Nachhaltigkeitsberichtserstattung: Grundlagen, Standards und Prozesse

26.02.2025
Rating & Reporting
Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung beschreibt die systematische Offenlegung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Unternehmensleistungen.  

Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung ergänzt die klassische Finanzberichterstattung um nachhaltigkeitsrelevante Informationen und schafft Transparenz über unternehmerische Auswirkungen, Risiken und Chancen.  

Häufig wird der Begriff heute mit ESG-Reporting oder der CSRD-Berichtspflicht gleichgesetzt, wobei die Offenlegungspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geregelt sind. 

 

Beachten Sie dazu auch: 

Ziele der Nachhaltigkeitsberichtserstattung

  • Transparenz über nachhaltige Strategien und konkrete Maßnahmen, etwa beim Klimaschutz 
  • Erfüllung regulatorischer Anforderungen wie etwa die Berichtspflicht nach CSRD / ESRS 
  • Verantwortlichkeit gegenüber Gesellschaft, Umwelt und Stakeholdern darlegen 
  • Wettbewerbsvorteil durch nachhaltige Positionierung und fundiertere Nachhaltigkeitskommunikation 

Inhalte der Nachhaltigkeitsberichtserstattung

  • Daten und Kennzahlen zur ökologischen und sozialen Unternehmensleistung 
  • Ziele und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung 
  • Prozesse und Strukturen im Unternehmen zur Verankerung von Nachhaltigkeit 
  • Erläuterungen zur Strategie und den getroffenen Entscheidungen 
  • Visualisierungen zur anschaulichen Darstellung der Informationen 

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung konnte bisher ihre Form frei wählen. Für immer mehr Unternehmen wird sie jedoch durch die CSRD zur Pflicht. Die CSRD gibt dabei auch vor, wie sie umzusetzen ist.  

Dazu legt das Rahmenwerk ESRS detailliert fest, welche Informationen Unternehmen im Rahmen der CSRD offenlegen müssen. Sie umfassen unter anderem: 

  • Themenübergreifende Standards (z. B. Angaben zum Unternehmen, Wertschöpfungskette, Geschäftsmodell) 
  • Themenspezifische Standards für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung 
  • Pflichtangaben (Disclosure Requirements), die genau definieren, welche Daten und Kennzahlen zu berichten sind 

 

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet die Basis der Nachhaltigkeitsberichtserstattung und identifiziert wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs). Damit wird definiert, welche Themen nach ESRS verpflichtend zu berichten sind. 

In diesem Prozess müssen Unternehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zwei Perspektiven bewerten: 

  • Inside-Out: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft? 
  • Outside-In: Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens? 

Lesen Sie auch: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse richtig angehen (Webinar)

Der Prozess der Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Je nach Unternehmen kann der Prozess der Nachhaltigkeitsberichtserstattung anders ausfallen, aber der Prozess läuft meist in etwa so ab: 

  1. Stakeholderanalyse: Bestimmung relevanter Anspruchsgruppen und deren Erwartungen 
  2. Analyse der Nachhaltigkeitsauswirkungen: Identifikation ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Unternehmenswirkungen 
  3. Wesentlichkeitsanalyse: Bewertung und Priorisierung der wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen 
  4. Gap-Analyse: Verschaffen eines Überblicks über vorhandene Daten der wesentlichen Themen 
  5. Strategieentwicklung: Ableitung von Zielen und Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung 
  6. Datenerhebung: Sammlung relevanter Kennzahlen für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung 
  7. Berichterstellung: Strukturierte Aufbereitung der Informationen nach den gewählten Standards 
  8. Externe Prüfung: Validierung durch unabhängige Prüfinstanzen zur Sicherstellung der Berichtsqualität 
  9. Veröffentlichung und Kommunikation: Bereitstellung des Berichts für Stakeholder und regulatorische Stellen 

Formate der Nachhaltigkeitsberichtserstattung

  • Verpflichtender integrierter Bericht: Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung wird Teil des Lageberichts (Pflicht nach CSRD/ESRS). 
  • Eigenständiges ESG-Reporting: Separate Darstellung nachhaltigkeitsbezogener Themen, beispielsweise als zusätzlicher, traditioneller „Nachhaltigkeitsbericht“. 
  • Digitale Berichterstattung: Online-Publikation auf der Unternehmenswebsite oder interaktive Formate, die Einzelheiten der Nachhaltigkeitsleistung zielgruppengerecht aufbereiten. 

Herausforderungen in der Nachhaltigkeitsberichtserstattung

  • Datenverfügbarkeit: Schwierige Erfassung und Messung relevanter Kennzahlen. 
  • Komplexität der Standards: Vielschichtige regulatorische Anforderungen erhöhen den Aufwand. 
  • Wertschöpfungsketten-Integration: Nachhaltigkeitsauswirkungen in der Lieferkette müssen berücksichtigt werden. 
  • Greenwashing-Risiko: Gefahr übertriebener oder irreführender Darstellungen; hier hilft der CSRD-Standard, dieses Risiko zu minimieren und Greenwashing zu vermeiden. 

Zukünftige Entwicklungen

  • Verbindliche ESRS-Anforderungen: Gesteigerte Vergleichbarkeit und Transparenz 
  • Stärkere externe Prüfungen: Nachhaltigkeitsberichtserstattung muss nachvollziehbar, konsistent und belastbar sein 
  • Digitalisierung: KI-gestützte Analysen und automatisierte Datenverarbeitung optimieren die Berichtserstellung 

 

Lesetipp: Konzeption und Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts 2023 für die DuMont Gruppe

Fazit

Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung ist für Unternehmen längst kein freiwilliges Zusatzinstrument mehr, sondern eine essenzielle Anforderung, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, Stakeholder zu informieren und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA), die Anwendung anerkannter Standards wie ESRS und eine transparente Datenkommunikation können Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung glaubwürdig darstellen und aktiv zur nachhaltigen Transformation beitragen.

 

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