Ursprünglich sollte die geplante Green-Claims-Direktive (GCD) EU-weit verbindliche Mindeststandards für die Substantiierung, Transparenz und teilweise externe Prüfung freiwilliger Umweltaussagen setzen. Das Ziel: Greenwashing und irreführende Öko-Werbung verhindern – Details im Beitrag „Green Claims Directive“.
Green Claims aktueller Stand September 2025:
- Die Green-Claims-Richtlinie ist aktuell politisch ins Stocken geraten. Doch unterm Strich ändert das wenig, denn:
- Umweltaussagen und Green Claims unterliegen schon heute dem deutschen UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825), was viele generische Umwelt-Claims spätestens 2026 abräumen wird. Details in den Beiträgen „UWG“ und „EmpCo“.
- Ein Entwurf zur UWG-Novelle vom 7. Juli 2025 (PDF), der die ab 2026 geltende EmpCo-Richtlinie umsetzt, sieht zusätzliche Regelungen für Nachhaltigkeitsaussagen vor.
- Verbände hatten Zeit bis 25.7.2025, Stellungnahmen einzureichen, und haben davon reichlich gebraucht gemacht. Beklagt werden überwiegend Bürokratie und Aufwände. Ökologisch orientierte Akteure wie WWF, NABU oder DUH unterstützen die Ziele der neuen Regeln – kritisieren aber unklare Definitionen, pauschale Siegelverbote und drohende Einschränkungen für glaubwürdige NGO-Logos. Einige Verbände fordern, Bio-Standards und Umweltlogos differenzierter zu behandeln – damit die Regulierung nicht ausgerechnet jene trifft, die glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation ermöglichen.
Für Unternehmen gilt in jedem Fall: Green Claims müssen schon jetzt prüfbar und spezifisch sein und dürfen nicht irreführend sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, worum es dabei geht – und wie Sie Ihre Green Claims konkret prüfen und besser formulieren können.