Omnibus-Verordnung: weitreichende Anpassungen für CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie geplant

18.06.2025

Die EU-Kommission plant tiefgreifende Änderungen bei der CSRD, CSDDD und Taxonomie-Verordnung. Was steckt dahinter und was genau wird gefordert?

Die als Omnibus-Verordnung bezeichnete Initiative soll vor allem kleinere und mittlere Unternehmen entlasten. Höhere Schwellenwerte, vereinfachte Berichtspflichten und eine Neuausrichtung der Taxonomie sollen den bürokratischen Aufwand senken und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken. Neu eingeführt wurde mit „Omnibus IV“ auch eine dritte Unternehmensgröße: „Small Midcap Companies“ (SMCs).

Omnibus IV: Small Midcap Companies (SMC) als neue Kategorie 

Bisher wurden Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden als KMU (kleine und mittlere Unternehmen) geführt, darüber galt man als Großunternehmen. Tatsächlich unterscheiden sich aber Unternehmen mit 250 bis 3.000 Mitarbeitenden deutlich – bislang wurde diese Spanne unter dem Begriff „Midcaps“ zusammengefasst.

Nun bringen die aktuellen Omnibus-Vorschläge mit der Kategorie „Small Midcap Companies“ (250–750 Mitarbeitende) eine eigene Klasse (Factsheet) ins Spiel. Erst oberhalb dieser Klasse gilt ein Unternehmen als „Großunternehmen“ (ab 750 Mitarbeitenden sowie bis zu 150 Mio. EUR Umsatz oder 129 Mio. EUR Bilanzsumme).

"Omnibus-Verordnung": bessere Anpassung an Unternehmensgröße 

Was bedeutet das für die NH-Berichterstattung?
Aktuell noch gar nichts.

Allerdings ließe sich die neue Kategorie der „Small Midcap Companies“ (SMCs) auch als Grundlage für vereinfachte Berichtspflichten für Unternehmen mit 250 bis 750 Mitarbeitenden verstehen. Warum die Kommission in ihrem Vorschlag stattdessen eine Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden für die Berichtspflicht ansetzt – und nicht bei 750 Mitarbeitenden anknüpft – ist nur schwer nachzuvollziehen. Eine einheitliche Definition ab 750 Mitarbeitenden hätte eine klare Abgrenzung zu Großunternehmen geschaffen und damit auch für mehr Transparenz bei den Anforderungen zur Berichterstattung gesorgt.

Zudem wird derzeit diskutiert (etwa vom VDA), ob es eine zusätzliche, explizite Kategorie für Unternehmen mit 750 bis 3.000 Mitarbeitenden geben sollte. Ziel ist es, auch diesen Betrieben passgenaue Vorgaben zu ermöglichen, die ihrer spezifischen Situation gerecht werden – und unnötige Bürokratie vermeiden. So sollen insbesondere Unternehmen in der neuen SMC-Kategorie spürbar entlastet werden – durch geringere Kosten und weniger Verwaltungsaufwand.

Die Gesetzesvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Verabschiedung vorgelegt. Die Änderungen an CSRD, CSDDD und CBAM treten in Kraft, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung erzielt haben, die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ist und die Richtlinien zuletzt in nationales Recht übertragen werden.

Aktueller Entwurf der Omnibus-Verordnungen: die wichtigsten Änderungen

Wir haben die wichtigsten Änderungen des Omnibus-Verordnung-Entwurfs für Sie zusammengefasst und eingeordnet:  

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

  • Anhebung des Schwellenwerts auf 1.000 Mitarbeitende, womit etwa 80 % der Unternehmen aus der Berichtspflicht fallen. Begründung: Konzentration auf Unternehmen mit signifikanten gesellschaftlichen und Umweltauswirkungen. 
  • Zwei Jahre Aufschub für Unternehmen, die ab 2026 oder 2027 berichtspflichtig gewesen wären. Dadurch neue Frist bis 2028. 
  • ESRS-Überarbeitung: deutliche Verringerung der Zahl der zu berichtenden Datenpunkte. Es sollen vor allem die weniger relevanten Datenpunkte gestrichen, quantitative Angaben priorisiert und mehr freiwillige Offenlegungen ermöglicht werden. 
  • Streichung der zuvor geplanten sektorspezifischen Standards. 
  • Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nur noch mit begrenzter Sicherheit – Streichung Möglichkeit für hinreichende Prüfsicherheit. 
  • Einschränkung der Daten-Anforderungen, welche große Unternehmen an kleinere Unternehmen in ihrer Lieferkette stellen dürfen. 

 

Noch ohne direkte Auswirkungen, aber potenziell bedeutsam: Die neue Kategorie der Small Midcap Companies könnte künftig eine Rolle in der Nachhaltigkeitsberichterstattung spielen – etwa durch angepasste, vereinfachte Berichtspflichten für Unternehmen mit 250–750 Mitarbeitenden. 

CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) 

  • Verschiebung der ersten Anwendungswelle auf 2028
  • Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner.
  • Verlängerung der Prüfintervalle von einem auf fünf Jahre.
  • Verhältnismäßigere Sanktionen, keine Kopplung an den Umsatz.
  • Verzicht auf eine EU-weite zivilrechtliche Haftung – dies regeln die Mitgliedsstaaten individuell.
  • Einführung eines gestaffelten Einstiegs für Branchen mit komplexen Lieferketten, z. B. die Batterieindustrie, um den Übergang zu erleichtern.

Taxonomie-Verordnung  

  • Erhebliche Änderungen der Berichtsanforderungen: Berichterstattung nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz verpflichtend.  
  • Einführung eines finanziellen Wesentlichkeits-Schwellenwerts für die Taxonomie-Berichterstattung und Reduzierung der Berichtsvorlagen um rund 70 Prozent.  
  • Vereinfachungen für die komplexesten „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Kriterien, insbesondere im Bereich Umweltverschmutzung und Chemikalienverwendung.  

Weitere Vereinfachungsmaßnahmen im Rahmen des Omnibus-Pakets: 

  • Befreiung von rund 10.000 Unternehmen im Jahr 2026 von der Registrierungspflicht für fluorierte Treibhausgase (Quelle). 
  • Vereinfachte Dokumentationspflichten in der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR). 
  • Abschaffung papierbasierter Konformitätserklärungen, Gebrauchsanleitungen und ähnlicher Dokumente – zugunsten digitaler Lösungen. 
  • Erleichterte Nachweise zur Konformität von Produkten auch ohne harmonisierte EU-Standards. 
  • Diskussion über die Einführung einer weiteren differenzierten Kategorie für Unternehmen mit 750 bis 3.000 Mitarbeitenden, um diese „Midcaps“ besser adressieren zu können. 

Hintergrund: Omnibus IV 

Der aktuelle Vorschlag (Omnibus IV) ist bereits das vierte sogenannte „Omnibus“-Paket der Europäischen Kommission zur Vereinfachung von EU-Vorgaben. Ziel dieser Pakete ist es, unnötige Bürokratie abzubauen und bessere Rahmenbedingungen für Innovation, Wachstum, Beschäftigung und Investitionen zu schaffen.

Die ersten beiden Pakete – „Omnibus I und II“ – betrafen unter anderem die Nachhaltigkeitsberichterstattung, Sorgfaltspflichten und Investitionsvorgaben in der EU. Laut Kommission könnten dadurch jährlich rund 6,3 Milliarden Euro eingespart werden.

„Omnibus III“ nahm sich die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) vor. Auch hier sollen jährlich bis zu 1,58 Milliarden Euro für Landwirt:innen und 210 Millionen Euro für nationale Behörden eingespart werden.

Weitere Pakete sind bereits in Planung: Das nächste „Omnibus“-Vorhaben soll den Verteidigungsbereich betreffen. Danach sollen Vereinfachungen für die chemische Industrie sowie ein Digitalpaket folgen.

Omnibus-Verordnung: Was bedeutet die Änderungen für Unternehmen? 

„Wir sehen den Entwurf der Omnibus-Verordnung als kritisch an. So bewirken die Änderungen effektiv eine Verschiebung von Scope und Zeithorizont, anstelle notwendiger Vereinfachungen beispielsweise im CSRD-Reporting anzugehen.
Der VSME-Standard hat jedoch das Potential, zum kleinsten gemeinsamen Nenner der Berichterstattung zu werden. Die gewonnene Freiheit können engagierte Unternehmen nutzen:  Wenn es weniger um Compliance-Checkboxes geht, bleibt mehr Zeit und Kraft, um Nachhaltigkeit in Strategie, Kommunikation und täglichem Handeln voranzubringen.“ 
Philipp Wellbrock, Director Sustainability Consulting bei SAIM 
Wenn Ihr Unternehmen nicht (mehr) betroffen ist, gibt es drei Optionen: 

Sie machen weiter und berichten freiwillig: 

  • Um internen und externen Stakeholdern gerecht zu werden und gut vorbereitet zu sein, wenn die Pflicht kommt
  • Empfohlen für Unternehmen, die den Prozess bereits begonnen haben

 

Sie berichten in reduziertem Umfang: 

  • z. B. mit dem VSME-Standard als freiwillige Alternative mit weniger Datenpunkten und Komplexität
  • Empfohlen für Unternehmen, die noch nicht begonnen haben oder in den Anfangszügen stehen, aber ein systematisches Management anstreben

 

Sie stoppen den Prozess oder machen nichts: 

  • Dabei besteht die Gefahr, dass Geschäftspartner und andere Stakeholder Informationen einfordern und gleichzeitig wichtige Vorbereitungszeit verloren geht
  • Nicht empfohlen
Wenn Ihr Unternehmen (weiterhin) betroffen ist, aber die Pflicht um zwei Jahre verschoben wird: 

  • Bleiben Sie unbedingt weiter aktiv – einerseits, weil umfangreiche Kernbestandteile der Regulatorik (z. B. doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowie die Erstellung CO2-Bilanz) weiterhin auf Sie zukommen, andererseits, weil das Ganze sowieso für langfristige Wettbewerbsfähigkeit & Resilienz passieren muss 
  • In der Übergangszeit können Sie schon freiwillig – im reduzierten oder kompletten Umfang – Daten und Informationen nach CSRD sammeln und auch berichten.
  • Nutzen Sie die neu gewonnene Zeit, um das Datenmanagement aufzubauen – da sich Struktur und Inhalt der ESRS nicht wesentlich ändern werden.
Lassen Sie sich von der aktuellen Unsicherheit nicht bremsen – investieren Sie in aussagekräftige Projekte und stellen Sie sicher, dass Ihre Nachhaltigkeitskommunikation verständlich und inspirierend ist.  Wir unterstützen Sie gern und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung. 

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