Aktuelle Fragen & Antworten zur CSRD-Berichtspflicht
Die CSRD-Berichtspflicht ist da. Und für viele Unternehmen bedeutet das, sich ganz schnell Gedanken zu machen:
- Ist Ihr Unternehmen davon betroffen?
- Ab wann wird es davon betroffen sein?
- Was bedeutet die CSRD-Berichtspflicht für Ihr Unternehmen?
- Wie können Sie der nichtfinanziellen Berichterstattung schnell und einfach nachkommen?
- Und ergeben sich vielleicht auch Vorteile aus dieser Pflicht und welche Vorteile sind das?
- Was ist die CSRD-Berichtspflicht?
- Was ist das Ziel der Berichtspflicht?
- Was muss im nichtfinanziellen Bericht stehen?
- Wie können Unternehmen sich auf die CSRD-Berichtspflicht vorbereiten?
- Welche Vorteile haben Unternehmen durch die Berichtspflicht?
- Wen betrifft die CSRD-Berichtspflicht?
- Kann man sich von der Berichtspflicht befreien lassen?
- Wie oft ist ein CSRD-Bericht zu schreiben?
- Geht es bei der CSRD-Berichtspflicht auch um Diversity?
- Fazit: Die Bedeutung der CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen
Was ist die CSRD-Berichtspflicht?
Was ist das Ziel der Berichtspflicht?
Dazu legt die CSRD verschiedene Standards und Mindestanforderungen fest, nach denen Unternehmen künftig über ihre Nachhaltigkeitsleistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) berichten müssen. Und zwar standardisiert und damit vergleichbar für Stakeholder wie Kunden, Investoren oder NGOs.
Was muss im nichtfinanziellen Bericht stehen?
- Die Unternehmen sollen dabei alle relevanten Aspekte ihrer nichtfinanziellen Leistung behandeln und spezifische Angaben zu Nachhaltigkeitsthemen machen.
- Spezifische Angaben zur Nachhaltigkeit sind beispielsweise Informationen über die direkten und indirekten Umweltauswirkungen des Unternehmens, die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert werden müssen.
- Belange der Mitarbeitenden und die gesellschaftlichen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit gehören ebenso in den CSRD-Bericht wie das Engagement des Unternehmens in der Lieferkette.
- Eine klare und übersichtliche Darstellung ist von großer Bedeutung, um die Lesbarkeit und Vergleichbarkeit der Berichte zu gewährleisten.
- Zur Berichtspflicht gehört, qualitative Informationen zur Nachhaltigkeitsperformance zu geben, aber auch, welche Strategien das Unternehmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit verfolgt.
Die Erfüllung der Berichtspflicht gemäß der EU-Richtlinie ist die eine Sache. Doch es ist auch wichtig, den Geist der CSR-Richtlinie zu verstehen: Natürlich müssen auch Standards eingehalten werden, aber vor allem sollten die Informationen im Nachhaltigkeitsbericht so transparent und aussagekräftig sein, dass Stakeholder eine verständliche und umfassende Übersicht über die Nachhaltigkeitsperformance des Unternehmens erhalten.
Wie können Unternehmen sich auf die CSRD-Berichtspflicht vorbereiten?
- Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Berichtspflicht und ob und wann diese für Sie relevant wird.
- Beginnen Sie frühzeitig damit, alle relevanten Prozesse und Informationen und auch alle Nachhaltigkeitsaktivitäten des Unternehmens zu identifizieren.
- Erfassen und strukturieren Sie diese Informationen und machen Sie sich mit den formalen Anforderungen der CSRD vertraut.
- Legen Sie eine Timeline mit Milestones für die Umsetzung fest. Benennen Sie für klar definierte Aufgaben eindeutig Verantwortliche.
- Nehmen Sie unterstützende Angebote an, die Ihrem Unternehmen bei der Erfüllung der CSRD-Berichtspflicht helfen können.
Versäumen Sie es nicht, gemeinsam mit Kommunikationsexpert:innen zu überlegen, wie Sie die Erkenntnisse, sie Sie dank Berichtspflicht gewonnen haben, sinnvoll in die Vermarktung einfließen lassen können.
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Welche Vorteile haben Unternehmen durch die Berichtspflicht?
- Ein Vorteil ist die Möglichkeit, die Umsetzung der CSRD zum Anlass zu nehmen, mehr Transparenz in die eigenen Prozesse zu bekommen, diese zu optimieren und auch neue Reportings zu etablieren.
- Dank mehr Transparenz lassen sich frühzeitig auch unternehmerische Risiken ausmachen, die sich durch äußere Einflüsse auf die Geschäftstätigkeit ergeben.
- Unternehmen können eine frühzeitige Umsetzung der CSRD nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsleistung aktiv zu erweitern und sich damit sichtbar vom Wettbewerb zu differenzieren.
- Durch die Berichtspflicht ergibt sich ein Dokument, das wiederum Ausgangspunkt für das weitere Nachhaltigkeitsmarketing sein kann. Wer dank CSRD seine Auswirkungen im Detail kennt, wird hier nicht in die Falle vager Allgemeinplätze tappen, Greenwashing und Konflikte mit Green Claims via EmpCo / UWG (ab September 2026) von vornherein vermeiden.
- Unternehmen können stattdessen eine überzeugende, weil faktenbasierte Nachhaltigkeitskommunikation auf den Weg bringen.
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Wen betrifft die CSRD-Berichtspflicht?
- Januar 2026: Unternehmen, die bereits der nichtfinanziellen Berichtspflicht unterliegen und nach NFRD berichten
- Januar 2027: alle anderen großen Unternehmen, die beide der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. EUR Umsatz
- Januar 2028: Unternehmen mit Nicht-EU Muttergesellschaften mit Nettoumsatz von mind. 450 Mio. EUR in der EU und mind. einer Tochtergesellschaft in der EU mit mind. 200 Mio. EUR Umsatz
In der EU sind durch die Anpassungen der Omnibus-Initiative nur noch etwa 5.000 Unternehmen von der Pflicht betroffen, in Deutschland sind es nun mehr lediglich 1.500. Weitere Ausnahmen oder Verpflichtungen können sich nochmals in der nationalen Umsetzung ergeben. Hierfür hat Deutschland bis zum 19. März 2027 Zeit.
Kann man sich von der Berichtspflicht befreien lassen?
Nach den neuen Schwellwerten der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 sind nun nicht mehr nur klassische KMU, sondern auch viele große mittelständische Unternehmen von der Pflicht ausgenommen.
Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs können freiwillig nach dem VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) berichten – etwa um sich als Zulieferer für größere, berichtspflichtige Unternehmen besser zu qualifizieren. Dieser Standard wurde von der EFRAG im Dezember 2024 veröffentlicht und wird seit Juli 2025 von der EU-Kommission offiziell empfohlen.
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Da durch den Omnibus nun auch Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern aus der CSRD herausfallen, entwickelt die EFRAG im Auftrag der EU-Kommission derzeit einen erweiterten freiwilligen Standard – den sogenannten VS (Voluntary Sustainability Standard) –, der auf diese breitere Zielgruppe zugeschnitten ist und auf dem VSME basiert. Die EU-Kommission soll diesen bis zum 19. Juli 2026 per delegiertem Rechtsakt festlegen.
Unternehmen, die Teil einer größeren Gruppe sind, können nach Einzelfallprüfung in den konsolidierten Bericht der Muttergesellschaft einbezogen werden, was die individuelle CSRD-Berichtspflicht ersetzen kann.
Wie oft ist ein CSRD-Bericht zu schreiben?
Die Veröffentlichung muss dabei integriert mit der finanziellen Berichterstattung im Lagebericht passieren und gemäß den nationalen handelsrechtlichen Fristen erfolgen.
Geht es bei der CSRD-Berichtspflicht auch um Diversity?
Bei alledem soll der CSRD-Bericht nicht nur den aktuellen Zustand des Unternehmens berichten, sondern aufzeigen, welche Maßnahmen das Unternehmen ergreift, um besser zu werden.
Wie bei allen CSRD-Berichtspflichten kann man auch hier die Pflicht zur Kür machen und die Diversity-Themen als Chance sehen, mehr Vielfalt im eigenen Unternehmen zu schaffen.
Fazit: Die Bedeutung der CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen
Doch es lohnt sich, darin mehr zu sehen als eine bloße Pflicht: Wenn Sie den Weg zum Nachhaltigkeitsbericht auf die richtige Weise gehen, können Sie Ihr Unternehmen nachhaltig verändern und Ihre Kommunikation um viele faktenbasierte Nachhaltigkeitsgeschichten bereichern.
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- Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten
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Disclaimer: Dieser Inhalt wurde vor Veröffentlichung der Vorschläge zur Omnibus-Verordnung durch die EU-Kommission am 26.02.2025 erstellt. Die Vorschläge zu Änderungen von CSRD, CSDDD und Taxonomieverordnung gehen im nächsten Schritt an das Europäische Parlament und den Rat, die darüber beraten und entscheiden werden.
Die Änderungen treten erst in Kraft, wenn beide gesetzgebenden Organe eine Einigung über den Vorschlag erzielt haben. Bis dahin behalten die hier bereitgestellten Inhalte ihre Gültigkeit. Sobald die geplanten Änderungen verabschiedet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind, passen wir unsere Inhalte entsprechend an.
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