Freiwillige Nachhaltigkeitsstandards im Fokus: EFRAG startet Dialog zur Zukunft des VSME
Im Zentrum steht dabei ein neuer freiwilliger Standard (VS), der sich an Unternehmen richtet, die nicht unter die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Damit werden insbesondere Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von unter 450 Millionen Euro von der EFRAG adressiert. Neben den Unternehmen selbst sind auch Wirtschaftsprüfer: innen, Investoren, Kreditgeber und weitere Nutzer von Nachhaltigkeitsinformationen eingeladen, sich an dem Prozess zu beteiligen.
Vom VSME zum freiwilligen Standard für den breiteren Mittelstand
Der VSME verfolgt das Ziel, Nachhaltigkeitsberichterstattung zugänglicher und praktikabler zu machen. Er soll Unternehmen dabei unterstützen, verlässliche ESG-Daten bereitzustellen, etwa für Geschäftspartner, Banken oder Investoren, und gleichzeitig die interne Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen zu verbessern. Darüber hinaus kann er den Zugang zu Finanzierung erleichtern und die Integration von KMU in eine nachhaltigere Wirtschaft fördern.
Inhaltlich orientiert sich der VSME an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und deckt die zentralen ESG-Themen ab, ist jedoch deutlich stärker auf die Ressourcen und Bedürfnisse kleinerer Unternehmen zugeschnitten. Der Standard ist freiwillig angelegt und bewusst einfach gehalten, um eine breite Anwendung zu ermöglichen.
Neue Dynamik durch veränderte Regulierung
Vor diesem Hintergrund gewinnt die freiwillige Berichterstattung an Bedeutung. Der geplante VS soll hier eine strukturierte Grundlage für größere Unternehmen bieten und gleichzeitig an bestehende Standards anschlussfähig bleiben. Die Europäische Kommission plant, den Standard noch im Laufe des Jahres 2026 als delegierten Rechtsakt zu verabschieden.
EFRAG setzt auf Praxiseinblicke
Während EFRAG bereits im engen Austausch mit kleinen und mittleren Unternehmen steht, soll der Dialog nun gezielt auf größere, nach dem Omnibus nicht mehr berichtspflichtige Unternehmen ausgeweitet werden. Die Teilnahme an der Initiative ist bis zum 20. April 2026 möglich.