ESG-Reporting & ESG-Berichterstattung: das müssen Sie wissen

18.06.2025

Durch die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird voraussichtlich ab 2028 für einen Großteil der betroffenen Unternehmen ein umfassender Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD für bestimmte Unternehmen verpflichtend. Mit dem VSME-Standard steht zugleich ein freiwilliger Rahmen für nicht berichtspflichtige kleine und mittlere Unternehmen bereit. 

Beim ESG-Reporting legen Unternehmen ihren Impact in den drei Kategorien Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) offen. 

Das Ziel: 

  • Investoren und Stakeholder sollen verstehen können, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte hat. Dabei liegt ein Fokus auf Transparenz und Vergleichbarkeit. 
  • Umgekehrt sollen sie verstehen, welche Auswirkungen diese Nachhaltigkeitsaspekte auf den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage der (Kapital-)Gesellschaft haben können. 

 

Dafür soll das ESG-Reporting bzw. der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD qualitative und quantitative Informationen über die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Mitarbeiter offenlegen und zeigen, wie sich Unternehmen auf mögliche ESG-Risiken vorbereiten. 

Konkrete Themen sind dabei unter anderem Energieverbrauch und THG-Emissionen, Wasserverbrauch und Abfallerzeugung, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, Diversität und Weiterbildung sowie Ethik der Unternehmensführung und Korruptionsbekämpfung. 

👉  Erfahren Sie hier mehr darüber, wie SAIM Ihnen ganz konkret beim ESG-Reporting helfen kann. 

ESG: Environmental, Social, Governance

Die ESG-Kriterien stehen für: 

  • Umwelt (E wie Environmental): Zum Beispiel der Energieverbrauch, der Ressourcenverbrauch, Kreislaufwirtschaft, Treibhausgasemissionen – letztlich der gesamte oder zumindest relevante ökologische Fußabdruck der Geschäftstätigkeit. 
  • Soziales (S wie Social): Im Mittelpunkt stehen hier beispielsweise die Mitarbeiter:innen und ihre Zufriedenheit, nicht nur – aber auch – im Sinne einer gerechten Bezahlung. Auch Weiterbildung im Unternehmen ist ein S-Kriterium, genauso wie Diversity als Vielfalt von Geschlechtern sowie von kulturellen und gesellschaftlichen Herkünften in den verschiedenen Ebenen des Unternehmens. 
  • Unternehmensführung (G wie Governance): Hier geht es unter anderem um die Definition und Transparenz von Unternehmenswerten, um definierte Maßnahmen gegen Betrug und Bestechung, aber auch das Management der Beziehungen zu Lieferanten und anderen Vertragspartnern. 

ESG-Kriterien kommen aus der Finanzwelt und finden dort schon lange Beachtung. Im Vergleich dazu beschäftigt sich Corporate Social Responsibility (CSR) eher mit der gesellschaftlichen Verantwortung des Unternehmens, oft durch Aktivitäten im regionalen Umfeld.  

👉  Details im Glossar: ESG (Environmental Social Governance). 

ESG-Reporting: Nachhaltigkeitsberichterstattung ist Pflicht

Ein ESG-Reporting ist inzwischen Pflicht – allerdings in zeitlich gestuften Wellen, die sich zuletzt nochmals verschoben haben. In Europa basiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die am 5. Januar 2023 in Kraft trat und die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ablöste. 

Nach der inzwischen verabschiedeten Stop-the-Clock-Verordnung gelten folgende Zeitpläne: 

  • Seit Januar 2025 gilt die ESG-Reporting-Pflicht für Unternehmen, die bisher bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fielen. 
  • Die zweite Welle für große Unternehmen außerhalb der Kapitalmarktpflicht (mindestens zwei von drei Kriterien: Bilanzsumme über 25 Mio. Euro, Umsatzerlöse über 50 Mio. Euro, mehr als 250 Mitarbeitende) wurde verschoben und greift nun für Berichtsjahre ab 2027, also erstmals ab dem Jahr 2028. 
  • Die dritte Welle für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (kapitalmarktorientierte KMU: mehr als 10 Mitarbeitende, Bilanzsumme über 450.000 Euro, Umsatz über 900.000 Euro) verschiebt sich ebenfalls – hier beginnt die Berichtspflicht ab Berichtsjahr 2028, also erstmals ab dem Jahr 2029. In Einzelfällen können Aufschübe weiterhin beantragt werden. 
  • Aktuell wird auf europäischer Ebene neben der bereits vorgeschlagenen Anhebung der Schwelle auf 1.000 Mitarbeitende auch eine weitergehende Verschiebung auf 3.000 Mitarbeitende und 450 Mio. Euro Umsatz diskutiert. Diese Vorschläge befinden sich noch in der laufenden Trilog-Abstimmung zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat und könnten den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen weiter begrenzen. Eine finale Entscheidung wird für Ende 2025 erwartet. 
  • Auch die Anforderungen an die Taxonomie-Berichterstattung werden im Zuge der Vereinfachungen angepasst. Für Unternehmen mit weniger als 450 Mio. Euro Umsatz bleibt die Taxonomie-Berichtspflicht künftig optional. Parallel werden die Taxonomie-Datenpunkte insgesamt reduziert, um die Komplexität der Berichterstattung insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen weiter zu senken. 

 

Trotz dieser Verschiebungen bleibt es sinnvoll, den Aufbau der Berichtsprozesse frühzeitig zu starten. Im SAIM-Podcast Grüne Wiese erklärt uns Anke Steinbach, warum es wichtig ist, trotzdem möglichst früh loszulegen: auf Spotify und auf Apple Podcast. Zudem haben bereits zahlreiche Unternehmen einen ersten Nachhaltigkeitsbericht in Anlehnung an die CSRD für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht.

Während Frankreich und Luxemburg den Stopthe-Clock-Mechanismus bereits offiziell in nationales Recht überführt haben, befindet sich Deutschland nach wie vor in der Umsetzungsphase. Hier steht noch die vollständige Anpassung des HGB und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen aus. 

Wichtige Faktoren für den Nachhaltigkeitsbericht

In das ESG-Reporting gehören quantitative Daten, also numerische und messbare Informationen zu Treibhausgasemissionen, Wasser- und Energieverbrauch, Abfallaufkommen und Umweltverschmutzung. Die Berichte müssen valide und verlässliche Daten verwenden sowie die verwendeten Methoden und Quellen offenlegen. 

Ins Reporting gehören aber auch qualitative Informationen, die eher beschreibend und interpretativ sind. Sie bieten Einblicke in die Hintergründe und helfen, Zusammenhänge zu verstehen. Hier geht es darum, Kontext und Tiefe zu bieten, Ursachen zu begründen, Initiativen zu beschreiben und die Unternehmensstrategie darzustellen und zu kommunizieren. 

Interne und externe Stakeholder müssen in den Nachhaltigkeitsbericht involviert werden, um relevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren. Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist erforderlich, die sowohl die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Auswirkungen von Umwelt- und Gesellschaftsthemen auf das Unternehmen bewertet. Das Ergebnis stellt die Liste an wesentlichen Themen dar, die im Reporting offenzulegen sind. Die Wesentlichkeitsanalyse ist bei freiwilligen Berichterstattungsstandards zwar kein Muss, als Methode um die Basis für strategische Arbeit zu legen aus unserer Sicht allerdings nicht mehr wegzudenken. 

👉  Konkretes Fallbeispiel: 

 

👉  Passendes Webinar (kostenlos): 

 

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und sind Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU. Diese Standards sind verbindlich für Unternehmen, die unter die CSRD-Pflicht fallen, und definieren detaillierte Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Beispiel die ESRS E1 zum Thema Klimawandel).  

Im Rahmen der Omnibus-IV-Initiative und auf Grundlage des inzwischen eingeleiteten ESRS-Quick-Fix-Prozesses wird die Zahl der verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte deutlich reduziert. Der Fokus liegt künftig stärker auf den wirklich wesentlichen Themen, weniger relevante Angaben werden gestrichen, viele Offenlegungen sollen auf freiwilliger Basis ermöglicht werden. Die ursprünglich vorgesehenen sektorspezifischen Standards wurden vorerst komplett ausgesetzt. Die EU-Kommission arbeitet aktuell an einem delegierten Rechtsakt zur inhaltlichen Vereinfachung, dessen Entwurf bis Oktober 2025 vorliegen soll. 

Zudem wurde der Voluntary SME-Standard (VSME) im Dezember 2024 erstmalig veröffentlicht, der kleinen Unternehmen einen freiwilligen Rahmen dienen soll und sich an den ESRS orientiert. Für viele kleinere Unternehmen kann der VSME-Standard künftig eine sinnvolle freiwillige Alternative darstellen, da dieser deutlich weniger komplexe Berichtspflichten vorsieht. Lesen Sie dazu: VSME-Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung und beachten Sie auch unser kostenloses Webinar zum VSME-Standard. 

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Wenn Sie für Ihr Unternehmen Fragen zu Nachhaltigkeitsstrategien und Nachhaltigkeitskommunikation haben, wenden Sie sich gerne an uns

Der ESG-Bericht ist, wenn er sich an die CSRD hält, Teil des (Konzern-) Lageberichts und muss inhaltlich extern geprüft werden, und zwar durch eine:n Wirtschaftsprüfer:in oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Prüfung erfolgt mit begrenzter Sicherheit (limited assurance); die ursprünglich vorgesehene Option auf hinreichende Sicherheit (reasonable assurance) entfällt vorerst. 

Außerdem müssen ESG-Nachhaltigkeitsberichte maschinenlesbar im European Single Electronic Format (ESEF) vorliegen. Ob die Vermeidung der doppelten Reporting-Pflicht zur Lieferkette im deutschen Raum entfällt, ist aktuell offen – ursprünglich war angedacht: Wenn Unternehmen unter die CSRD fallen und verpflichtet sind, ihren Lagebericht um einen CSRD-Report zu erweitern, ersetzt er den LkSG-Bericht nach LkSG §10 Abs. 2. Denkbar ist, dass die Möglichkeit großer Unternehmen, allzu detaillierte ESG-Daten von kleineren Zulieferern einzufordern, künftig klar begrenzt wird. 

Spezielle Rating-Agenturen bewerten Unternehmen auf Basis der vergleichbaren Werte aus dem ESG-Reporting. Entsprechend gibt es Unternehmen mit hohem und niedrigem ESG-Score. Je höher der Score, desto verantwortungsvoller und zukunftsfähiger handeln Unternehmen in Sachen sozialer und ökonomischer Kriterien und bei der Unternehmensführung. Geringe ESG-Scores sind zum Beispiel auf klimaschädliches Unternehmensverhalten zurückzuführen. (Es gibt auch andere Systeme, etwa CDP-Rating mit CDP-Score.) 

Am Ende des Tages müssen die Nachhaltigkeitsberichte es naturgemäß vor allem den Stakeholdern ermöglichen, die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens zu bewerten und zu vergleichen, indem sie ausschließlich relevante, vollständige und wahrheitsgetreue Informationen veröffentlichen. 

Doch ESG-Reports haben noch einen Mehrwert, sofern das Unternehmen das möchte: Innovations- und Verbesserungsprozesse im Unternehmen anzustoßen und die Grundlage für eine nachhaltige Unternehmenskommunikation zu bilden. 

👉  Lesen Sie dazu auch: CSRD als Chance für die Nachhaltigkeitskommunikation. 

In 5 Schritten zum ESG-Reporting

Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, wie sie erstmals zu einem ESG-Reporting kommen. Die EU hat den Weg für die betroffenen Unternehmen über die CSRD und den VSME bereits geregelt. Wenn Sie also einen ESG-Report nach CSRD oder VSME veröffentlichen müssen, dann lesen Sie hier weiter: 

Grundsätzlich ähneln sich der Weg zum CSRD-Bericht und zum ESG-Report und sieht im Prinzip so aus:

1. Vorbereitung des ESG-Reports

Klären Sie intern, welche ESG-Strategie Ihr Unternehmen verfolgt und welches Ambitionsniveau es hat. Definieren Sie, wer für den ESG-Report verantwortlich ist und ob externes Know-how benötigt wird. Stellen Sie ein Team zusammen und machen Sie sich mit zutreffenden Richtlinien vertraut, insbesondere den ESRS der EFRAG und der wichtigen ESRS E1 zum Thema Klima. Entwickeln Sie eine vorläufige Aufstellung relevanter ESG-Themen für den Nachhaltigkeitsbericht und sichern Sie die Unterstützung der Unternehmensführung. 

2. Stakeholder ermitteln und befragen

Identifizieren Sie interne und externe Stakeholder und erfassen Sie deren Interessen. Dies ist die Grundlage dafür, den ESG-Report nützlich und informativ zu gestalten. Befragen Sie Stakeholder zu den als relevant identifizierten Themen und nutzen Sie diese Kommunikation auch, um mit ihnen einen Dialog aufzubauen. 

3. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bzw. Materialitätsanalyse ist ein zentrales und verpflichtendes Element des ESG-Reports nach CSRD, zahlt aber letztlich auf jede Art von Nachhaltigkeitsbericht ein, zum Beispiel auch nach VSME. Sie stellt die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft (externe Dimension) und die finanziellen Auswirkungen von Umwelt- und Gesellschaftsthemen auf das Unternehmen (interne Dimension) dar. Gerne hilft SAIM Ihnen dabei. 

4. Quantitative Daten erfassen

Erfassen Sie KPIs zu Treibhausgasemissionen, Wasser- und Energieverbrauch, Abfallaufkommen und weiteren relevanten Bereichen. Diese Daten müssen valide und verlässlich sein und die Methoden sowie Quellen offenlegen. Dies erleichtert den Vergleich der ESG-Leistung mit anderen Unternehmen. Speziell zum Thema Treibhausgasemissionen beachten Sie unsere Whitepaper-Reihe zu Klimamanagement und Klimabilanzierung. 

5. ESG-Report erstellen und präsentieren

Der ESG-Report nach CSRD ist Teil des Lageberichts und muss maschinenlesbar sein. Eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen ist verpflichtend. Sollten Sie ein anderes, nicht-verpflichtendes Format wählen, so gilt es die erforderlichen Strukturen einzuhalten. Maschinenlesbarkeit ist hier keine Voraussetzung. 

Ein zusätzlicher, menschenlesbarer ESG-Report kann kommunikationsstrategisch wertvoll sein. Sorgen Sie dafür, dass der Report gut auffindbar und lesbar ist, und nutzen Sie ihn für Unternehmenskommunikation und Green Content. 

👉  Eine weitaus ausführlichere Version dieser 5 Schritte finden Sie im Beitrag Nachhaltigkeitsbericht erstellen: die Anleitung. 

Wird das immer genau so ablaufen? Nein. Oft greifen die Prozesse ineinander und sachliche Zwänge erfordern es, ganz andere Wege zu gehen. Eine Standardlösung für Unternehmen gibt es nicht, weil das ESG-Reporting den Unternehmenskern betrifft und daher auch so individuell ist wie dieser. 

👉  Erfahren Sie hier mehr darüber, wie SAIM Ihr Unternehmen konkret beim Einstieg ins ESG-Reporting unterstützt. 

Reporting-Tipps für Ihre ESG-Berichterstattung

Ja, die CSRD verpflichtet Unternehmen zur ESG-Berichterstattung – aber das heißt nicht, dass Unternehmen keinen eigenen Spielraum hätten, um für sich festzulegen, wie tief sie in das Thema einsteigen wollen. 

ESG-Reporting früh starten: Je komplexer das eigene Unternehmen und die Lieferkette, desto aufwendiger und langwieriger wird es, alle notwendigen Informationen von einzelnen Gesellschaften und den Lieferanten zu sammeln und dabei außerdem sicherzustellen, dass die Daten vollständig und korrekt sind. Daher ist es ratsam, möglichst früh mit dem ESG-Bericht zu starten, selbst dann, wenn man aufgrund der eigenen Unternehmensgröße noch gar nicht berichtspflichtig ist. 

Führungsebene involvieren: Ein ESG-Report kann sich als höchst aufwändig erweisen. Das funktioniert in der Regel nur, wenn Geschäftsführung, Vorstand und Führungsebene früh in die Reporting-Prozesse eingebunden werden und dahinterstehen. In Familienunternehmen sollten sich die Unternehmerfamilien sichtbar hinter dem ESG-Engagement stellen. Dies zeigt den Mitarbeitern und Stakeholdern das Engagement des Unternehmens für Nachhaltigkeit und inspiriert zu eigenen nachhaltigen Praktiken. 

Ambitionsniveau und Marke: Im Prozessverlauf ergibt sich die Frage, welchen Blick Stakeholder auf die Nachhaltigkeit des Unternehmens haben. Daraus ergeben sich Themen, die Sie aber sehr wohl noch mal daraufhin abklopfen können, ob sie denn zu Ihrer Marke passen oder nicht. Bei Themen, die Ihrer Marke mehr Kontur geben könnten, könnten Sie beispielsweise eine höhere Ambition einbringen als bei den rein pflichtdefinierten Themen. 

Stakeholder-Workshops: Im Zuge des ESG-Reportings werden Sie interne und externe Stakeholder-Befragungen durchführen. Sie definieren im Zweifel selbst, wen Sie als solche betrachten und wie Sie diese durchführen. Vor allem aber können Sie das als Gelegenheit nutzen, um mit diesen Stakeholdern in einen Dialog zu kommen und zum Beispiel deren Haltung und Einsichten zu ESG-Themen einzuholen. Beispiel: Ein Unternehmen könnte einen Workshop mit Umwelt-NGOs veranstalten, um deren Bedenken hinsichtlich der Umweltverschmutzung durch die Produktion zu diskutieren. Davor schrecken manche intuitiv zurück, dabei tun sich hier erfahrungsgemäß auch tiefe Einsichten auf, die als Auslöser für Innovation in die Geschäftstätigkeit zurückfließen können. 

👉  Hören Sie dazu auch unseren SAIM-Podcast mit Anke Steinbach zum CSRD-Reporting: „Warum es für Berichtserfahrene einfacher und für viele Unternehmen bald zum Crashkurs wird“ 

Fazit ESG-Reporting

ESG-Reporting ist für viele Unternehmen Pflicht oder wird es in den kommenden Jahren, definiert durch die CSRD. Ehrlicherweise ist es bereits eine Herausforderung, das Pflichtprogramm zu erfüllen und es geht nicht darum, sich noch mehr aufzuerlegen. Worum es aber gehen kann, ist, die Chancen zu nutzen, die in der ESG-Berichtspflicht liegen: Wenn Sie ohnehin den Aufwand betreiben, Prozesse und Datenstrukturen aufzubauen – dann nutzen Sie doch auch den Mehrwert, der sich daraus extrahieren lässt. 

ESG-Berichte helfen, potenzielle Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen und zu managen. Das Reporting auch über weitere Kanäle zu kommunizieren kann die Loyalität von Kunden, Mitarbeitern und anderen Stakeholdern stärken und das Interesse und Vertrauen von Medien und Investoren erhöhen. Stakeholder können wertvolle Rückmeldungen geben, die zur Verbesserung der ESG-Strategie beitragen oder vielleicht sogar neue Innovationsprozesse auslösen. Nachhaltigkeitsmaßnahmen können Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen bringen, während sie gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung erhöhen. 

Durch die geplanten Omnibus-Anpassungen verschiebt sich für viele Unternehmen der zeitliche Druck, gleichzeitig wird der regulatorische Kern aber nicht grundsätzlich entschärft. Unternehmen, die frühzeitig Datenmanagement, Wesentlichkeitsanalysen und Nachhaltigkeitsstrategien aufbauen, sichern sich daher weiterhin wichtige Wettbewerbsvorteile. 

Wir helfen Ihnen gerne, in Ihr ESG-Reporting zu starten, es mit Mehrwert in Ihre Unternehmenskommunikation zu integrieren und dies mit einer faktenbasierten Nachhaltigkeits- und Klimastrategie im Unternehmen zu verankern. 

👉  Noch Fragen zum ESG-Reporting und CSRD für Ihr Unternehmen? Wenden Sie sich gerne an SAIM.

 

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