EU-Parlament stimmt für weitreichende Änderungen der CSRD – Unternehmen müssen sich neu aufstellen

Das Europäische Parlament hat am 13. November 2025 seinen Standpunkt zur Anpassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen – und mit dieser CSRD-Änderung einen Kurswechsel eingeläutet, der für viele Unternehmen in Europa spürbare Konsequenzen haben wird. Während die politische Dimension der Abstimmung kontrovers diskutiert wird, steht für Unternehmen vor allem eines im Vordergrund: Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden künftig für deutlich weniger Unternehmen gelten, gleichzeitig verändert sich die inhaltliche Ausrichtung der Pflichten.
CSRD-Änderung: deutliche Anhebung der Schwellenwerte – viele Unternehmen fallen aus der Berichterstattungspflicht
Kern der Änderung ist die drastische Erhöhung der Anwendungsgrenzen der CSRD. Künftig sollen nur noch Unternehmen berichten müssen, die mehr als 1.750 Beschäftigte und über 450 Millionen Euro Umsatz aufweisen. Das bedeutet eine Verringerung des betroffenen Unternehmenskreises um über 90 Prozent.
Weitere Änderungen des Vorschlages des Parlamentes:
- Finanzholding-Gesellschaften ohne operative Tätigkeiten werden von der Berichtspflicht befreit
- Verfolgen eines risikobasierten Ansatzes für die Beschaffung von Informationen
- Überarbeitung der ESRS
- Verabschiedung von freiwilligen Berichtsstandards für kleinere Unternehmen
Für viele Unternehmen, die in den vergangenen zwei Jahren erhebliche Ressourcen in neue ESG-Reportingstrukturen, Datenerfassungssysteme und interne Governance-Prozesse investiert haben, schafft die Entscheidung erneut erhebliche Unsicherheiten.
CSDDD: Eingeschränkte Sorgfaltspflichten und nationale Haftungsregeln
Parallel zur CSRD wurde auch über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) abgestimmt. Die Neuerungen umfassen:
- Schwellenwert: 5.000 Beschäftigte / 1,5 Mrd. Euro Umsatz – und damit nur noch ein sehr kleiner Kreis großer Konzerne.
- Risikobasierter Ansatz in der Lieferkette, mit einer Untergrenze von 5.000 Mitarbeitern in der Wertschöpfungskette.
- Keine EU-weite zivilrechtliche Haftung, sondern eine reine nationale Regelung.
- Keine Verpflichtung zur Erstellung eines Klimatransitionsplans.
CSRD-Änderung: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Der Handlungsbedarf bleibt trotz der CSRD-Änderung und der Reduktion der Pflichten bestehen. Unternehmen sollten jetzt vor allem:
Ausblick: Trilog startet – endgültige Entscheidung bis Jahresende
Am 18. November 2025 startete das Trilog-Verfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission. Ziel ist eine Einigung bis Ende 2025, damit die überarbeiteten Richtlinien anschließend veröffentlicht und in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können.
Für Unternehmen bedeutet dies: Die Entscheidung ist ein entscheidender Zwischenschritt, aber noch kein endgültig geltendes Recht. Dennoch zeichnet sich bereits jetzt ab, dass sich der regulatorische Fokus in Europa von umfassenden ESG-Verpflichtungen hin zu einem stärker reduzierten, weniger ambitionierten Rahmen verschiebt.
Wie Unternehmen sich darauf einstellen – und wie der Markt darauf reagiert – wird die Diskussion rund um nachhaltige Unternehmensführung in den kommenden Jahren maßgeblich prägen.
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