ESRS Drafts 2025: EFRAG übergibt vereinfachte Nachhaltigkeitsstandards an die EU-Kommission

08.12.2025
Die EFRAG hat am 3. Dezember 2025 ihre technische Empfehlung mit den überarbeiteten, vereinfachten ESRS-Entwürfen an die Europäische Kommission übermittelt – ein entscheidender Schritt zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).  

Ziel der Reform: Die Berichtspflichten deutlich zu verschlanken und praktikabler zu gestalten, bei gleichzeitiger Wahrung der zentralen Ziele des EU Green Deal.  

Die überarbeiteten ESRS-Drafts sollen nach dem aktuellen Zeitplan bis Mitte 2026 final verabschiedet werden und ab dem Geschäftsjahr 2027 verbindlich gelten. Ein früherer Einstieg – möglicherweise bereits ab 2026 – ist denkbar. 

Was die neuen ESRS-Drafts vereinfachen – und was sie konkret umsetzen

  • Deutliche Entlastung: Die verpflichtenden Datenpunkte wurden deutlich reduziert (ca. 61%), sodass sich Unternehmen künftig auf die wirklich wesentlichen Informationen konzentrieren können. 
  • Weniger administrativer Aufwand: Die ESRS-Standards sind kompakter und verständlicher gestaltet, was die Anwendung erleichtert und Prozesse effizienter macht. 
  • Vereinfachte doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Das Vorgehen wird vereinfacht und die Dokumentationspflichten werden reduziert. 
  • Bessere Lesbarkeit und Integration: Durch Executive Summaries, strukturierte Anhänge und klarere Vorgaben für Managementberichte wird die Übersichtlichkeit der Berichte deutlich erhöht. 
  • Internationale Orientierung: Die ESRS-Standards wurden stärker an globale Rahmenwerke wie den ISSB (und IFRS 2) angelehnt, um grenzüberschreitende Compliance zu erleichtern. 

ESRS-Drafts: Wo sich Erleichterung und Kritik überschneiden – und was Unternehmen beachten sollten

Die Vereinfachung der ESRS-Standards ist ein großer Schritt, die neuen ESRS-Drafts werfen aber auch Fragen auf.

Zwar reduziert sich die Anzahl der Berichtspflichten, dennoch bleibt unklar, inwieweit dies tatsächlich zu weniger Aufwand und Komplexität führt. Manche der weggefallenen Datenpunkte waren aus Unternehmenssicht leicht zu erfassen, sodass der Nutzen der Streichungen nicht immer nachvollziehbar ist. Gleichzeitig führt eine geringere Anzahl verbindlicher Vorgaben zu mehr Interpretationsspielraum, was die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Berichte beeinträchtigen kann.  

Die neue Flexibilität, etwa beim Einsatz von Schätzungen, erfordert zudem ein hohes Maß an Vertrauen in Methodik und Offenlegung. Für Unternehmen, die bislang nach den ursprünglichen Standards arbeiten, bedeutet der Wechsel eine erneute Anpassung von Prozessen und Wissensaufbau.  

Dennoch stellt der Entwurf eine wichtige Basis dar, um mit ersten Prüfungszyklen Erfahrungen zu sammeln und die Nachhaltigkeitsberichterstattung schrittweise zu verbessern. 

Neue ESRS-Standards: Was als nächstes kommt und was Unternehmen jetzt tun sollten

  • Die EU-Kommission bereitet auf Basis der EFRAG-Empfehlung einen delegierten Rechtsakt vor, mit dem die neuen ESRS-Standards finalisiert werden.  
  • Parallel plant EFRAG den Start eines ESRS Knowledge Hub mit Leitfäden, Q&A und Schulungsmaterial – ideal, um sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen. 
  • Unternehmen sollten jetzt die ESRS-Drafts analysieren (Entwurf hier), ihre Reporting-Architektur prüfen und einen Übergangsplan entwickeln — damit sie ab Einführung der finalen Standards vorbereitet sind. 

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