EU-Verordnung zu ESG-Ratings: Was sich 2026 ändert und was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Mit der Verordnung (EU) 2024/3005 schafft die EU erstmals einen verbindlichen Rahmen für ESG-Ratings. Ab Juli 2026 gelten neue Spielregeln für Anbieter, aber mittelbar auch für alle Unternehmen, die mit ESG-Ratings arbeiten.
Warum die EU jetzt handelt
Wer sich in den letzten Jahren mit ESG-Ratings beschäftigt hat, kennt das Problem: Zwei Anbieter, dasselbe Unternehmen und zwei völlig unterschiedliche Ergebnisse. Methoden waren intransparent, Vergleiche kaum möglich, und was ein Rating eigentlich misst, blieb oft unklar.
Die Verordnung setzt genau hier an. Sie verpflichtet Anbieter zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit, ohne vorzuschreiben, wie Methoden inhaltlich gestaltet sein sollen. Die Verordnung gilt ab dem 2. Juli 2026; für bestehende Anbieter gelten gestaffelte Übergangsfristen bis spätestens 2. November 2026.
Relevant auch für Unternehmen, die mit internationalen Anbietern arbeiten: Die Verordnung erfasst nicht nur EU-ansässige Anbieter. Bereits die Verbreitung von Ratings an EU-Finanzunternehmen per Abonnement oder im Rahmen anderer vertraglicher Beziehungen reicht aus, um in den Anwendungsbereich zu fallen.
Was Rating-Anbieter künftig leisten müssen
Offenlegung der Methodik
Anbieter müssen transparent machen, wie ihre Bewertungen zustande kommen. Dazu gehören:
- verwendete Datenquellen
- Gewichtung der E-, S- und G-Themen
- eingesetzte Modelle und Verfahren
- Umgang mit Kontroversen oder externen Daten
Die Methodik selbst bleibt frei; sie muss aber nachvollziehbar sein.
Trennung von Rating und Beratung
Anbieter, die neben ESG-Ratings auch Beratungsleistungen für dieselben Unternehmen erbringen, müssen diese Tätigkeiten zwingend in separate juristische Einheiten auslagern – interne Schutzmechanismen allein reichen hier nicht aus. Für Unternehmen lohnt sich daher ein genauer Blick auf das Geschäftsmodell ihres Anbieters.
Separate E-, S- und G-Ratings
Anbieter dürfen künftig grundsätzlich kein aggregiertes Gesamtrating mehr abgeben. Stattdessen sind separate Ratings für E, S und G auszuweisen. Alternativ muss die Gewichtung der einzelnen Kategorien transparent offengelegt werden. Für Unternehmen bedeutet das mehr Klarheit darüber, in welchen Dimensionen sie stark oder schwach bewertet werden.
Einordnung in übergeordnete Standards und Beschwerdemechanismus
Anbieter müssen angeben, ob ihre Bewertungsthemen mit den ESRS übereinstimmen und ob ein Rating Nachhaltigkeitsrisiken, Auswirkungen – oder beides – bewertet. Auch der Bezug zur EU-Taxonomie wird stärker. Zudem sind Anbieter verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten, über die Fehler oder Unklarheiten in der Bewertung gemeldet werden können. Der Prozess muss öffentlich einsehbar sein.
Was das für Unternehmen bedeutet
Ratings werden nachvollziehbarer, gezielter und – durch die Pflicht zu separaten E-, S- und G-Scores – leichter auswertbar. Ratings wie EcoVadis hatten diese Aufschlüsselung bereits, andere Anbieter ziehen nun nach. Die Vergleichbarkeit dürfte steigen, nicht weil alle dieselbe Methodik anwenden, sondern weil Transparenz- und Offenlegungsanforderungen angeglichen werden.
Konkret profitieren Unternehmen von:
- Mehr Glaubwürdigkeit: ESMA-zugelassene Ratings genießen höhere Anerkennung – bei Investor:innen, Kund:innen und Banken.
- Besserer Nachvollziehbarkeit: Unternehmen erhalten mehr Einblick, wie ihre Bewertung zustande kommt.
- Klarerer Einordnung: Es wird leichter erkennbar, welche Nachhaltigkeitsthemen in die Bewertung einfließen und wie stark diese mit ESRS-Anforderungen verknüpft sind.
- Einfacherer Fehlerkorrektur: Unklarheiten in Ratings lassen sich künftig über einen geregelten Beschwerdeweg schneller klären.
- Besserer Vergleichbarkeit: Durch die stärkere Anbindung an ESRS und EU-Taxonomie sowie die Pflicht zu separaten E-, S- und G-Ratings werden Bewertungen untereinander vergleichbarer.
Fazit
Die Verordnung ist kein Allheilmittel. Sie harmonisiert keine Methoden und löst nicht das grundsätzliche Problem unterschiedlicher Ergebnisse je nach Anbieter. Was sie aber leistet: Mindeststandards für Transparenz und Nachvollziehbarkeit, die bisher fehlten. Ein echter Fortschritt, aber erst der Anfang einer Entwicklung, die den ESG-Rating-Markt in den nächsten Jahren noch stärker verändern wird.
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Quelle
Verordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859. Amtsblatt der Europäischen Union.
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