GHG Protocol: CO₂-Bilanzierung mit System
Eine Klimabilanz bildet den Startpunkt jedes wirksamen Klimaschutzvorhabens im Unternehmen. Sie macht die Treibhausgasemissionen (THG) transparent und zeigt, wo gezielt angesetzt werden kann, um Emissionen zu reduzieren. Oft auch Corporate Carbon Footprint (CCF) oder CO₂-Bilanz genannt, berechnet die Klimabilanz alle klimaschädlichen Emissionen, die durch die Geschäftstätigkeiten und die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens in einem Jahr entstehen.
Diese Emissionen werden in CO₂-Äquivalenten (CO₂e) ausgedrückt. Diese Maßeinheit macht den Effekt verschiedener Treibhausgase vergleichbar, indem sie für jedes Gas ein eigenes globales Erwärmungspotential (GWP) erfasst. Detailerklärungen dazu im Beitrag CO₂e: der Maßstab für das Treibhauspotential.
Am Ende geht es bei der CO₂-Bilanzierung um die Frage, welche Treibhausgasquellen für das Unternehmen relevant sind und in seine Klimabilanz einfließen sollen. Grundlage zur Formulierung der Antwort ist heute global das GHG-Protokoll (Greenhouse Gas Protocol), und das aus mehreren Gründen:
- Das GHG-Protocol ist anerkannt. Es wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt. Es ist weltweit etabliert und wird von vielen Unternehmen genutzt, um Klimabilanzen zu erstellen.
- Es ist einheitlich. Das GHG Protocol definiert Kategorien und Regeln, nach denen die Emissionen aufgesplittet werden sollen, was eine grundsätzliche Vergleichbarkeit zulässt. Allerdings sei hierbei erwähnt, dass das Rahmenwerk (bewusst) Raum für Interpretation bzw. Auslegung des Standards lässt, um möglichst allgemein anwendbar zu sein. Insofern muss beim Vergleich zweier Bilanzen aus zwei unterschiedlichen Quellen immer genau betrachtet werden, welche Annahmen der Berechnung zugrunde liegen und welche (operativen und organisatorischen) Systemgrenzen jeweils definiert wurden.
- Es ist ganzheitlich. Dank seines umfassenden Ansatzes erfasst das GHG Protocol nicht nur direkte, sondern auch indirekte Emissionen entlang der gesamten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. So ermöglicht es eine vollständige Bestandsaufnahme der verursachten Emissionen und identifiziert Emissionstreiber.
- Es ist hilfreich. Mit seinen klaren Richtlinien hilft es Unternehmen, aber auch anderen Organisationen sowie auch Ländern, ihre Treibhausgase systematisch zu erfassen, sich auf zukünftige regulatorische Anforderungen vorzubereiten und diese entsprechend zu erfüllen.
Allerdings enthält das äußerst umfangreiche Greenhouse Gas Protocol mitunter auch (bewusste) Unschärfen und Grauzonen, weshalb es sinnvoll ist, jahrelange Erfahrung und branchenspezifisches Know-how einfließen zu lassen. Die Berater:innen von SAIM haben diese Erfahrung – kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Das GHG Protocol und die Emissionen in Scopes 1, 2 und 3
- Scope 1: Direkte Emissionen aus Quellen, die ein Unternehmen kontrolliert – etwa industrielle Verbrennungsprozesse oder der Betrieb von Fahrzeugflotten.
- Scope 2: Indirekte Emissionen durch eingekaufte Energie, beispielsweise Strom oder Wärme.
- Scope 3: Weitere indirekte Emissionen entlang der gesamten Lieferkette, darunter Geschäftsreisen und der Kauf von Waren und Dienstleistungen.
Gemäß GHG Protocol sind lediglich Scope 1+2 Emissionen verpflichtend zu erfassen, wenngleich sich natürlich die Frage stellt, wie aussagekräftig eine Teil-CO2-Bilanz wirklich sein kann.
Die CSRD hingegen geht hier einen Schritt weiter. Sie stellt umfassendere Anforderungen an Unternehmen, wonach diese ebenfalls die Scope-3-Emissionen anzugeben haben. Eine Ausnahme gibt es hier jedoch: Im ersten Berichtsjahr werden all jene Unternehmen verschont, die weniger als 750 Mitarbeiter:innen haben. Ab Jahr 2 müssen allerdings auch sie ihre Treibhausgasemissionen vollumfänglich berichten.
Details finden Sie hier:
GHG-Protokoll: Step by Step zur Emissionsberechnung
GHG Corporate Standard:
GHG Protocol Scope 2 Guidance:
Corporate Value Chain (Scope 3) Standard:
Product Life Cycle Standard:
Leitprinzipien des GHG Protocol
- Relevance (Relevanz):
Die Treibhausgasinventur per Greenhouse Gas Protocol muss die Emissionen (ggfs. auch die Entnahmen) des Unternehmens angemessen widerspiegeln und den Informationsbedarf interner sowie externer Entscheidungsträger:innen erfüllen. Das schließt zum Beispiel Emissionen aus Stromerzeugung und -verbrauch sowie alle indirekten Emissionen durch Rohstoffbeschaffung ein. - Completeness (Vollständigkeit):
Es müssen alle Treibhausgasemissionen (ggfs. auch die Removals) innerhalb der Inventurgrenzen erfasst werden, einschließlich aller relevanten Quellen, Senken und Aktivitäten. Das Greenhouse Gas Protocol erlaubt Ausnahmen – aber diese sind offenzulegen und zu begründen. - Consistency (Konsistenz):
Unternehmen müssen konsistente Methoden anwenden, um eine aussagekräftige Verfolgung der Emissions- (und Entnahme-) Leistung über die Zeit und im Vergleich zu anderen Unternehmen zu ermöglichen. Alle Änderungen an Daten, Inventurgrenzen, Methoden oder anderen relevanten Faktoren innerhalb der Zeitreihe müssen transparent dokumentiert werden. - Transparency (Transparenz):
Unternehmen müssen konsistente Methoden anwenden, um eine aussagekräftige Verfolgung der Emissionsentwicklung über die Zeit und im Vergleich zu anderen Unternehmen zu gewährleisten. Änderungen an Daten, Inventurgrenzen oder Methoden müssen laut GHG-Protokoll transparent dokumentiert werden. - Accuracy (Genauigkeit):
Unternehmen müssen auf präzise Messgeräte und genaue Datenquellen setzen, um sicherzustellen, dass die Quantifizierung der Treibhausgasemissionen (und -entnahmen, falls zutreffend) weder über noch unter den tatsächlichen Werten liegt und Unsicherheiten möglichst reduziert werden.
Diese Prinzipien des GHG Protocol schaffen die Basis für eine transparente, zuverlässige und vergleichbare Klimaberichterstattung. Entscheidungstragende erhalten damit fundierte Einblicke in die Klimaleistung des Unternehmens und können durch die konsequente Anwendung sinnvolle und erreichbare Emissionsziele definieren und eine realistische Klimastrategie entwickeln.
Die Berater:innen von SAIM haben hierbei jahrelange Erfahrung in unterschiedlichen Industrien gesammelt – kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Das GHG Protocol im Kontext CSRD und ESRS
Dabei spielen in Sachen Emissionsbilanz folgende drei Rahmenwerke zusammen:
- Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) regelt, was der Nachhaltigkeitsbericht eines Unternehmens beinhalten soll. Im Zuge dessen existiert für fast alle Unternehmen eine Klima-Berichtspflicht. Details im Beitrag Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD ist Herausforderung und Chance zugleich.
- Die Berichterstattung muss sich an den verbindlichen Standards orientieren, hier konkret die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Sie legen fest, welche Informationen der Nachhaltigkeitsbericht geben muss, in Sachen Klima und Treibhausgasemissionen konkret in der ESRS E1.
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) wiederum liefert eine weltweit etablierte Methodik, um diese Treibhausgasemissionen korrekt und methodisch zu berechnen und zu berichten – und das auf branchenübergreifend für eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen.
SAIM bedient mit seinen Expert:innen von der Klimabilanz bis zur Emissionsreduktionsstrategie hin zur Nachhaltigkeitskommunikation alle dafür notwendigen Bereiche – kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Fazit: bauen Sie Ihre Klimabilanz auf dem GHG Protocol auf
Die SAIM-Expert:innen arbeiten seit Jahren mit dem GHG Protocol und verfolgen aktiv dessen Weiterentwicklung sowie mögliche Alternativen und Ergänzungen.
Lassen Sie sich von SAIM beraten: Wir begleiten Sie durch die gesamte Klimabilanz oder durch Teile davon. Egal ob Sie gerade erst damit starten oder eine bestehende Bilanz verfeinern wollen. Ob es sich um ein komplexes Unternehmenskonstrukt handelt oder um ein diverses Produktportfolio.
Noch Fragen zur Klimabilanz, GHG Protocol, CSRD oder zum Nachhaltigkeitsbericht? Wenden Sie sich gerne an SAIM.
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