Omnibus-Verordnung: weitreichende Anpassungen für CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie geplant
Die EU-Kommission plant tiefgreifende Änderungen bei der CSRD, CSDDD und Taxonomie-Verordnung. Was steckt dahinter und was genau wird verändert?
Die Omnibus-Verordnung soll vor allem kleinere und mittlere Unternehmen entlasten. Höhere Schwellenwerte, vereinfachte Berichtspflichten und eine Neuausrichtung der Taxonomie sollen den bürokratischen Aufwand senken und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken.
Besonders betroffen: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung – rund 80 Prozent der bisher berichtspflichtigen Unternehmen könnten durch neue Schwellenwerte aus der CSRD fallen. Der Fokus wird damit nunmehr auf die größten Unternehmen gelegt.
Die Gesetzesvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Verabschiedung vorgelegt. Die Änderungen an CSRD, CSDDD und CBAM treten in Kraft, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung erzielt haben, die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ist und die Richtlinien zuletzt in nationales Recht übertragen werden.
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Aktueller Entwurf der Omnibus-Verordnung: die wichtigsten Änderungen
Wir haben die wichtigsten Änderungen des Omnibus-Verordnung-Entwurfs für Sie zusammengefasst und eingeordnet:
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
- Anhebung des Schwellenwerts auf 1.000 Mitarbeitende, womit etwa 80% der Unternehmen aus der Berichtspflicht fallen. Begründung: Konzentration auf Unternehmen mit signifikanten gesellschaftlichen und Umweltauswirkungen.
- Zwei Jahre Aufschub für Unternehmen, die ab 2026 oder 2027 berichtspflichtig gewesen wären. Dadurch neue Frist bis 2028.
- ESRS-Überarbeitung: deutliche Verringerung der Zahl der zu berichtenden Datenpunkte. Es sollen vor allem die weniger relevanten Datenpunkte gestrichen, quantitative Angaben priorisiert und mehr freiwillige Offenlegungen ermöglicht werden.
- Streichung der zuvor geplanten sektorspezifischen Standards.
- Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nur noch mit begrenzter Sicherheit – Streichung Möglichkeit für hinreichende Prüfsicherheit.
- Einschränkung der Daten-Anforderungen, welche große Unternehmen an kleinere Unternehmen in ihrer Lieferkette stellen dürfen.
CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)
- Verschiebung der ersten Anwendungswelle auf 2028
- Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner.
- Verlängerung der Prüfintervalle von einem auf fünf Jahre.
- Verhältnismäßigere Sanktionen, keine Kopplung an den Umsatz.
- Verzicht auf eine EU-weite zivilrechtliche Haftung – dies regeln die Mitgliedsstaaten individuell.
Taxonomie-Verordnung
- Erhebliche Änderungen der Berichtsanforderungen: Berichterstattung nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz verpflichtend.
- Einführung eines finanziellen Wesentlichkeits-Schwellenwerts für die Taxonomie-Berichterstattung und Reduzierung der Berichtsvorlagen um rund 70 Prozent.
- Vereinfachungen für die komplexesten „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Kriterien, insbesondere im Bereich Umweltverschmutzung und Chemikalienverwendung.
Omnibus-Verordnung: Was bedeutet die Änderungen für Unternehmen?
„Wir sehen den Entwurf der Omnibus-Verordnung als kritisch an. So bewirken die Änderungen effektiv eine Verschiebung von Scope und Zeithorizont, anstelle notwendiger Vereinfachungen beispielsweise im CSRD-Reporting anzugehen.
Der VSME-Standard hat jedoch das Potential, zum kleinsten gemeinsamen Nenner der Berichterstattung zu werden. Die gewonnene Freiheit können engagierte Unternehmen nutzen: Wenn es weniger um Compliance-Checkboxes geht, bleibt mehr Zeit und Kraft, um Nachhaltigkeit in Strategie, Kommunikation und täglichem Handeln voranzubringen.“
Wenn Ihr Unternehmen nicht (mehr) betroffen ist, gibt es drei Optionen:
Sie machen weiter und berichten freiwillig:
- Um internen und externen Stakeholdern gerecht zu werden und gut vorbereitet zu sein, wenn die Pflicht kommt
- Empfohlen für Unternehmen, die den Prozess bereits begonnen haben
Sie berichten in reduziertem Umfang:
- z. B. mit dem VSME-Standard als freiwillige Alternative mit weniger Datenpunkten und Komplexität
- Empfohlen für Unternehmen, die noch nicht begonnen haben oder in den Anfangszügen stehen, aber ein systematisches Management anstreben
Sie stoppen den Prozess oder machen nichts:
- Dabei besteht die Gefahr, dass Geschäftspartner und andere Stakeholder Informationen einfordern und gleichzeitig wichtige Vorbereitungszeit verloren geht
- Nicht empfohlen
Wenn Ihr Unternehmen (weiterhin) betroffen ist, aber die Pflicht um zwei Jahre verschoben wird:
- Bleiben Sie unbedingt weiter aktiv – einerseits, weil umfangreiche Kernbestandteile der Regulatorik (z. B. doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie die Erstellung CO2-Bilanz) weiterhin auf Sie zukommen, andererseits, weil das Ganze sowieso für langfristige Wettbewerbsfähigkeit & Resilienz passieren muss
- In der Übergangszeit können Sie schon freiwillig – im reduzierten oder kompletten Umfang – Daten und Informationen nach CSRD sammeln und auch berichten.
- Nutzen Sie die neu gewonnene Zeit, um das Datenmanagement aufzubauen – da sich Struktur und Inhalt der ESRS nicht wesentlich ändern werden.
Lassen Sie sich von der aktuellen Unsicherheit nicht bremsen – investieren Sie in aussagekräftige Projekte und stellen Sie sicher, dass Ihre Nachhaltigkeitskommunikation verständlich und inspirierend ist. Wir unterstützen Sie gern und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
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