Die EmpCo wirft ihre Schatten voraus: DUH setzt Unternehmen mit Abmahnungen unter Druck

31.03.2025
Eigentlich sind es noch 18 Monate, bis die EU-„Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (kurz EmpCo) in Deutschland in Kraft tritt. Aber schon heute bekommen Unternehmen und Kommunikationsverantwortliche einen deutlichen Vorgeschmack auf die kommenden Green Claims-Verschärfungen.

Die Deutsche Umwelthilfe geht auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) massiv gegen die Werbung mit Umweltvorteilen vor und schickt Unternehmen wegen irreführender Werbung Abmahnungen ins Haus. Im Visier wie immer namhafte Marken und Unternehmen – entsprechende mediale Aufmerksamkeit inbegriffen. Im Visier immer häufiger auch Unternehmen, die eigentlich nicht im unter Greenwashing-Fokus Verdacht stehen – sondern in den letzten Jahren mit großer Ernsthaftigkeit die nachhaltige Transformation in ihren Unternehmen vorangetrieben haben. Und darüber auch kommuniziert haben.  

Was folgt daraus?

Besser schweigen als über Nachhaltigkeitsfortschritte und Klimaschutzengagement zu kommunizieren? Sicher nicht.  

Bei aller nachvollziehbaren Verunsicherung bis hin zum rechtlichen Risiko, die die geplante EU-Regulierung der Werbung mit Umweltvorteilen mit sich bringt: Für Greenhushing, das Verschweigen von Nachhaltigkeitsengagement, besteht kein Anlass. Wohl aber zur Eile. Wer weiter mit Nachhaltigkeit werben, aber Risiken vermeiden will, sollte seine Kommunikation jetzt auf den Prüfstand stellen und nachjustieren. Wie das gehen kann, erläutern wir in unseren beiden SAIM Whitepapern „Richtig werben mit Green Claims“ und „Auf den Punkt: Die EmpCo Directive“.

 

Einen ersten Anhaltspunkt liefert der Entwurf zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie im Rahmen einer Verschärfung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der seit Dezember 2024 auf dem Tisch liegt: „Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz“

Er sieht eine quasi 1:1-Umsetzung der EmpCo in nationales Recht vor und stellt damit klar, was in Zukunft u.a. verboten ist: 

Werben mit allgemeinen Umweltaussagen (wie nachhaltig, grün, umweltfreundlich) 

Werben mit selbstkreierten Nachhaltigkeitssiegeln 

Werben mit kompensierter Klimaneutralität 

 

Auch wenn die EmpCo in Deutschland noch nicht in Kraft sind.  

Die Klagen der DUH beziehen sich de facto auch auf eben auf im Wesentlichen diese drei Tatbestände. Insofern kann man heute schon sagen: Ein Großteil der heute verbreiteten Umweltaussagen wird deshalb vermutlich verschwinden. Das macht die Werbung mit Umweltvorteilen aber nicht schlechter, sondern: 

  • präziser (spezifische statt allgemeinen Aussagen)  
  • substanzieller (externe Verifizierung statt Eigenlob) 
  • treffender (Aussagen zur Klimaneutralität dort, wo sie sachlich hingehören: weg vom Produkt und hin zu Marke und Unternehmen) 

 

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