EU-Taxonomie: Was Nachhaltigkeitsverantwortliche jetzt wissen müssen
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das in der EU festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch „nachhaltig“ gelten dürfen. Sie definiert damit die „Sprache“ und die Kriterien, mit denen Nachhaltigkeit erkennbar, messbar und vergleichbar wird. Zum Beispiel gilt ein Kohlekraftwerk laut EU-Taxonomie per se als nicht nachhaltig, ein Windkraftwerk hingegen prinzipiell schon, sofern es gewisse Kriterien einhält. Das klingt eindeutig – ist in der Praxis aber durchaus komplex.
Die rechtliche Grundlage dafür schafft die EU-Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852), die 2020 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung bildet den Rahmen, in dem die EU-Taxonomie wirkt – durch Umweltziele, technische Kriterien und Berichtspflichten. Zusammen bilden EU-Taxonomie und Verordnung das zentrale Instrument, mit dem die EU Greenwashing erschweren und Kapitalströme gezielt in zukunftsfähige Projekte lenken will.
Vor der EU-Taxonomie gab es keine einheitliche, EU-weite Definition, was eine „nachhaltige“ Investition ist. Jeder kochte sein eigenes Süppchen, was zu Intransparenz und Greenwashing führte. Die EU-Taxonomie-Verordnung ist deshalb das primäre Werkzeug der EU, um Greenwashing zu bekämpfen und Investitionen wirksamer in die ökologische Transformation der Wirtschaft zu lenken.
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Wie funktioniert die EU-Taxonomie?
Die Nachhaltigkeit hängt dabei von drei Bedingungen ab:
- Sie muss einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs von der EU-Taxonomie definierten Umweltziele leisten.
- Sie darf dennoch kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen – das ist das sogenannte Do No Significant Harm-Prinzip (DNSH).
- Sie muss die Mindeststandards zu Arbeits- und Menschenrechten einhalten (was eigentlich selbstverständlich sein sollte).
Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie sind Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme.
Das macht das Regelwerk der EU-Taxonomie zu einem Kompass, mit dem Unternehmen ihre Nachhaltigkeit sichtbar machen können. Wer die Bedingungen erfüllt und wessen Geschäftstätigkeiten auf die sechs Umweltziele einzahlen, der kann die EU-Taxonomie nicht nur als Pflicht, sondern als Hebel für günstigere Kredite, bessere Investorenbeziehungen und eine glaubwürdige Nachhaltigkeitsstory nutzen.
Was passiert, wenn eine Tätigkeit nicht taxonomiekonform ist?
- In der Berichterstattung erscheint sie gegebenenfalls im Anteil der nicht taxonomiekonformen Umsätze, Investitionen oder Betriebsausgaben.
- Für Banken und Investoren zählt sie nicht als „grün“; sie verbessert daher nicht deren Quoten (z. B. Green Asset Ratio).
- Für Unternehmen kann das langfristig Nachteile bringen – etwa beim Zugang zu günstigem Kapital oder bei Ausschreibungen großer Kund:innen, die Wert auf Nachhaltigkeit legen.
Umgekehrt ist klar: Je höher der Anteil konformer Tätigkeiten, desto überzeugender wirkt ein Unternehmen auf Banken, Investoren und Kund:innen. Gerade deshalb lohnt es sich, konforme Tätigkeiten aktiv auszubauen und sichtbar zu machen.
Ein Taxonomie-Beispiel aus der Bauwirtschaft: Ein neu gebautes Bürogebäude, das Vorgaben hinreichend einhält (unter anderem Energieeffizienz, teilweise Wiederverwendbarkeit, Grenzwerte für Anteil verwendeter Primärrohstoffe…), gilt als konform. Für Unternehmen bedeutet das: Wer in moderne Standards investiert, verbessert seinen EU-Taxonomie-Anteil und macht sich für Banken und Investoren attraktiver. Ein Gebäude ohne diese Standards verursacht langfristig hohe Emissionen und ist nicht konform – man darf es bauen, es bietet aber keinerlei Vorteile in der Taxonomie-Berichterstattung.
👉 Am Ende geht es nicht nur um Zahlen, sondern um Richtung. Wer die EU-Taxonomie ernst nimmt, zeigt Banken, Investoren und Kund:innen, dass er den Wandel aktiv gestaltet. Machen sie Ihre Geschäftstätigkeit zum Beleg der Zukunftsfähigkeit. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
EU-Taxonomie-Update 2025: Erleichterungen, Streitpunkte, Chancen
Das Paket ist Teil der Omnibus-I-Initiative und bringt deutliche Entlastungen:
- Weniger Berichtspflichten: Die Zahl der Datenpunkte sinkt um 64 % für Nicht-Finanzunternehmen und sogar um 89 % für Finanzunternehmen.
- Taxonomie optional: Die neuen CSRD-Entwürfe sehen keine Berichtspflichten für die EU-Taxonomie mehr vor bei Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und weniger als 450 Mio. € Umsatz.
- Unwesentlichkeitsschwelle von 10 %: Tätigkeiten, die weniger als 10 % von Umsatz, CapEx oder OpEx ausmachen, gelten als unwesentlich und müssen nicht mehr detailliert geprüft werden. Bei Nicht-Finanzunternehmen kann OpEx komplett entfallen, sofern das Unternehmen es als unwesentlich betrachtet.
- Gas & Atomkraft: Für diese beiden Energieträger entfällt die Pflicht zu gesonderten Berichten. Sie bleiben zwar als „Übergangstechnologien“ im Katalog, müssen aber nicht mehr mit Zusatzdaten ausgewiesen werden.
- DNSH-Vereinfachung: Die Kriterien zur „Vermeidung von Umweltverschmutzung“ wurden klarer und einfacher gefasst.
- Partielle Konformität: Künftig können auch teilweise konforme Aktivitäten angegeben werden – ein pragmatischer Schritt, um Transformationspfade realistischer abzubilden.
- Omnibus-Initiative: Parallel wurde die Berichtspflicht vereinfacht, die Zahl der von CSRD direkt betroffenen Unternehmen reduziert. Auch die Taxonomie-Berichtspflicht wurde abgeschafft. Siehe Beitrag „Omnibus-Verordnung“.
Zeitplan: Der Rechtsakt gilt ab 1. Januar 2026, wirkt aber rückwirkend für das Geschäftsjahr 2025 – ein Detail, das vielen Unternehmen sofort Handlungsspielraum eröffnet.
Das alles reduziert nicht nur den Aufwand für Unternehmen. Es bietet ihnen auch mehr Flexibilität, um ihre Transformationspfade jetzt aktiv zu gestalten und in der Nachhaltigkeitskommunikation sichtbar zu machen.
👉 Jetzt handeln: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die Erleichterungen von 2025 bereits für das Geschäftsjahr 2025 nutzen kann – und wo Sie mit einer klaren EU-Taxonomie-Story Pluspunkte bei Banken, Investoren und Kund:innen sammeln. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
So machen Sie Ihr Unternehmen taxonomiefit
- Taxonomiefähige Aktivitäten identifizieren: Analysieren Sie Ihr Geschäftsmodell und prüfen Sie, welche Produkte, Dienstleistungen oder Investitionen grundsätzlich im Katalog der EU-Taxonomie gelistet sind. Das ist die Basis für Berichterstattung und für grüne Finanzierungen.
- Wesentlichen Beitrag bewerten: Klären Sie, ob und wie Ihre Aktivitäten tatsächlich zu einem Umweltziel beitragen – und ob sie dabei andere Ziele nicht erheblich beeinträchtigen (DNSH-Prüfung).
- Nachweise sammeln: Halten Sie klare Belege bereit, etwa Genehmigungen, Zertifikate oder Sozial- und Umweltstandards. Das schafft Glaubwürdigkeit bei Investoren und Banken.
- Bericht in Kontext setzen: Erzählen Sie Ihre Zahlen als Transformations-Story: Welche Investitionen treiben Wandel an? Wie wächst Ihr Anteil konformer Tätigkeiten?
- Chancen kommunizieren: Nutzen Sie die Ergebnisse nicht nur für den Pflichtbericht, sondern auch in Finanzierungsgesprächen, in Ausschreibungen und in Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation.
👉 SAIM-Tipp: Machen Sie die EU-Taxonomie zu Ihrem Vorteil. Starten Sie mit einer schnellen Bestandsaufnahme Ihrer Aktivitäten und entwickeln Sie daraus eine Transformations-Story, die Sie in Reporting, Finanzierung und Kommunikation einsetzen können. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Was ist der Unterschied zwischen taxonomiefähig und taxonomiekonform?
Wie hängen EU-Taxonomie und CSRD-Berichtspflicht zusammen?
Im aktuellen Entwurf zur Änderung der CSRD im Rahmen des EU-Omnibus-Pakets ist die Berichtspflicht zur EU-Taxonomie für viele Unternehmen nicht mehr verpflichtend, sondern optional – insbesondere für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz unter 450 Mio. Euro. Für große Unternehmen bleibt die Taxonomie-Berichterstattung grundsätzlich bestehen, kann aber freiwillig erfolgen.
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Welche Kennzahlen müssen Unternehmen im Kontext der EU-Taxonomie berichten?
Diese Kennzahlen sind nicht nur Pflicht, sondern auch eine Möglichkeit, Fortschritte messbar zu belegen. Sie können Vertrauen im Markt aufbauen und direkten Einfluss auf die Kreditkonditionen haben. So machen Sie sichtbar, wie groß der Beitrag des Unternehmens und seiner Geschäftstätigkeit zur nachhaltigen Transformation ausfällt.
Welche Rolle spielt die EU-Taxonomie für Banken und Investoren?
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Ist die EU-Taxonomie nur ein europäisches Thema?
👉 Nutzen Sie die Chance, bevor es andere tun. Die EU-Taxonomie wird zum Gradmesser für Zukunftsfähigkeit. Wer jetzt vorangeht, gewinnt Vorsprung bei Kapital, Kunden und Talenten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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