass alle Altbestände automatisch weiterverkauft werden dürfen.
Entscheidend bleibt der Einzelfall. Relevant sind unter anderem:
welche konkrete Umweltaussage oder welches Nachhaltigkeitssiegel betroffen ist,
in welchem Kontext die Aussage verwendet wird,
über welchen Vertriebskanal das Produkt angeboten wird,
ob die Verpackung, das Etikett oder die Kommunikation noch angepasst werden kann und
welche Kosten und Umweltfolgen mit einer Anpassung oder Vernichtung verbunden wären.
Auch das Produktionsdatum allein entscheidet nicht darüber, ob ein Produkt nach dem 27. September 2026 weiter angeboten werden darf. Unternehmen sollten deshalb nicht auf eine pauschale Schonfrist vertrauen, sondern ihre Bestände und Nachhaltigkeitsaussagen jetzt systematisch prüfen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Für Unternehmen kommt es in den nächsten Tagen vor allem auf eine belastbare Bestandsaufnahme und eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage an.
1. Nachhaltigkeitsaussagen erfassen
Prüfen Sie nicht nur Verpackungen und Etiketten, sondern auch Produktseiten, Onlineshops, Social Media, Werbemittel und Verkaufsunterlagen, Nachhaltigkeits-Websites und -Broschüren. Nachhaltigkeitskommunikation findet heute über viele Kanäle statt.
2. Claims im jeweiligen Kontext bewerten
Eine Aussage sollte nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, welchen Eindruck sie bei Verbraucher:innen erzeugt und ob die zugrunde liegenden Umweltvorteile belastbar nachgewiesen werden können.
3. Anpassungsmöglichkeiten prüfen
Je nach Fall können die Entfernung einer Aussage, eine Überarbeitung der Kommunikation oder eine gut sichtbare Überlabelung infrage kommen. Ob eine solche Lösung ausreicht, hängt von der konkreten Gestaltung und dem jeweiligen Claim ab.
4. Entscheidungen dokumentieren
Unternehmen sollten festhalten, welche Produkte und Aussagen geprüft wurden, welche Nachweise vorliegen und warum eine Anpassung möglich oder nicht möglich ist. Auch Produktionszyklen, Lagermengen und technische Einschränkungen können für die Bewertung relevant sein.
Nachhaltigkeitskommunikation braucht belastbare Prozesse
Die aktuelle Debatte macht deutlich, dass Nachhaltigkeitskommunikation nicht allein eine Aufgabe des Marketings ist. Produktentwicklung, Einkauf, Nachhaltigkeitsmanagement, Legal und Vertrieb müssen eng zusammenarbeiten.
Wer Nachhaltigkeitsaussagen künftig sicher und glaubwürdig einsetzen möchte, braucht deshalb mehr als einzelne Freigaben für Kampagnen. Erforderlich sind klare Verantwortlichkeiten, belastbare Nachweise und eine zentrale Übersicht über alle verwendeten Claims.
Die EmpCo Richtlinie erhöht damit zwar den Prüfaufwand. Sie bietet Unternehmen aber auch die Chance, Nachhaltigkeitskommunikation präziser, nachvollziehbarer und glaubwürdiger zu gestalten.
SAIM unterstützt Unternehmen bei der systematischen Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsaussagen, bei der Entwicklung belastbarer Nachweisstrukturen und bei der Umsetzung einer regelkonformen Nachhaltigkeitskommunikation.
Bleiben Sie nachhaltig auf dem Laufenden.
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