Green Claims Check: die Big 5 der EmpCo in 5 Minuten

„Klimaneutral.“ „Umweltfreundlich.“ „CO2-reduziert.“ „Recyclingfähig.“ Das finden Verbraucher:innen auf jedem zweiten Produkt, in jedem dritten Werbespot – und ab dem 27. September 2026, in nur noch 40 Tagen, ist es in dieser Form (meist) verboten.
Die gute Nachricht: Wer die Regeln kennt, kann weiter mit echten Umweltvorteilen werben. Nur eben präziser – wie genau, zeigt Ihnen zum Beispiel das SAIM-Webinar zur EmpCo.
Kurz und knapp: die Rechtslage
UWG – gilt schon heute. Abmahnungen laufen längst – allein die DUH hat seit Mai 2022 über 100 Unternehmen abgemahnt, bei weitverbreiteten Verstößen drohen zusätzlich Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes (§ 19 UWG n. F.): Fälle & Urteile
EmpCo-Richtlinie – verabschiedet, verkündet, verbindlich ab 27. September 2026: alle Details
Green Claims Directive – politisch festgefahren seit 2025 (Status unklar), für die Praxis aktuell irrelevant
27. September 2026 – da bleiben nur noch 40 Tage.
Und nicht nur juristisch riskant: 2 von 3 Verbraucher:innen misstrauen Green Claims – kaufen aber trotzdem lieber Produkte mit (glaubwürdigen) Umweltaussagen, wenn sie die Wahl haben (Utopia-Studie 2024).
Die Big 5 der EmpCo – der Cheat Sheet
Vier Verbote, eine Regel:
Allgemeine Umweltaussagen – „grün“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ ohne nachweisbare „anerkannte hervorragende Umweltleistung“: verboten
Eigensiegel – Nachhaltigkeitslabel ohne externes Zertifizierungssystem: verboten
Kompensierte Klimaneutralität – „klimaneutral“ ausschließlich durch Offsetting: verboten (nur auf Produktebene; Unternehmensebene wie „wir investieren in Klimaschutzprojekte“ bleibt möglich)
Gesamtprodukt-Claims bei Teilaspekten – „recycelbar“, wenn nur die Verpackung es ist: verboten
Zukunftsaussagen – nur erlaubt mit Umsetzungsplan und regelmäßiger externer Prüfung
Ausführlich zur EmpCo-Richtlinie im Webinar Die EmpCo-Richtlinie 2026 in Deutschland – und was das für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation bedeutet.
5 Praxistipps für Ihre Claims
Das SAIM-Prinzip dahinter, in drei Fragen: Ist die Aussage wahr? Ist sie belegt? Ist sie verständlich kommuniziert? (Mit Praxisbeispielen auch im SAIM EmpCo-Webinar.)
Wahr statt werblich – keine Übertreibung, keine Auslassung
Belegbar statt behauptet – Zertifikate, Normen, LCA-Daten griffbereit halten, nicht nur intern
Verständlich statt Fachjargon – Scope 3, Net Zero, SBTi sagen Verbraucher:innen nichts
Präzise statt pauschal – Scope, Zeitraum, Referenz immer mitnennen
Zukunft nur mit Plan – kein Ziel ohne Meilensteine, Ressourcen, externe Prüfung
Alle Fragen im Detail: Green Claims FAQ
Vertiefen & Spezialfälle
Auch der Bericht zählt
Was im Nachhaltigkeitsbericht steht, sickert in die Werbung durch – und umgekehrt: Warum allgemeine Umweltaussagen auch aus dem Bericht raus müssen…
Was mit Altbeständen passiert
Verpackungen, die schon gedruckt sind? Nicht automatisch ausgenommen – Behörden sollen laut dem CPC-Papier vom Juni 2026 aber realistische Umstellungsfristen berücksichtigen. Klagebefugte wie die DUH sind daran allerdings nicht gebunden, ein Freibrief ist das also nicht. Was am 27.9. wirklich gilt
Die Rechtsgrundlage im UWG
Die EmpCo wird nicht 1:1 übernommen, sondern erweitert das bestehende UWG – granularer, als die Big 5 vermuten lassen. Siehe Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird schärfer.
Beispiel: Auch scheinbare Vorteile wie „glutenfreies Wasser“ oder „tierversuchsfreier Apfelsaft“ fallen darunter – selbstverständliche Eigenschaften als Vorteil verkauft, ebenfalls unzulässig.
Jetzt handeln
Noch 40 Tage bis zum 27.9. – wer heute mit der Claim-Inventur startet, schafft die Umstellung entspannt statt in letzter Minute.
Claims checken – kostenlose KI-Ersteinschätzung: SAIM Green Claims Compass
Tiefer einsteigen – On-Demand-Webinar zur EmpCo ansehen
Grundlagen nachlesen – kostenloses Whitepaper: Richtig werben mit Green Claims
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