CSR-RUG: Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 

25.10.2024

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) setzt die europäische Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) in Deutschland in nationales Recht um. 

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz verpflichtet Unternehmen bestimmter Größen, umfassend über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu berichten, um mehr Transparenz zu schaffen. 

Hier die wichtigsten Aspekte des CSR-RUG:

1. Das CSR-RUG wird von der deutschen Umsetzung der CSRD abgelöst

Der Gesetzgeber verabschiedete das CSR-RUG am 11. April 2017, das seit dem 1. Januar 2017 die EU-Richtlinie 2014/95/EU in deutsches Recht umsetzt. 

Ziel des Gesetzes war es, die Transparenz über nicht-finanzielle Informationen von Unternehmen zu erhöhen und es ihnen zu ermöglichen, ihre Verantwortung für die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu übernehmen. 

Das CSR-RUG ist das deutsche Gesetz, welches die Direktive in Deutschland verpflichtend macht. Das heißt, das CSR-RUG wird mit der deutschen Umsetzung der CSRD ersetzt – einen Entwurf des BMJ finden Sie hier. 

Die neue Version betrifft wesentlich mehr Unternehmen und wird schrittweise auch kleinere Unternehmen einbeziehen. Zusätzlich führt die CSRD neue Standards ein, etwa die ESRS E1, enthält neue Elemente wie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und verlangt eine externe Prüfung der Berichte durch Auditoren, um die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Daten zu steigern. 

Alle wichtigen Informationen finden Sie in den Beiträgen: 

 

2. Welche Unternehmen waren von der CSR-RUG betroffen?

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz galt für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie Banken, Versicherungen und Genossenschaften. Diese Unternehmen mussten regelmäßig über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten. 

Die CSRD erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Ab 2025 müssen beispielsweise auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sowie viele nicht börsennotierte Unternehmen und KMUs Nachhaltigkeitsberichte vorlegen – Details im Beitrag Aktuelle Fragen & Antworten zur CSRD-Berichtspflicht. 

3. Welche Berichtspflichten galten beim CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz?

Unternehmen legten hier Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung offen. Die Berichte umfassen Zielsetzungen, Strategien, Maßnahmen und Ergebnisse sowie wesentliche Risiken, um ein umfassendes Bild der Unternehmensaktivitäten zu vermitteln. 

Die CSRD geht in vielen Bereichen weiter: Unternehmen müssen nun verstärkt über ihre Lieferketten und mit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse außerdem über die Auswirkungen ihres Geschäftsmodells auf Nachhaltigkeit berichten. Dies ermöglicht und erfordert eine stärkere Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäftsstrategie. 

Während das CSR-RUG die Nutzung nationaler oder internationaler Standards wie den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ermöglichte, führt die CSRD ab 2024 verbindliche europäische Standards ein, die die Vergleichbarkeit und Konsistenz der Berichte sicherstellen. Aktuell verpflichtend anzuwenden sind die ESRS (Environmental and Social Reporting Standards), zum Beispiel ESRS E1 für Klima. Diese Standards werden in den nächsten Jahren noch durch sektorspezifische Standards, sowie Standards für KMUs und diejenigen, die freiwillig nach CSRD berichten wollen, ergänzt. 

4. Vorteile der CSR-RUG für Unternehmen

Das CSR-RUG bietet Chancen: Umfassende Berichte steigern die Attraktivität eines Unternehmens als Geschäftspartner oder Arbeitgeber und schaffen eine Grundlage für nachhaltigere Anlageentscheidungen. 

Mit der CSRD können Unternehmen zusätzlich von einem verbesserten Zugang zu Kapital profitieren, da Investoren verstärkt auf standardisierte und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen achten – die CSRD-Informationen müssen hierfür maschinenlesbar sein.  

Zudem eröffnet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse der CSRD erhebliche Potenziale für effizientere Prozesse, interne Innovationen und eine substanzielle Nachhaltigkeitskommunikation. 

5. Herausforderungen bei der deutschen Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unternehmen stehen vor der Aufgabe, relevante Informationen zu identifizieren und in ihre Geschäftsberichte zu integrieren, was oft interne Prozessanpassungen erfordert.  

Die CSRD erhöht den Druck weiter, da sie strengere Anforderungen an die Datenqualität und -integrität stellt, eine große Anzahl von Datenpunkten abfragt und eine externe Prüfung einfordert. Lassen Sie sich von SAIM durch den Prozess der Berichtserstellung begleiten. 

6. Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wird 2024 durch die CSRD ersetzt

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz stellte einen wichtigen Schritt dar, um Transparenz und Nachhaltigkeit in der Unternehmensberichterstattung in Deutschland zu fördern, und setzte die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) in deutsches Recht um. 

Ab 2024 ersetzt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. deren deutsche Umsetzung das CSR-RUG und führt noch umfassendere Berichtspflichten ein. Sie erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Die Berichterstattung kostet fraglos Geld und Ressourcen – umso mehr sollten Unternehmen gezielt überlegen, wie sie aus der Berichtspflicht einen Mehrwert entwickeln können. Lassen Sie sich von SAIM beraten, wie Sie Ihre Kommunikation mit Ihrem CSRD-Bericht optimieren können. 

Mehr erfahren: 

Whitepaper: Expert:innen-Befragung zur CSRD: Die Zukunft der Nachhaltigkeits-Berichterstattung

Die CSRD ist seit vielen Monaten das Top-Thema in den Nachhaltigkeitsabteilungen von großen und mittelständischen Unternehmen. Doch wie gestaltet sich die organisatorische Umsetzung der CSRD in der unternehmerischen Praxis? Und welche strategischen und kommunikativen Implikationen ergeben sich aus den neuen Reportingpflichten? Das wollten wir genauer wissen und haben in 2024 eine Befragung zur Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter ausgewählten Expert:innen der deutschen Nachhaltigkeitsszene durchgeführt.

 

Die Umfrageergebnisse machen deutlich: Die CSRD stellt Unternehmen vor viele Herausforderungen, bietet aber auch wertvolle neue Chancen für Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitskommunikation.

 

Die wichtigsten Erkenntnisse unserer Befragung haben wir für Sie in diesem Whitepaper zu einem Stimmungsbild der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland zusammengefasst. Haben wir Ihr Interesse geweckt? 

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